Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Werbe-Tracking-Stopper: Bevorzugt Apple eigene Dienste?

Apple hat seinen Kunden vor gut einem Jahr einen Daten­schutz-Schalter in die Hand gelegt. Sie können entscheiden, ob Apps ihr Verhalten für Werbe­zwecke verfolgen dürfen. Das Bundes­kar­tellamt unter­sucht nun, ob Apple dabei eigene Dienste bevor­zugt.
Von dpa /

Das Bundes­kar­tellamt hat eine Unter­suchung gegen die Anti-Tracking-Rege­lungen von Apple einge­leitet. Das teilte die Behörde heute mit. Dabei steht die Art und Weise im Fokus, wie Apple seinen Nutzern ermög­licht, das Nach­ver­folgen ihres Verhal­tens quer über verschie­dene Apps und Websites zu stoppen.

Das Bundes­kar­tellamt will nun unter­suchen, ob die Rege­lungen die eigenen Ange­bote von Apple bevor­zugt behan­deln oder andere Unter­nehmen behin­dern könnten. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück.

App Tracking Trans­parency

Apple bietet iPhone-Nutzern (Bild: iPhone 13 mini) (Bild "mini") eine Werbe-Tracking-Stopper Apple bietet iPhone-Nutzern (Bild: iPhone 13 mini) (Bild "mini") eine Werbe-Tracking-Stopper
Bild: teltarif.de
Die im Sommer 2020 ange­kün­digte Funk­tion "App Tracking Trans­parency" (ATT) war nach laut­starken Protesten der werbe­trei­benden Indus­trie im April 2021 beim iPhone, iPad und der Settopbox Apple TV einge­führt worden. Konzerne wie Meta (Face­book, Insta­gram und WhatsApp), die stark von Werbe­ein­nahmen abhängig sind, beklagten sich, dass sie ohne Tracking nicht mehr ziel­genau Werbung ausspielen könnten und große Einnah­mever­luste hinnehmen müssten.

In Deutsch­land reichten Spit­zen­ver­bände der Medien-, Internet- und Werbe­wirt­schaft noch im April 2021 eine Beschwerde gegen Apple beim Bundes­kar­tellamt ein. Sie machten geltend, dass das Unter­nehmen mit ATT seine Markt­macht miss­brauche und gegen Kartell­recht verstoße.

Der Präsi­dent des Bundes­kar­tell­amtes, Andreas Mundt, sagte, man begrüße daten­scho­nende Geschäfts­modelle, die den Nutzern Wahl­mög­lich­keiten über die Verwen­dung ihrer Daten einräumten. "Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig fest­legen kann, sollte diese aber wett­bewerbs­kon­form gestalten." Daran bestünden begrün­dete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte fest­lege, die aber ausge­rechnet für Apple nicht gelten sollten.

Apple: Regeln gelten für alle Entwickler

Der Behör­den­chef sagte, die Nutzer könnten in den Einstel­lungen zwar auch gegen­über Apple die Verwen­dung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung für perso­nali­sierte Werbung einschränken. Aller­dings unter­liege Apple - so der vorläu­fige Stand - nicht den neuen und zusätz­lichen ATT-Rege­lungen.

Apple erklärte, das Daten­schutz­kon­zept ATT gebe den Nutzern die Wahl zu entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Infor­mationen an Dritte weiter­geben dürfen oder nicht. "ATT hindert die Unter­nehmen nicht daran, Werbung zu schalten, und sie schränkt auch nicht die Verwen­dung der Daten ein, die sie von den Nutze­rinnen und Nutzern mit deren Zustim­mung erhalten."

Diese Regeln gelten nach Angaben von Apple für alle Entwickler, einschließ­lich Apple. Ein Firmen­spre­cher verwies gleich­zeitig auf die starke Zustim­mung, die Apple von Behörden und Daten­schüt­zern für diese Funk­tion erhalten habe. "Apple hält sich an einen höheren Daten­schutz­stan­dard als fast jedes andere Unter­nehmen, indem es den Nutze­rinnen und Nutzern die Möglich­keit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie perso­nali­sierte Werbung wünschen oder nicht." Apple werde weiterhin konstruktiv mit dem Bundes­kar­tellamt zusam­men­arbeiten, um alle Fragen zu klären.

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