Verleger

Medienaufsicht: Mehr als 40 Beschwerden gegen Google

In Google News Show­case werden Nach­richten-Inhalte promi­nent darge­stellt. Über­wie­gend lokal tätige Medi­enhäuser fühlen sich dadurch diskri­miniert. Jetzt hagelt es Beschwerden.
Von dpa /

Im Streit um das Such­maschi­nen­pro­gramm Google News Show­case (GNS) haben sich zahl­reiche deut­sche Verleger an die Medi­enauf­sicht gewandt. Seit Jahres­beginn haben gut 40 Beschwerden von über­wie­gend lokal und regional tätigen Verlagen die Medi­enan­stalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) erreicht, wie eine Spre­cherin heute der Deut­schen Presse-Agentur sagte.

"In den Beschwerden monierten die Verlage insbe­son­dere, dass ihre Online-Ange­bote beim Zugang zum GNS unzu­lässig diskri­miniert würden. Zudem würden die konkreten Zugangs­bedin­gungen zu GNS nicht offen­gelegt." Google wies die Verleger-Vorwürfe zurück, sie entsprä­chen nicht den Tatsa­chen.

Im Fokus: Siche­rung der Meinungs­viel­falt

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Bild: picture alliance/dpa
Nach erster Prüfung hat sich die MA HSH zur Klärung des Sach­ver­halts an Google als Anbie­terin gewandt, so die Medi­enan­stalts­spre­cherin. Das ist noch kein förm­liches Verfahren. "Der Google News Show­case ist ein wich­tiger Weg für die Verlage, um die Nutze­rinnen und Nutzer mit ihren digi­talen jour­nalis­tisch-redak­tio­nellen Ange­boten zu errei­chen", erläu­terte die Direk­torin der MA HSH, Eva-Maria Sommer. "Um die in den Beschwerden benannten Verstöße und die Einlei­tung eines förm­lichen Aufsichts­ver­fah­rens prüfen zu können, haben wir Google daher um Sach­ver­halts­auf­klä­rung gebeten." Der Fokus liege auf Siche­rung der Meinungs­viel­falt. Nach dpa-Infor­mationen sind die Beschwer­deführer zumeist im Verwer­tungs­ver­bund Corint orga­nisiert.

Google trat auf dpa-Anfrage den vorge­brachten Vorwürfen entgegen. "Die vorge­tra­genen Beschwer­depunkte entspre­chen nicht den Tatsa­chen", sagte ein Spre­cher. "Wir machen allen inter­essierten Verlagen, die die Krite­rien für die Teil­nahme an Google News Show­case erfüllen und die uns die erfor­der­lichen Infor­mationen zur Verfü­gung stellen, Ange­bote, einschließ­lich den Mitglie­dern von Corint. Wir werden mit der Medi­enbe­hörde zusam­men­arbeiten, um deren Fragen zu beant­worten." Man habe in Deutsch­land bereits mit mehr als 30 deut­schen Verlagen und mehr als 100 Publi­kationen Verträge zu GNS abge­schlossen.

Kartellamt hatte gerade Verfahren abge­schlossen

Ende 2022 hatte das Bundes­kar­tellamt ein kartell­recht­liches Verfahren gegen den Digi­tal­riesen abge­schlossen. "Google wird in den kommenden Wochen weitere Maßnahmen umsetzen", hieß es damals in der Begrün­dung der Kartell­wächter. "Damit wird auf einen diskri­minie­rungs­freien Zugang zu dieser Platt­form hinge­wirkt, dessen Details dann der Medi­enauf­sicht nach dem Medi­enstaats­ver­trag unter­liegen. Das Bundes­kar­tellamt wird diese Entwick­lung auch künftig aufmerksam verfolgen und etwa­igen Beschwerden abge­wie­sener Verleger nach­gehen."

Mehr als 40 Verleger sehen einen unge­hin­derten Zugang jedoch weiter nicht gegeben, insbe­son­dere nicht für ihre Verwer­tungs­gesell­schaft Corint Media. So kriti­sierte der Verleger und Geschäfts­führer der Stimme-Medi­engruppe, Tilmann Distel­barth, jüngst in der "Heil­bronner Stimme": "Google spielt seine Markt­macht dadurch aus, dass Google diese gebün­delte Vertre­tung über Corint Media nicht respek­tiert und nicht einmal auf die konkrete Anfrage der "Heil­bronner Stimme" bereit ist, über die Kondi­tionen zu infor­mieren."

Es ist die medi­enrecht­liche Facette eines Streits mit mehreren Baustellen. Parallel läuft ein Konflikt zwischen Google und Corint Media sowie Verbänden um ange­mes­sene Vergü­tung von Urhe­ber­rechten. Hinter­grund ist das über­arbei­tete Urhe­ber­recht in Deutsch­land. Es trat 2021 in Kraft und sichert Medi­enhäu­sern Schutz­rechte zu, wenn externe Digi­tal­platt­formen ihre jour­nalis­tischen Ange­bote einbauen. Pres­sehäuser sollen von den Platt­formen dafür Geld erhalten.

Indi­vidu­eller Vertrag oder Gesamt-Vertrag?

Für die Umset­zung des Leis­tungs­schutz­rechts gibt es in Deutsch­land verschie­dene Modelle. Google zum Beispiel hatte begonnen, mit Publi­kationen direkt Verträge zu schließen. Corint Media setzt hingegen auf eine nicht-indi­vidu­elle Lösung und einen Gesamt­betrag, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet.

Das Bundes­kar­tellamt sieht für sich derzeit keinen erneuten Hand­lungs­bedarf, was den diskri­minie­rungs­freien Zugang zu GNS angeht, wie ein Spre­cher auf dpa-Anfrage sagte. "Google hat inzwi­schen Angaben zu den gene­rellen Bedin­gungen für eine Show­case-Teil­nahme veröf­fent­licht." Die medi­enrecht­liche Bewer­tung der Details obliege den Landes­medi­enan­stalten. "Das Bundes­kar­tellamt beob­achtet derzeit die Maßnahmen-Umset­zung und das weitere Geschehen rund um Google News Show­case und das Leis­tungs­schutz­recht. Wenn es Hinweise zum Beispiel auf nicht gerecht­fer­tigte Diskri­minie­rungen geben sollte, können diese jeder­zeit aufge­griffen werden. Durch den Verfah­rens­abschluss vom Dezember 2022 ist das Bundes­kar­tellamt hieran nicht gehin­dert."

Google ist die Such­maschine Nummer Eins - sowohl in Deutsch­land als auch welt­weit. Wir zeigen Ihnen, was das Unter­nehmen abseits der klas­sischen Suche sonst noch an Diensten für Surfer bietet.

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