Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Bundeskartellamt fordert bessere Aufklärung bei Smart-TVs

Weil smarte TV-Geräte über viel­fäl­tige Möglich­keiten verfügen, perso­nen­be­zo­gene Daten zu spei­chern, fordert das Bundes­kar­tellamt eine bessere Aufklä­rung über deren weitere Verwen­dung.
Von dpa /

Bundeskartellamt fordert bessere Aufklärung von Nutzern bei Smart-TVs Bundeskartellamt fordert bessere Aufklärung von Nutzern bei Smart-TVs
Bild: (c) dpa
Weil Verbrau­cher bei der Nutzung von Smart-TVs digi­tale Spuren hinter­lassen, fordert das Bundes­kar­tellamt eine bessere Aufklä­rung über deren weitere Verwen­dung.

"Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäft­lich und zwar meis­tens, ohne die Verbrau­cher vorab ordnungs­gemäß über die Daten­ver­ar­bei­tung zu infor­mieren. Das sollte sich ändern", sagte der Präsi­dent des Bundes­kar­tell­amts, Andreas Mundt, laut einer Mittei­lung von heute.

Viel­fäl­tige Möglich­keiten, Daten zu spei­chern

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Über Smart-TVs können Nutzer neben dem klas­si­schen Fern­seh­pro­gramm auch Media­theken aufrufen, Videos streamen und weitere Inter­net­an­ge­bote nutzen.

Die Geräte verfügten dabei über viel­fäl­tige Möglich­keiten, perso­nen­be­zo­gene Daten zu spei­chern, stellt das Bundes­kar­tellamt auf Basis einer Sekto­ren­ana­lyse fest - etwa das Surf- und Klick­ver­halten oder den Klang der Stimme.

Durch entspre­chende Einstel­lungen könnten Nutzer zwar in der Regel verhin­dern, dass ihre Daten für perso­na­li­sierte Werbung verwendet werden. In der Praxis wüssten viele Verbrau­cher jedoch nicht, wie das geht. Das liege auch an mangelnder Trans­pa­renz bei den Daten­schutz­be­stim­mungen vieler in Deutsch­land aktiver Smart-TV-Hersteller, kriti­siert die Regu­lie­rungs­be­hörde. Auch bei der Sicher­heit der gesam­melten Daten gebe es Nach­hol­be­darf.

Das Kartellamt empfiehlt dem Gesetz­geber außerdem, Haftungs­an­sprüche zwischen den verschie­denen Akteuren klarer zu defi­nieren.

Wie Sie grund­sätz­lich die Sicher­heit des smarten TV-Geräts im Internet erhöhen können, lesen Sie in einem Ratgeber.

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