Prüfung

LTE-Koop von Telekom & Vodafone beim Bundeskartellamt

Es gibt Gegenden, da funk­tio­niert nur Telekom (D1). Und es gibt welche, da gibt es nur Voda­fone (D2). Selten sind Orte, wo nur o2, aber kein D1 oder D2 geht.
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Das Bundeskartellamt will sich die Zusammenarbeit von Telekom und Vodafone genau ansehen. Das Bundeskartellamt will sich die Zusammenarbeit von Telekom und Vodafone genau ansehen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Beim Ausbau von bestehenden Funk­löchern fragen sich viele Beob­achter, die nicht so mit den Details vertraut sind, warum drei oder vier Netz­betreiber jeweils drei oder vier eigene Sende­anlagen (Sender + Antenne) an jedem Ort aufbauen müssen. Es würde doch reichen, wenn ein Netz­betreiber etwas baut und dann per „Roaming“ oder über ein anderes tech­nisches Verfahren die Kunden der „Konkur­renz“ auf seinen Anlagen mitfunken lassen würde. Doch was sich „ganz einfach“ anhört, ist nicht so einfach.

Kartellamt prüft...

Das Bundeskartellamt will sich die Zusammenarbeit von Telekom und Vodafone genau ansehen. Das Bundeskartellamt will sich die Zusammenarbeit von Telekom und Vodafone genau ansehen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Obwohl schon vor Monaten die Netz­betreiber Telekom (D1) und Voda­fone (D2) ange­kün­digt hatten, versuchs­weise gemein­same Stationen zu betreiben, ist das offenbar erst jetzt beim Bundes­kar­tellamt ange­kommen. Das wird die geplante Koope­ration der Mobil­funk­anbieter Telekom und Voda­fone im LTE-Netz genauer unter die Lupe nehmen.

Die Behörde prüfe die kartell­recht­liche Zuläs­sig­keit der Zusam­men­arbeit, betä­tigte ein Spre­cher der Behörde heute. „Im Moment ist das Bundes­kar­tellamt in Kontakt mit den Koope­rati­ons­betei­ligten und weiteren Markt­teil­neh­mern", bestä­tigte Behör­den­chef Andreas Mundt der Wirt­schafts­zei­tung „Handels­blatt“. Das Bundes­kar­tellamt begrüße grund­sätz­lich Koope­rationen zur Verbes­serung der Netz­abde­ckung, sie dürften aber „den Wett­bewerb nicht ausschalten“.

4000 gemein­same Stand­orte?

Voda­fone und Telekom hatten Anfang des Jahres ange­kün­digt, gemeinsam rund 4000 soge­nannte graue Flecken auf der Mobil­funk­karte tilgen zu wollen. Das sind Anten­nen­stand­orte, an denen nur einer der beiden Unter­nehmen LTE-Versor­gung (4G) anbietet. Telekom und Voda­fone wollen sich dort gegen­seitig Zugang zur jeweils eigenen Infra­struktur gewähren. Erschlossen werden sollen „graue Flecken“ in länd­lichen Regionen und entlang wich­tiger Verkehrs­wege.

Und die anderen Anbieter?

Das Kartellamt will prüfen, ob die „Rivalen“ von Telekom und Voda­fone, also Telefónica (o2) oder 1& 1 Dril­lisch (die derzeit bis auf 2-3 Test-Stand­orte noch über­haupt gar keine eigenen Sender montiert haben) durch dieses Verfahren benach­tei­ligt werden könnten.

Es solle auch unter­sucht werden, ob eine Auswei­tung der Zusam­men­arbeit auf andere Anbieter zu noch größeren Vorteilen für die Verbrau­cher führen könnte. Voda­fone und Telekom hatten mitge­teilt, grund­sätz­lich stehe es beiden Unter­nehmen offen, ähnliche Verein­barungen auch mit anderen Anbie­tern zu treffen.

Wie gerecht aufteilen?

Die Idee war, dass die Ausbau­last gleich­mäßig aufge­teilt wird, zunächst zwischen Telekom und Voda­fone. Wenn weitere Netz­betreiber ins Boot kämen, wäre es hilf­reich, wenn beispiels­weise Telefónica einen Standort bereit­stellen könnte, wo bisher weder Voda­fone noch Telekom vertreten sind. Durch das „Wie Du mir, so ich Dir“ könnte man die Kosten schön aufteilen, d.h. die Unter­nehmen würden sich gegen­seitig Zugang gewähren und die Kosten unterm Strich ausglei­chen.

Bei diesen gemein­samen Stationen könnte man mehrere Netz­betreiber-Codes zugleich ausstrahlen. Damit würde das Handy eines betei­ligten Anbie­ters „meinen“, dass der eigene Anbieter einen Sender betreibt und sich einbu­chen. Solche Systeme gibt es in anderen Ländern schon länger.

Histo­risch nicht gewünscht

In Deutsch­land hatte man diese Art der Zusam­men­arbeit lange nicht gerne gesehen oder verboten, um zu verhin­dern, dass die Netz­betreiber sich unter­ein­ander abspre­chen und bei dieser Gele­gen­heit sehr hohe Preise verab­redet hätten. Nach dem Motto: Baust Du A-Stadt, mach ich B-Dorf, Du machst C-Hausen und ich guck mal in D-weiler, ob sich das lohnen könnte. Der Wett­bewerb beim Ausbau hat dann dazu geführt, dass bevor­zugt dicht besie­delte Regionen ausge­baut wurden, wo sich die Inves­titionen am schnellsten wieder zurück verdienen lassen.

Man darf gespannt sein, wann das Bundes­kar­tellamt hier zu einer Entschei­dung kommt.

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