LTE-Koop von Telekom & Vodafone beim Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt will sich die Zusammenarbeit von Telekom und Vodafone genau ansehen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Beim Ausbau von bestehenden Funklöchern fragen sich viele Beobachter, die nicht so mit den Details vertraut sind, warum drei oder vier Netzbetreiber jeweils drei oder vier eigene Sendeanlagen (Sender + Antenne) an jedem Ort aufbauen müssen. Es würde doch reichen, wenn ein Netzbetreiber etwas baut und dann per „Roaming“ oder über ein anderes technisches Verfahren die Kunden der „Konkurrenz“ auf seinen Anlagen mitfunken lassen würde. Doch was sich „ganz einfach“ anhört, ist nicht so einfach.
Kartellamt prüft...
Das Bundeskartellamt will sich die Zusammenarbeit von Telekom und Vodafone genau ansehen.
Foto: Picture Alliance / dpa
Obwohl schon vor Monaten die Netzbetreiber Telekom (D1) und Vodafone (D2) angekündigt hatten, versuchsweise gemeinsame Stationen zu betreiben, ist das offenbar erst jetzt beim Bundeskartellamt angekommen. Das wird die geplante Kooperation der Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone im LTE-Netz genauer unter die Lupe nehmen.
Die Behörde prüfe die kartellrechtliche Zulässigkeit der Zusammenarbeit, betätigte ein Sprecher der Behörde heute. „Im Moment ist das Bundeskartellamt in Kontakt mit den Kooperationsbeteiligten und weiteren Marktteilnehmern", bestätigte Behördenchef Andreas Mundt der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“. Das Bundeskartellamt begrüße grundsätzlich Kooperationen zur Verbesserung der Netzabdeckung, sie dürften aber „den Wettbewerb nicht ausschalten“.
4000 gemeinsame Standorte?
Vodafone und Telekom hatten Anfang des Jahres angekündigt, gemeinsam rund 4000 sogenannte graue Flecken auf der Mobilfunkkarte tilgen zu wollen. Das sind Antennenstandorte, an denen nur einer der beiden Unternehmen LTE-Versorgung (4G) anbietet. Telekom und Vodafone wollen sich dort gegenseitig Zugang zur jeweils eigenen Infrastruktur gewähren. Erschlossen werden sollen „graue Flecken“ in ländlichen Regionen und entlang wichtiger Verkehrswege.
Und die anderen Anbieter?
Das Kartellamt will prüfen, ob die „Rivalen“ von Telekom und Vodafone, also Telefónica (o2) oder 1& 1 Drillisch (die derzeit bis auf 2-3 Test-Standorte noch überhaupt gar keine eigenen Sender montiert haben) durch dieses Verfahren benachteiligt werden könnten.
Es solle auch untersucht werden, ob eine Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Anbieter zu noch größeren Vorteilen für die Verbraucher führen könnte. Vodafone und Telekom hatten mitgeteilt, grundsätzlich stehe es beiden Unternehmen offen, ähnliche Vereinbarungen auch mit anderen Anbietern zu treffen.
Wie gerecht aufteilen?
Die Idee war, dass die Ausbaulast gleichmäßig aufgeteilt wird, zunächst zwischen Telekom und Vodafone. Wenn weitere Netzbetreiber ins Boot kämen, wäre es hilfreich, wenn beispielsweise Telefónica einen Standort bereitstellen könnte, wo bisher weder Vodafone noch Telekom vertreten sind. Durch das „Wie Du mir, so ich Dir“ könnte man die Kosten schön aufteilen, d.h. die Unternehmen würden sich gegenseitig Zugang gewähren und die Kosten unterm Strich ausgleichen.
Bei diesen gemeinsamen Stationen könnte man mehrere Netzbetreiber-Codes zugleich ausstrahlen. Damit würde das Handy eines beteiligten Anbieters „meinen“, dass der eigene Anbieter einen Sender betreibt und sich einbuchen. Solche Systeme gibt es in anderen Ländern schon länger.
Historisch nicht gewünscht
In Deutschland hatte man diese Art der Zusammenarbeit lange nicht gerne gesehen oder verboten, um zu verhindern, dass die Netzbetreiber sich untereinander absprechen und bei dieser Gelegenheit sehr hohe Preise verabredet hätten. Nach dem Motto: Baust Du A-Stadt, mach ich B-Dorf, Du machst C-Hausen und ich guck mal in D-weiler, ob sich das lohnen könnte. Der Wettbewerb beim Ausbau hat dann dazu geführt, dass bevorzugt dicht besiedelte Regionen ausgebaut wurden, wo sich die Investitionen am schnellsten wieder zurück verdienen lassen.
Man darf gespannt sein, wann das Bundeskartellamt hier zu einer Entscheidung kommt.