Kartell-Beschwerde: Kabelverband klagt gegen ARD & ZDF
FRK-Vorstand Heinz-Peter Labonte
Foto: FRK-Breitbandkongress 2020
Der Mittelstandsverband kleinerer Kabelnetzbetreiber (FRK) geht gegen eine angebliche Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrung durch die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF und deren Weigerung der Zahlung von Einspeise- und Durchleitungsentgelte vor. Beflügelt werde das ganze durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser habe bereits in vorangegangenen Urteilen die Diskriminierung mittelständischer und auch einzelner Versorger zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber den großen Kabelnetzbetreibern wie Vodafone festgestellt. Während die Öffentlich-Rechtlichen die Entgelte an die großen Netzbetreiber zahlen, weigern sie sich, das Gleiche bei den kleinen und mittelständischen zu tun.
Kabelverband sieht Wettbewerbsnachteil gegenüber Vodafone & Co.
FRK-Vorstand Heinz-Peter Labonte
Foto: FRK-Breitbandkongress 2020
"Das Potential der Wettbewerbsverzerrung durch die vorliegende Ungleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsposition von mittelständischen Versorgern aus“, stellt der Vorsitzende des FRK , Heinz-Peter Labont, nach der kürzlich erfolgten Einreichung der Beschwerde seines Verbandes beim Bundeskartellamt fest.
Wie Labonte weiter erläuterte, werde in der Beschwerde festgestellt, dass die durch ARD und ZDF verursachte Wettbewerbsverzerrung pro versorgter Wohneinheit von rund 5 Euro zu Lasten der mittelständischen und lokalen Kabelnetzbetreiber gehe. In der Beschwerde werde nachgewiesen, dass diese Zahlen durch den 23. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF) nachvollzogen werden können, wonach allein die ARD-Anstalten in den Jahren 2017 bis 2020 einen Mehraufwand von knapp 155,7 Millionen Euro hatten, der "auf die im 20. Bericht noch nicht enthaltenen Kosten für die Verbreitung in Kabelnetzen zurückzuführen ist."
Insgesamt habe die KEF einen Finanzbedarf der ARD-Anstalten zur "Verbreitung in Kabelnetzen" in den Jahren von 2017 bis 2020 von 237.843.000 Euro anerkannt. Dies bedeute "bei knapp 15,5 Millionen versorgten Wohneinheiten bei Vodafone den wettbewerbsrelevanten Beitrag von 3,84 Euro pro Wohneinheit pro Jahr", rechnet Labonte vor.
Mittelständischen lokalen Netzbetreibern mit etwa nur 10.000 Wohneinheiten werde die Zahlung dieses Betrages allerdings verweigert, was angesichts der Angaben im BGH-Urteil in Verbindung mit dem KEF-Bericht für das Bundeskartellamt bei Aufnahme eines Kartellverfahrens mit sehr überschaubarem Verwaltungsaufwand nachvollzogen werden könne, moniert Labonte weiter.
BGH-Urteil zu Wilhelm.tel als Anlass für Kartellbeschwerde
Bereits in seinem Urteil "NetCologne 2" habe der BGH auf diese Schieflage hingewiesen und dies später in Sachen Wilhelm.tel nochmals ausdrücklich festgestellt (Urteil vom 06. Juli 2021). Dieses Wilhelm.tel-Urteil nehme der FRK zum Anlass seiner Beschwerde beim Bundeskartellamt, die aufgezeigte Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen Kabelnetzbetreiber durch das Aktivwerden des Bundeskartellamtes abzustellen," erklärt der FRK-Vorsitzende.
In dem Schriftsatz zitiert die für den FRK-Beschwerde führende Frankfurter Anwaltskanzlei Schalast & Partner das betreffende Urteil wie folgt: "Die vom Berufungsgericht festgestellte Ungleichbehandlung der Regionalgesellschaften einerseits und der Klägerin andererseits war für die Klägerin in erheblichem Maße nachteilig. Während die Beklagte an die Regionalgesellschaft Kabel Deutschland (heute Vodafone, die Redaktion) Einspeiseentgelte zahlte, erhielt die Klägerin keine Einspeiseentgelte für die erbrachte Einspeiseleistung. Die Konditionen, die die Beklagte der Klägerin und den Regionalgesellschaften gewährte, unterscheiden sich daher erheblich. Die Ungleichbehandlung wirkte sich unmittelbar auf das Ergebnis der Klägerin und damit auf ihre Wettbewerbssituation gegenüber ihren Konkurrenten, insbesondere gegenüber Kabel Deutschland, aus." (vgl. BGH WuW 2020,327 Rn. 44 – NetCologne II.)
Das Thema soll ausführlich beim FRK-Breitbandkongress am 14. und 15. September in Leipzig vertieft diskutiert werden, so der Kabelverband.
Bereits beim Thema Einspeiseentgelte für das private BILD TV sorgte der Kabelverband FRK für großen Wirbel.