Bundeskartellamt

Android Auto: Künftig nicht mehr mit Google-Dienste-Bundle?

Durch eine Geset­zes­ände­rung hat das Bundes­kar­tellamt seit Anfang dieses Jahres eine bessere Posi­tion, um den US-Tech­nolo­gie­riesen Amazon, Face­book und Google Paroli bieten zu können. Nun schreitet die Behörde erneut ein.
Von dpa /

Deutsch­lands oberste Wett­bewerbs­hüter verschärfen ihre Gangart gegen Google. Man beab­sich­tige, dem Tech­nolo­gie­unter­nehmen bei seinen Google Auto­motive Services "verschie­dene wett­bewerbs­gefähr­dende Verhal­tens­weisen" zu unter­sagen, teilte das Bundes­kar­tellamt heute in Bonn mit. Ein entspre­chendes Schreiben habe man an Google Deutsch­land und den Mutter­kon­zern Alphabet geschickt.

Es geht um ein Produkt­bündel aus dem Karten­dienst Google Maps, einer Version des App-Stores Google Play und dem Sprach­assis­tenten Google Assistant - diese Produkte werden für Info­tain­ment­sys­teme für Autos genutzt, dies mit dem Android-Betriebs­system von Google.

Gerät der Wett­bewerb in Gefahr?

Das Bundeskartellamt mahnt Google-Mutter ab Das Bundeskartellamt mahnt Google-Mutter ab
Bild: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Das Tech­nolo­gie­unter­nehmen bietet die Dienste Auto­her­stel­lern zur Lizen­zie­rung an. "Wir sehen es insbe­son­dere kritisch, wenn Google Dienste für Info­tain­ment­sys­teme nur gebün­delt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wett­bewerber verrin­gern, konkur­rie­rende Dienste einzeln zu vertreiben", sagt Kartell­amts­chef Andreas Mundt. Eine Reihe von Google-Prak­tiken bei der Lizen­zie­rung von Diensten für Info­tain­ment­sys­teme in Fahr­zeugen seien nach derzei­tiger Auffas­sung nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Die Behörde befürchtet, dass Google seine Macht­posi­tion mit der Bünde­lung von Diensten weiter ausbaut und der Wett­bewerb erheb­lich in Gefahr gerät. So bewertet das Kartellamt zum Beispiel eine Vertrags­bedin­gung als proble­matisch, der zufolge Fahr­zeug­halter nur den Google Assistant als Sprach­assis­tenten instal­lieren dürfen.

Außerdem sind die Lizenz­nehmer laut Kartellamt mit bestimmten vertrag­lichen Rege­lungen dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Stan­dard einzu­stellen bezie­hungs­weise sie auf dem Bild­schirm vor anderen Diensten anzu­zeigen - das könnte aus Sicht des Bundes­kar­tell­amts den Tatbe­stand der Behin­derung beim Markt­zugang erfüllen. Durch solche Vorein­stel­lungen bestehe die Gefahr, dass Alter­nativen zu Google kaum wahr­genommen und wenig genutzt werden.

Als weiteren Kritik­punkt weisen die Wett­bewerbs­hüter darauf hin, dass Google die Inter­ope­rabi­lität ihrer Dienste in dem Info­tain­ment­system mit anderen Diensten erschweren oder verwei­gern könnte. Das führe dazu, dass zum Beispiel ein alter­nativer Sprach­assis­tent zur Nutzung von Google Maps nicht oder nur einge­schränkt nutzbar sei.

Google: Enormer Wett­bewerb im Bereich der vernetzten Autos

Google hat nun Zeit zur Stel­lung­nahme. Die Firma kündigte an, weiterhin konstruktiv mit den Behörden zusam­men­zuar­beiten, um Bedenken auszu­räumen. Ein Unter­neh­mens­spre­cher betonte, dass es im Bereich der vernetzten Autos "einen enormen Wett­bewerb" gebe. "Tausende Anwen­dungen sind mit Android Auto kompa­tibel und Auto­her­steller können aus einer Viel­zahl von Infor­mations- und Unter­hal­tungs­diensten auswählen, um diese in ihren Fahr­zeugen anzu­bieten." Selbst wenn sich Auto­her­steller für das Betriebs­system Android Auto­motive OS entschieden, seien sie nicht verpflichtet, die Google Auto­motive Services für ihre Autos zu nutzen.

Im Januar trat die Novelle des Gesetzes gegen Wett­bewerbs­beschrän­kungen (GWB) in Kraft. Seither hat das Kartellamt mehr Möglich­keiten, um gegen Tech­nolo­gie­unter­nehmen vorzu­gehen. Damit soll ein funk­tio­nie­render Wett­bewerb sicher­gestellt und Schaden vom Verbrau­cher abge­wendet werden. Nicht nur Google, sondern auch Amazon und Face­book nimmt die Bundes­behörde dabei ins Visier.

In einer weiteren Meldung geht es um: Android Auto: Google behebt mehrere Soft­ware-Fehler.

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