Kartellamt ermittelt: Behindert PayPal die Konkurrenz?
Bremst PayPal bewusst andere Bezahlverfahren aus?
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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den
Online-Bezahldienst PayPal wegen des Verdachts der Behinderung von
Wettbewerbern und der Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet.
Anlass seien die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für
Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung
von PayPal", teilte die Wettbewerbsbehörde heute in Bonn mit.
"Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen", sagte er. Das Kartellamt werde jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukomme und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen seien, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.
PayPal legt Händlern Regeln auf
Bremst PayPal bewusst andere Bezahlverfahren aus?
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Konkret wurde den Händlern von PayPal laut Kartellamt unter anderem
untersagt, ihre Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen
anzubieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine
günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Außerdem ist es ihnen
verboten, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum
Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden
komfortabler zu gestalten.
"Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen", sagte Mundt. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. "Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen."
Die von Händlern für die Nutzung eines Zahlungsdienstes zu entrichtenden Entgelte unterscheiden sich je nach Zahlungsmethode erheblich. Üblicherweise legen Händler diese Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten tragen. Nach Marktstudien sei PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, berichtete die Wettbewerbsbehörde weiter.
PayPal ist schon längst nicht mehr nur der einfache Bezahldienst. Man kann ihn für viele verschiedene Aufgaben gebrauchen. Ratenzahlungen, Geld senden (auch ins Ausland) - PayPal kann noch viel mehr.