Übernahme

Handy-Aufladecodes: Rewe übernimmt Lekkerland

Das Bundes­kartellamt hat der Rewe-Group erlaubt, den Spezi­algroß­händler Lekker­land zu über­nehmen. Er belie­fert Tank­stellen, Kioske und Märkte mit Handy­karten und Aufla­decodes dafür.
Von

Die REWE-Group darf den Kiosk- und Tankstellen-Lieferanten Lekkerland, der auch viele Aufladecodes für Handys ausliefert, übernehmen. Die REWE-Group darf den Kiosk- und Tankstellen-Lieferanten Lekkerland, der auch viele Aufladecodes für Handys ausliefert, übernehmen.
Foto: REWE-Group
Wenn Sie Ihre tägli­chen Einkäufe erle­digen, gehen Sie viel­leicht zu Aldi, Lidl, Norma, Edeka oder Rewe oder einem anderen Markt.

Wenn Sie an der Tank­stelle einen Aufla­degut­schein für Ihre Prepaid-Karte im Handy kaufen, steckt mit hoher Wahr­schein­lich­keit das Unter­nehmen Lekker­land dahinter. Dieser Name ist nur Bran­chen­kennern ein Begriff. Lekker­land belie­fert Kioske, Tank­stellen mit Ziga­retten, Süßig­keiten, insbe­sondere aber auch mit neuen Handy­karten und Prepaid-Aufla­degut­scheinen.

Lekker­land lädt das Handy auf

Lekker­land machte im Jahre 2018 einen Gesamt­umsatz von etwa drei Milli­arden Euro in Deutsch­land und fünf Milli­arden Euro in Europa. Die Provi­sionen auf Tele­kommu­nika­tion betrugen in Deutsch­land vergleichs­weise "geringe" 71 Millionen Euro. Diese Summe erscheint niedrig. Doch dazu muss man wissen, dass diese Aufla­degut­scheine "netto" (ohne Steuer) und im soge­nannten Agen­turge­schäft verkauft werden, die Margen (Gewinne für den Händler) sind denkbar gering.

Prepaid­karten sind umsatz­steu­errecht­lich vergleichbar wie ein Guthaben auf einem Konto. Das bedeutet, dass beim Kauf dieser Karten keine Umsatz­steuer ausge­wiesen wird. Erst im Moment des Tele­fonie­rens wird die Leis­tung „Tele­fonieren“ gelie­fert und dann wird Umsatz­steuer fällig. Privat­nutzer lässt das zum Glück kalt.

Kompli­ziertes Aufla­denetz­werk

Die REWE-Group darf den Kiosk- und Tankstellen-Lieferanten Lekkerland, der auch viele Aufladecodes für Handys ausliefert, übernehmen. Die REWE-Group darf den Kiosk- und Tankstellen-Lieferanten Lekkerland, der auch viele Aufladecodes für Handys ausliefert, übernehmen.
Foto: REWE-Group
Lekker­land hat von der Öffent­lich­keit unbe­merkt ein komplexes Netz aufge­baut, um an einer Tank­stelle, einem Kiosk oder einer Laden­kasse im Super­markt beispiels­weise die unter­schied­lichen Anbieter, Marken und Produkte aufladen zu können.

Das ist nicht so trivial, wie es sich anhört. Teil­weise funk­tionieren Lade­codes eines bestimmten Anbie­ters in einem Netz nicht für eine andere Marke im glei­chen Netz. Dann gibt es das Problem, dass die Kunden selten oder gar nicht genau wissen, welches Netz sie eigent­lich aufladen wollen. Ist das geklärt, wird an der Laden­kasse auf dem Kassenbon der eigent­liche Aufla­decode und eine Kurz­anlei­tung ausge­druckt, wie das jewei­lige Netz oder Marke aufzu­laden geht.

Beson­ders drollig ist das, wenn man dem Tank­wart erklärt, dass man "seltene" Marken wie Lyca­mobile oder Lebara aufladen möchte und er dann in seinem System diese Marke sogar findet: "Ich wusste gar nicht, dass wir das haben."

In bestimmten Geschäften können auch die Guthaben sogar direkt (ohne den Umweg Ausdruck und Code­eingabe) auf das Handy­konto geladen werden.

Rewe über­nimmt Lekker­land

Anfang des Monats hat das Bundes­kartellamt die Über­nahme der Lekker­land AG & Co. KG durch die Rewe-Gruppe frei­gegeben.

Rewe stand ursprüng­lich als Abkür­zung für "Revi­sions­verband der West­kauf­genos­senschaften" und ist heute als "Rewe Group" in den Berei­chen Lebens­mittel­handel und Touristik tätig. Sie erzielte 2018 Umsätze von 37 Mrd. Euro in Deutsch­land und 52 Mrd. Euro in Europa. Nach einer Pilot­phase belie­fert Rewe seit 2016 Aral-Tank­stellen, teil­weise im Rahmen des Konzeptes "Rewe To Go".

Kein Problem fürs Kartellamt

Mit der Fusion hatte Andreas Mundt, Präsi­dent des Bundes­kartell­amtes keine Probleme: „Im Bereich Groß­handel mit Lebens­mitteln kommen Rewe und Lekker­land auch gemeinsam nur auf unbe­denk­liche Markt­anteile von unter 10 Prozent."

Betrachtet man verschie­dene Kunden­gruppen, so sind Rewe und Lekker­land bei der Belie­ferung von Tank­stellen und sons­tigen Conve­nience-Geschäften, insbe­sondere Kiosken, zusammen der mit Abstand stärkste Anbieter. Aller­dings beschränke die starke Nach­frage­macht der großen Mine­ralöl­gesell­schaften die Hand­lungs- und Preis­set­zungs­spiel­räume des Anbie­ters deut­lich.

Alter­nativen für kleine Anbieter

Auch für kleine und mitt­lere Tank­stel­lenbe­treiber gebe es hinrei­chende Ausweich­möglich­keiten, zum Beispiel durch Spar­tenlie­feranten für einzelne Produkt­gruppen. Mundt weiter: "Die Beschaf­fungs­seite haben wir gerade im Hinblick auf die starke Konzen­tration im Lebens­mittel­einzel­handel sehr genau abge­klopft. Gegen­über den Herstel­lern und Liefe­ranten ist Rewe nach Edeka und neben der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kauf­land) einer der drei größten Abnehmer für den Lebens­mittel­einzel- und -groß­handel in Deutsch­land. Aller­dings bleibt der Zuwachs durch Lekker­land mit insge­samt unter 0,5 Prozent gering.“

Das Bundes­kartellamt hatte über 120 Wett­bewerber, Liefe­ranten und Kunden befragt, zahl­reiche Gespräche geführt, alle inter­essierten "Kreise" konnten Stel­lung nehmen. Die Entschei­dung darüber, welche Produkte am Ende in den Regalen der Tank­stellen plat­ziert werden, liege über­wiegend bei den Mine­ralöl­gesell­schaften, stellte das Amt fest.

Für den Handy­nutzer, der sein Handy aufladen möchte, ändert sich dadurch nichts. Er kann das weiter an Tank­stellen, vielen Kiosken und in verschie­denen Super­märkten an der Kasse tun. Einfach fragen.

Mehr zum Thema Bundeskartellamt