Kartellamt

Googles Marktmacht: Kartellamt prüft Datenverarbeitung

Hat Google im Bereich der Such­maschinen und Webdienste eine über­ragende Markt­macht und nutzt das bei der Verar­bei­tung von Nutzer­daten schamlos aus? Das prüft nun das Bundes­kar­tellamt.
Von dpa /

Bundeskartellamt schaut sich Datenverarbeitung bei Google an Bundeskartellamt schaut sich Datenverarbeitung bei Google an
Foto: Tomasz Trojanowski - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Deutsch­lands oberste Wett­bewerbs­hüter nutzen aber­mals neue recht­liche Möglich­keiten, um gegen den Inter­net­riesen Google vorzu­gehen. Man habe zwei Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digi­tal­kon­zerne einge­leitet, teilte das Bundes­kar­tellamt heute in Bonn mit. In einem Verfahren wollen die Kartell­wächter prüfen, ob Google eine markt­über­grei­fende Bedeu­tung hat. In einem zweiten Verfahren nimmt die Behörde die Kondi­tionen für die Daten­ver­arbei­tung unter die Lupe. Nach Verfah­rens­abschluss könnten bestimmte Verhal­tens­muster oder Maßnahmen unter­sagt werden.

Ein Google-Spre­cher sagte zu den Verfahren: "Wir werden umfäng­lich mit der deut­schen Wett­bewerbs­behörde koope­rieren und beant­worten gern ihre Fragen." Im Januar war ein novel­liertes Wett­bewerbs­gesetz in Kraft getreten. Auf dessen Grund­lage kann das Kartellamt leichter gegen Wett­bewerbs­ver­zer­rungen vorgehen, wenn markt­beherr­schende Digi­tal­unter­nehmen ihre Posi­tion ausnutzen. Den neuen Weg beschritt die Behörde erst­mals Ende Januar bei Face­book und vor einer Woche bei Amazon. Die Markt­macht der Inter­net­riesen sieht das Kartellamt schon seit langem sehr kritisch. In den vergan­genen Jahren gingen die Wett­bewerbs­hüter mehr­fach gegen die US-Konzerne vor.

Über­ragende markt­über­grei­fende Bedeu­tung für den Wett­bewerb

Bundeskartellamt schaut sich Datenverarbeitung bei Google an Bundeskartellamt schaut sich Datenverarbeitung bei Google an
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Amts­chef Andreas Mundt betonte, dass es Wett­bewerber gegen ein Unter­nehmen mit markt­über­grei­fender Bedeu­tung sehr schwer hätten. "Aufgrund der Viel­zahl an digi­talen Diensten wie der Such­maschine, YouTube, Maps, dem Betriebs­system Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine über­ragende markt­über­grei­fende Bedeu­tung für den Wett­bewerb in Betracht."

Über die Daten­ver­arbei­tung sagte Mundt, dass Google aufgrund des Zugangs zu wett­bewerbs­rele­vanten Daten einen stra­tegi­schen Vorteil habe. Daher werde man sich die Kondi­tionen zur Daten­ver­arbei­tung genauer ansehen. "Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher ausrei­chende Wahl­mög­lich­keiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen."

Wer Google nutzt, muss erst den Bedin­gungen zur Daten­ver­arbei­tung zustimmen. Das Bundes­kar­tellamt will nun prüfen, ob die Bedin­gungen Google die Möglich­keit einer weit­rei­chenden, verschie­dene Dienste über­grei­fenden Daten­ver­arbei­tung einräumen. Wichtig für die kartell­recht­liche Bewer­tung ist auch die Frage, welche Auswahl die Nutzer bei der Daten­ver­arbei­tung tatsäch­lich haben. Der Schutz der Wahl­mög­lich­keiten des Verbrau­chers sei ein wesent­liches Anliegen des Kartell­rechts, heißt es in der Mittei­lung.

Ein Google-Spre­cher betonte, dass Menschen die Dienste nutzten, weil sie hilf­reich seien und "nicht weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alter­nativen finden können". "Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher in Deutsch­land haben bei Online-Diensten eine riesige Auswahl", so der Spre­cher. "Wir geben Menschen einfache Kontroll-Möglich­keiten, wie ihre Infor­mationen verwendet werden, und wir begrenzen die Verwen­dung von persön­lichen Daten."

Auch wenn die Konkur­renz in Deutsch­land in puncto Markt­anteil vergleichs­weise schwach ist: Mit Bing, Start­page, MetaGer, Ecosia und weiteren Anbie­tern stehen Alter­nativen zu Google bereit. Was diese bieten und wie Sie mit allen Such­maschinen Ihre Suche opti­mieren können, erfahren Sie in unserem Such­maschinen-Ratgeber.

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