Themenspecial Stationäres Internet Schaltverteiler

Schaltverteiler-Kämpfer eifel-net: Der "David" im teltarif-Interview

Anbieter gibt sich selbstbewusst und teilt kräftig aus
Von Marc Kessler

Der Vorteil für die Wettbewerber: Neben dem einmaligen Betrag für den Bau des Schaltverteilers fallen neben der TAL-Miete (derzeit: 10,50 Euro, Neufestlegung durch die Bundesnetzagentur am 31. März) keine weiteren regelmäßigen Kosten an. Vorteil für die Kunden: Mit einem Schaltverteiler können Wettbewerber wesentlich höhere Bandbreiten oder auch überhaupt DSL anbieten, was bei der Telekom nicht der Fall sein muss. Denn der Schaltverteiler wird direkt per Richtfunk oder Glasfaser durch den Anbieter angebunden, es bleibt nur die verhältnismäßig kleine Reststrecke per Kabel zum Endkunden.

"Ein absolutes Novum", so Thiele, sei auch die Festlegung einer Strafgebühr, wenn die Telekom Informationen zu Leitungen, Kabelverzweigern und anderer Infrastruktur künftig nicht innerhalb von vier Wochen mitteilt. Schaltverteiler der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Zudem hat die Bundesnetzagentur das magenta-farbene Unternehmen zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die mitgeteilten Informationen fehlerhaft oder unvollständig sind. Denn "die Telekom-Informationen", sagt der eifel-net-Geschäftsführer, "waren oft eher unvollständig. Diese rudimentären Informationen wurden offenbar auch aus einer gewissen Strategie herausgegeben", vermutet Thiele, seiner Einschätzung nach könne die Telekom "wesentlich detailliertere Informationen herausgeben, wenn sie denn wolle."

Thiele: BNetzA rühmt sich mit fremdem Verdienst

Kritik übt eifel-net-Chef Peter Thiele aber auch an der Bundesnetzagentur. Die schmücke sich mit fremden Federn und verbuche die Entscheidung in ihrer Pressemitteilung als eigenen Erfolg. "Die Bundesnetzagentur stellt es so dar, als habe sie initiativ gehandelt, was aber nicht der Fall war." Zudem habe man selbst "erst durch die Presse von der Entscheidung der BNetzA erfahren." Daneben müsse man berücksichtigen, dass auch der Schaltverteiler kein Allheilmittel zur Breitband-Versorgung des ländlichen Raums sei. Der Schaltverteiler sei eine "weitere Zugangsmöglichkeit, um DSL ökonomisch anbieten zu können." Thiele: "Es ist nicht eine Lösung für alle, sondern nur eine weitere Option."

VATM habe "auf voller Linie versagt", Mitbewerber hätten Bedeutung unterschätzt

Thiele geht auch mit den anderen Telekom-Konkurrenten sowie den einschlägigen Branchenverbänden hart ins Gericht: "Offensichtlich haben viele der alternativen Carrier die Bedeutung des Verfahrens unterschätzt. Erst jetzt im Nachgang sagen viele Unternehmen: 'Hoppla!'" Die beigeladenen Branchenverbände BREKO und VATM hätten während des BNetzA-Verfahrens ebenfalls keine gute Figur gemacht: Der BREKO habe "erst extrem spät reagiert", der VATM "leider auf voller Linie versagt", da er gar keine Stellungnahme abgegeben habe.

Die Zukunft von eifel-net sieht Thiele weiter in der Nische des Breitband-Ausbaus im ländlichen Raum und hat mit der Rolle des kleinen "Davids" kein Problem: "David macht jetzt fröhlich weiter und wird nach der Entgeltregulierung sagen: 'Wir werden jetzt bauen'." Es gebe eine dreistellige Anzahl von Orten, die per Schaltverteiler künftig mit DSL versorgt werden könnten. Grundbedingung seien Orte oder Ortsteile, in denen es drei oder mehr Kabelverzweiger gebe sowie 300 oder mehr versorgte Haushalte. "Hier kann man darüber nachdenken, einen Schaltverteiler zu errichten", sagt Thiele.

Weitere Artikel zum Thema europaweite TK-Regulierung

Weitere Interviews