Final

KI-Gesetz der EU final: Kann es mit Fortschritt mithalten?

Die EU-Länder haben den finalen Haken gesetzt. Es sei das welt­weit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Stan­dard setzen, heißt es. Doch kann es mit der Technik Schritt halten?
Von dpa /

KI-Gesetz der EU endgültig beschlossen KI-Gesetz der EU endgültig beschlossen
picture alliance/dpa
Die EU-Staaten haben schär­fere Regeln für Künst­liche Intel­ligenz (KI) in der Euro­päi­schen Union beschlossen. Sie stimmten heute in Brüssel den Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwen­dungen ganz verboten werden, wie die Länder mitteilten. Es sei das welt­weit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Stan­dard für die Regu­lie­rung von KI setzen.

Kein "Social Scoring" wie in China

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Euro­päi­schen Union sicherer zu machen. Es soll sicher­stellen, dass KI-Systeme möglichst trans­parent, nach­voll­ziehbar, nicht diskri­minie­rend und umwelt­freund­lich sind. Ein wich­tiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen über­wacht werden und nicht nur von anderen Tech­nolo­gien.

KI-Gesetz der EU endgültig beschlossen KI-Gesetz der EU endgültig beschlossen
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Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommis­sion von 2021 zurück. Systeme, die als beson­ders risi­koreich gelten und beispiels­weise in kriti­schen Infra­struk­turen oder im Bildungs- und Gesund­heits­wesen einge­setzt werden, müssen künftig strenge Anfor­derungen erfüllen. Bestimmte KI-Anwen­dungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispiels­weise die Bewer­tung von sozialem Verhalten ("Social Scoring"). Damit werden in China Bürge­rinnen und Bürger in Verhal­tens­kate­gorien einge­teilt. Auch eine Emoti­ons­erken­nung am Arbeits­platz und in Bildungs­ein­rich­tungen soll es in der EU nicht geben.

Betroffen sind vor allem Anbieter und Betreiber von KI-Systemen

Auch die Gesichts­erken­nung im öffent­lichen Raum - also zum Beispiel durch Video­über­wachung an öffent­lichen Plätzen - soll grund­sätz­lich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicher­heits­behörden sollen eine solche Gesichts­erken­nung im öffent­lichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straf­taten wie Menschen­handel oder Terro­rismus zu verfolgen.

Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme inner­halb der EU entwi­ckeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffent­liche und private Akteure sowohl inner­halb als auch außer­halb der EU.

"Regu­lie­rungs­arbeit beginnt jetzt erst"

Der Digi­tal­ver­band Bitkom kriti­sierte, dass das nun beschlos­sene KI-Gesetz wesent­liche Fragen offen lasse. In Deutsch­land und den anderen EU-Ländern beginne die Regu­lie­rungs­arbeit jetzt erst, sagte Verbands­prä­sident Ralf Winter­gerst. Ob KI in Deutsch­land und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hinder­nisse gestellt werde, hänge entschei­dend davon ab, wie dieser Rahmen ausge­staltet werde und die Rege­lungen in Deutsch­land umge­setzt würden.

Bundes­digi­tal­minister Volker Wissing räumte am Dienstag ein, dass der Gesetz­geber bei einer so sich schnell verän­dernden Tech­nologie wie KI dauer­haft gefor­dert sei. "Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer Regu­lie­rung die Zukunfts­fragen abschlie­ßend klären", sagte der FDP-Poli­tiker. "Deswegen war ich immer dafür, dass wir schnell uns auf den Weg der Regu­lie­rung machen, aber auch den Mut haben, konti­nuier­lich nach­zusteuern." Wichtig sei, dass die Inno­vati­ons­freund­lich­keit der Regu­lie­rung immer im Blick behalten werde.

Bei Verstößen drohen Geld­strafen

Nach der Bestä­tigung der EU-Länder werden die neuen Regeln nun im Amts­blatt veröf­fent­licht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkraft­treten sollen sie dann gelten.

Wenn Unter­nehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitglied­staaten Sank­tionen beschließen. Dies können Geld­strafen sein. Privat­per­sonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entde­cken, können sich bei natio­nalen Behörden beschweren. Diese können dann Über­wachungs­ver­fahren einleiten und gege­benen­falls Strafen verhängen.

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