umstritten

Morgen tritt das neue Telekommunikations-Gesetz in Kraft

Der VATM sieht entscheidende Widersprüche
Von Marie-Anne Winter

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt morgen das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Die Novelle ist insbesondere wegen der darin enthaltenen Regulierungsfreistellung für "neue Märkte" bzw. für den neuen Glasfasernetzabschnitt der Deutschen Telekom heftig umstritten. Zwar sah es so aus, als ob die Bundesregierung doch Zweifel bekommen hätte - die EU-Kommission hat bereits Maßnahmen angekündigt, sofern das Gesetz in der bekannten Form komme. Das scheint nun tatsächlich der Fall zu sein.

"Auch wenn die Entscheidungsspielräume der Bundesnetzagentur nicht nur nach Ansicht der EU-Kommission durch das neue Telekommunikationsgesetz unzulässig eingeengt worden sind, vertrauen wir darauf, dass der Regulierer auch weiterhin mit aller Kraft für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen wird", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Dabei handelt es sich allerdings um eine schwierige Aufgabe. Denn Gesetzestext und Gesetzesbegründung im neuen TKG widersprechen sich in einigen wichtigen Punkten. Nicht gerade gute Voraussetzungen für Rechtssicherheit im Markt und damit für den Investitionsstandort Deutschland."

TAL-Entscheidung steht Ende März an

Von zentraler Bedeutung sei laut VATM ein fairer Netzzugang für die Wettbewerber zum neuen Glasfasernetzabschnitt der Telekom. Zugangsbeschränkungen durch eine pauschale Freistellung des neuen Netzabschnittes von Regulierung würden zu einer Re-Monopolisierung führen, und das in einem für die gesamte deutsche Wirtschaft wichtigen Marktbereich. Grüzner: "Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bleibt auch in Zeiten von Next Generation Networks und All-IP die Mutter aller Vorleistungen - egal ob sie aus Kupfer oder aus Glasfaser besteht. Wenn die Endkunden auch künftig vom Wettbewerb in Form von niedrigen Preisen und großer Angebotsvielfalt profitieren können sollen, muss die Bundesnetzagentur bei den anstehenden Regulierungsverfahren die Weichen richtig stellen."

Bereits Ende März steht die Entscheidung des Regulierers über den umstrittenen Preis der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an, der für den Infrastrukturwettbewerb auf der so genannten letzten Meile unabdingbar und Gegenstand einer öffentlichen Verhandlung am 28. Februar ist. Parallel hierzu überprüft die Bundesnetzagentur das neue Standardangebot der Deutschen Telekom im Bereich des IP-Bitstromzugangs. "Von gleicher Bedeutung für den Wettbewerb wird die Frage sein, ob und wie der Zugang zu Glasfaserabschnitten und Leerrohren im Bottleneck-Bereich reguliert wird", führt Grützner weiter aus.

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