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Arcor will VDSL-Infrastruktur der Telekom mitbenutzen

Unternehmen stellt entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur
Von Marie-Anne Winter

Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Breitbandkommunikation Breko [Link entfernt] befürchten, aufgrund von Hindernissen beim Endkundenzugang im Zukunftsmarkt Triple Play gegenüber der Telekom benachteiligt zu werden. Dabei geht es vor allem um die fehlende Möglichkeit, breitbandige Angebote mit 25, 50 oder mehr Mbit/s möglichst nah am Kunden ins Netz einzuspeisen. Gegenwärtig ist es für Wettbewerber nicht möglich, die von der Telekom für VDSL ausgebauten und betriebenen Kabelverzweiger am Straßenrand (KVZ) mitzunutzen, um darin eigene VDSL-Technik unterzubringen.

Auch gibt es keine generelle Möglichkeit für Wettbewerber, diese VDSL-KVZ über eine Mitnutzung von Telekom-Kabelleerrohren oder freie Telekom-Glasfasern zu erschließen. Dies sei aber erforderlich, da die Grabung neuer Kabeltrassen zur Anbindung dieser VDSL-KVZ "in höchsten Maße ineffizient und wirtschaftlich untragbar" sei. Das Breko-Mitglied Arcor hat daher am vergangenen Freitag bei der Bundesnetzagentur beantragt, die VDSL-KVZ der Telekom zur Unterbringung eigener VDSL-Technik sowie Kabelleerrohre und Glasfasern mitbenutzen zu können. Bereits Anfang des Jahres kündigte der Anbieter an, ebenfalls in VDSL investieren zu wollen. Weitere Mitglieder prüfen entsprechende Anträge.

Breko begrüßt diesen Vorstoß auch deswegen, weil alle bisherigen Kooperationsangebote des Verbandes gegenüber der Telekom fruchtlos geblieben seien. Im März scheiterte das vorerst letzte Gespräch mit dem Marktführer, der laut Breko keine Bereitschaft zu einer wirtschaftlich sinnvollen Zusammenarbeit erkennen ließ.

Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann: "Wir haben uns einer gemeinschaftlichen Nutzung moderner Infrastruktur mit der Telekom nie verschlossen und bieten auch weiterhin eine angemessene finanzielle Beteiligung am Ausbau an. Die notwendige Bereitschaft auf der anderen Seite kann aber offensichtlich nur durch den Regulierer geweckt werden." Die Ausführungen von Arcor beziehen sich auf die Regulierungsverfügung der BNetzA vom 20. April 2005, in der die Grundlagen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) geregelt sind - aus Verbands- und Unternehmenssicht teilweise unzureichend.

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