Datenspeicherung

De Maizière will neues Gesetz zur Verbindungsdaten-Speicherung

FDP wehrt sich gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Von dapd / Paulina Gesikowski

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nach einem Bericht des Handelsblatts schnell ein neues Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten auf den Weg bringen, um Straftaten im Internet besser verfolgen zu können. Kritikern, die vor einer Datensammelwut des Staates warnen, hält der CDU-Politiker eine "verkürzte Wahrnehmung" vor: "In der öffentlichen Diskussion wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als klassisches Abwehrrecht gegen den Staat hochgehalten", sagte de Maizière. Tatsächlich aber gerate aus dem Blick, dass "erstens Private mehr sammeln als der Staat und dass der Staat eine Ordnungsfunktion" habe, sagte der Innenminister.

Der Staat könne nur dafür sorgen, dass die geltenden Gesetze in der digitalen Welt eingehalten werden, wenn er die Möglichkeit habe, die Identität von Rechtsbrechern aufzuklären. Eine schrankenlose Anonymität könne es daher im Internet wie in der realen Welt nicht geben.

Verzichte der Gesetzgeber auf eine Mindestspeicherfrist von Verbindungsdaten bei den Providern, werde zum Beispiel der Kampf gegen Kinderpornografie erschwert. Die IP-Adresse eines Computers sei heute so etwas "wie das Kfz-Kennzeichen des 21. Jahrhunderts", sagte der Minister. Der heutige Freiheitsbegriff beinhalte nicht, dass man sich mit dem Auto unerkannt auf den Straßen der realen Welt bewegen könne.

De Maizière betrachtet den jüngsten Spruch des Bundesverfassungsgerichts gegen die Datenvorratshaltung nicht als Hindernis für ein neues Gesetz: Das Gericht habe klar gesagt, dass die Speicherung unter bestimmten Vorgaben zulässig ist.

FDP erteilt CDU Absage bei Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Die sächsische FDP geht in der Diskussion um eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auf Distanz zum Koalitionspartner CDU. "Eine Neuauflage des Gesetzes gleich welcher Form ist mit uns nicht zu machen", sagte der Rechtspolitiker der FDP-Fraktion, Carsten Bisok, der Leipziger Volkszeitung. Der tiefe Eingriff in das Persönlichkeitsrecht infolge einer Vorratsdatenspeicherung sei durch den geringen Nutzen nicht zu rechtfertigen. Fraglich sei, ob eine verfassungskonforme gesetzliche Lösung überhaupt möglich sei. Zudem hätten die erhobenen Daten oft keinen Aussagewert.

Die CDU-Innenminister der Länder, darunter auch Sachsens Ressortchef Markus Ulbig, hatten in der vergangenen Woche die rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gefordert. Es handele sich um ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Kinderpornographie und anderen Formen der Schwerstkriminalität, sagte Ulbig.

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Anfang 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten in Deutschland im März dieses Jahres für verfassungswidrig erklärt. Die erhobenen Daten seien "unverzüglich zu löschen", weil das Telekommunikationsgeheimnis verletzt werde, lautete die Begründung.

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