Kein Zwang für Provider zur Sperrung von Glücksspiel
Gerichtsbeschluss zur Sperrung von Online-Glücksspiel
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Deutsche Internetprovider können nicht zur
Sperrung der Internetseiten ausländischer Anbieter von illegalen
Glücksspielen gezwungen werden.
Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren hervor (6 B 11175/22.OVG). Die Entscheidung ist nach Mitteilung von dieser Woche die erste eines OVG in Deutschland.
1&1 klagte gegen Sperr-Anordnung
Gerichtsbeschluss zur Sperrung von Online-Glücksspiel
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Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) hatte
einen Provider aufgefordert, die aus ihrer Sicht illegalen Angebote
zweier Lotterien in Malta für Zugriffe aus Deutschland zu sperren.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelte es sich um
1&1. Das klagende Unternehmen in Montabaur im Westerwald scheiterte
zwar mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz gegen die
Anordnung der Behörde. Es ging aber in die zweite Instanz. Diese -
das OVG Koblenz - gab 1&1 vorläufig recht.
Die Sperrungsanordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist laut dem OVG rechtswidrig. Internetprovider sind demnach nicht verantwortlich für die Inhalte von Glückspielangeboten im Netz, wenn sie unter anderem weder deren Informationen noch Adressaten selbst auswählen. Der Beschluss im Eilverfahren ist rechtskräftig, aber das Hauptsacheverfahren noch anhängig.
Trotz neuer Regel: Online-Glücksspiel ist weiterhin meist illegal.