Zurechtweisung

Vodafone mahnt aggressiven Vertriebspartner ab

Ein über­eifriger Voda­fone-Kabel-Vertriebs­partner drohte einem Haus­bewohner die Sper­rung des TV-Kabel­anschlusses an. Nach einer Inter­vention durch teltarif.de stoppte Voda­fone den Mitar­beiter und mahnte ihn ab.
Von

Vodafone-Kabel-Vertriebspartner in Berlin wird abgemahnt Vodafone-Kabel-Vertriebspartner in Berlin wird abgemahnt
Bild: Vodafone
Offenbar ist der Breit­band-Markt in Deutsch­land noch lange nicht gesät­tigt, denn immer noch gibt es Vertriebs­partner, die an Haus­türen klin­geln, um Internet-Anschlüsse zu vermarkten. Im (V)DSL-Bereich ist das seltener geworden, bei TV-Kabel-Internet-Anschlüssen kommt das aber immer noch vor.

Vodafone-Kabel-Vertriebspartner in Berlin wird abgemahnt Vodafone-Kabel-Vertriebspartner in Berlin wird abgemahnt
Bild: Vodafone
Dabei kann es auch immer wieder einmal passieren, dass Vertriebs­partner, die einen großen Teil ihres Einkom­mens aus der Provi­sion der vermit­telten Verträge gene­rieren, über das Ziel hinaus­schießen und unlau­tere Methoden anwenden. Durch die Inter­vention von teltarif.de stoppte Voda­fone nun einen eigenen "über­eifrigen" Kabel-Vertriebs­partner.

Post­karte droht Sper­rung des Anschlusses an

Ein teltarif.de-Leser aus Berlin schrieb uns Mitte Februar:

Ich hatte gestern diese nette Post­karte in meinem Brief­kasten, von einem Voda­fone Vertriebs­partner, der sich selbst als auto­risiert bezeichnet, meinen - nicht vorhan­denen - Kabel­anschluss zu sperren. Hier wird offenbar mit der Angst der Leute gespielt; ich habe sowas schon oft gehört, bisher aber nie selbst erhalten. Mein Gebäude gehört einer städ­tischen Wohn­bauge­sell­schaft in Berlin. Der Grund­kabel­anschluss (Voda­fone intern KAA genannt) ist hier nicht in den Miet­neben­kosten enthalten. Jeder Mieter muss also bei Bedarf selbst einen Kabel­anschluss bei Voda­fone anmelden, die Kabel an sich liegen aber im Gebäude, ich hatte vor einigen Jahren tatsäch­lich mal Kabel­anschluss und Internet&Phone via Kabel­dose.

Dieser "auto­risierte Vertriebs­partner" kündigt mir nun also an, er werde meinen Anschluss sperren, der ja schon lange gar nicht mehr exis­tiert. Man hat sich hier also offenbar gar nicht die Mühe gemacht, zu prüfen, ob ein Anschluss besteht oder nicht. Meinen Wider­spruch jegli­cher Werbe­maßnahmen mit der dama­ligen Kündi­gung hat man hiermit auch igno­riert [...]. Diese "Vertriebs­partner" spielen durch Worte wie "sperren" mit der Angst der unwis­senden Kunden, die sich mit der Materie nicht auskennen.

Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass kein Vertriebs­partner irgend­welche Anschlüsse einfach sperren / abklemmen darf, wenn durch den Kunden dafür ordnungs­gemäß bezahlt wird (sei es durch Miet­neben­kosten oder durch direkten Vertrag). Es sei außerdem darauf hinge­wiesen, dass Ände­rungen am Kabel­anschluss nicht vorge­nommen werden müssen, um einer "Sper­rung" zu entgehen, denn genau dies impli­ziert diese Werbung ja.

Die Voda­fone-Post­karte erweckt von der Aufma­chung her den Anschein einer "offi­ziellen" Mittei­lung. Es gibt auf ihr diverse vorge­druckte Texte, wobei der Vertriebs­partner den jeweils passenden ankreuzen kann. Außerdem gibt es freie Felder, in denen der Vertriebs­partner das Datum und den (vermut­lich vom Brief­kasten abge­lesenen Nach­namen) des Kunden einge­tragen hat. Drohkulisse: Der abgeänderte Text der Vodafone-Postkarte Drohkulisse: Der abgeänderte Text der Vodafone-Postkarte
Bild: teltarif.de / Leserzuschrift

Droh­kulisse: Vorge­druckter Text vom Vertriebs­partner abge­ändert

Ein Code auf der Post­karte deutet an, dass sie aus dem Jahr 2016 stammt, mögli­cher­weise darf sie heute von Vertriebs­part­nern gar nicht mehr verwendet werden. Der Vertriebs­partner hat durch einen Aufkleber seinen Namen, seine Handy-Nummer und seine E-Mail-Adresse mitge­teilt, verbunden mit dem Hinweis "auto­risierter Vertriebs­partner von Voda­fone Kabel Deutsch­land".

Eine wirk­lich lange Reak­tions­frist ließ der Vertriebs­partner dem Haus­bewohner nicht: Die Karte wurde am 11. Februar einge­worfen und der Bewohner sollte sich bis zum 14. Februar melden. Von den vorge­fertigten Texten hatte der Vertriebs­partner diese beiden ange­kreuzt:

Bitte melden Sie sich bis zum 14.02.2020 bei dem von uns auto­risierten Vertriebs­partner, um zu klären, in welchem Umfang der in Ihrem Haus vorhan­dene Kabel­anschluss für Sie aktiv geschaltet sein soll (Tele­fonnummer umseitig).
Der zweite ange­kreuzte Text lautet:
Ihr Kabel­anschluss musste leider gesperrt werden. Bitte setzen Sie sich mit dem von uns auto­risierten Vertriebs­partner in Verbin­dung (Tele­fonnummer umseitig).
Vermut­lich um seiner Aktion noch mehr Nach­druck zu verleihen, hat der Vertriebs­partner das Wort "musste" in diesem Text durch­gestri­chen und eigen­händig das Wort "wird" darüber geschrieben. Mit der Formu­lierung "Ihr Kabel­anschluss wird leider gesperrt werden" hoffte der Vertriebs­partner mögli­cher­weise auf eine höhere Rück­melde­quote. Im Adressfeld bezeichnet sich der Absender als Autorisierter Vertriebspartner Im Adressfeld bezeichnet sich der Absender als "Autorisierter Vertriebspartner"
Bild: teltarif.de / Leserzuschrift

Voda­fone mahnt Vertriebs­partner ab

Werden solche Vorfälle über die Medien bekannt, denken einige Beob­achter mögli­cher­weise, dass ein derar­tiges Verhalten mit einer Droh­kulisse still­schwei­gend durch die Provider geduldet wird, so lange es der Gene­rierung eines höheren Umsatzes dient. Wir wollten heraus­finden, was Voda­fone zu der Aktion sagt und sandten die Fotos der Post­karte an Voda­fone. Voda­fone griff daraufhin ener­gisch durch und schrieb uns:

Herr [Name des Vertriebs­part­ners] ist seit drei Jahren als selb­stän­diger Voda­fone-Berater für Voda­fone tätig. Im Rahmen seiner Tätig­keiten ist er grund­sätz­lich auch dazu berech­tigt, die Nutzung von Kabel­anschluss­dosen zu über­prüfen, wenn er Abwei­chungen zwischen bestehenden Verträgen und der tatsäch­lichen Objekt­lage fest­stellt. Wir erleben es täglich, dass einigen Nutzern gar nicht bewusst ist, dass der Fern­sehemp­fang über die Kabel­anschluss­dose kosten­pflichtig ist. Wenn es eine solche Bestands­aufnahme erfor­dert, wird entweder der Kabel-Anschluss gesperrt oder ein Vertrag mit dem - bislang nicht zahlenden - Kunden geschlossen.

Im Fall von Herrn [Name des Haus­bewoh­ners] hatte der selb­stän­dige Voda­fone-Berater [Vertriebs­partner] vor Ort erste Indi­zien dafür entdeckt, dass hier mögli­cher­weise ein Kabel­anschluss genutzt wird, zu dem kein Vertrags­verhältnis besteht. Diese Sach­lage wollte der Voda­fone-Berater mit Herrn [Haus­bewohner] abklären, er traf ihn aber nicht an. So weit so gut. Leider setzte Herr [Vertriebs­partner] im nächsten Schritt eigen­ständig eine Wurf­sendung ein, die Voda­fone nicht auto­risiert hatte. Dafür erhält Herr [Vertriebs­partner] umge­hend eine Abmah­nung. Er wurde darüber hinaus von uns aufge­fordert, dieses unzu­lässige Werbe­mittel zu vernichten und künftig nur noch frei­gege­bene Werbe­mittel anzu­wenden.

Zudem haben wir jetzt ein allge­meines Werbe­verbot für Herrn [Haus­bewohner] einge­richtet, das bislang nicht bestand. Er sollte daher künftig nicht mehr von unserem Unter­nehmen kontak­tiert werden – auch nicht im Haus­türge­schäft. Zudem bitten wir Herrn [Haus­bewohner] um Entschul­digung für seine Unan­nehm­lich­keiten.

Wer also derar­tige Post­karten oder Briefe erhält, in denen eine Droh­kulisse aufge­baut wird oder mit denen gegen ein Werbe­verbot verstoßen wird, sollte diese unver­züglich an den entspre­chenden Anbieter, an die Bundes­netz­agentur und unter der E-Mail-Adresse info@teltarif.de an unsere Redak­tion senden, damit die Sache geprüft und abge­stellt werden kann.

Ganz neu sind derar­tige Vorfälle bei Voda­fone Kabel aller­dings nicht. Bereits vor drei Jahren hatte die Verbrau­cher­zentrale Sachsen vor einer miss­verständ­lichen Voda­fone-Post­karte gewarnt, die im Gewand einer amtli­chen Mittei­lung eine Anschluss-Umstel­lung andeu­tete. Kurze Zeit später versandte Voda­fone dann auch noch irre­führende Briefe zur DVB-T-Umstel­lung. Die Bundes­netz­agentur unter­sagte Voda­fone daraufhin seiner­zeit die Werbung mit "dubiosen Werbe­mitteln".

Mehr zum Thema Internet über TV-Kabel