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o2 auch verklagt?


22.09.2011 16:29 - Gestartet von Asparagus
Wieso wurde eigentlich auch o2 verklagt?

Laut ursprünglichem Bericht speichert o2 doch angeblich nur 7 Tage?
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[1] spaghettimonster antwortet auf Asparagus
22.09.2011 16:45

einmal geändert am 22.09.2011 16:46
Benutzer Asparagus schrieb:
Wieso wurde eigentlich auch o2 verklagt? Laut ursprünglichem Bericht speichert o2 doch angeblich nur 7 Tage?

Einige Daten wie eingehende Telefonate werden bei O2 laut Anzeige bzw. Papier der Generalstaatsanwaltschaft München 30 Tage vorratsgespeichert. Zu den 7 Tage vorratsgespeicherten Daten zählen außerdem Standortdaten, IP, IMEI und IMSI. Die ja wohl nicht abrechnungsrelevant sind. Oder wann hast du zuletzt einen Einzelverbindungsnachweis mit IP-Adressen und IMEIs gesehen?

Im Übrigen ist eine Klage (Zivilrecht) keine Anzeige (Strafrecht).
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[1.1] Asparagus antwortet auf spaghettimonster
22.09.2011 17:07
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Einige Daten wie eingehende Telefonate werden bei O2 laut Anzeige bzw. Papier der Generalstaatsanwaltschaft München 30 Tage vorratsgespeichert. Zu den 7 Tage vorratsgespeicherten Daten zählen außerdem Standortdaten, IP, IMEI und IMSI. Die ja wohl nicht abrechnungsrelevant sind.

Gut; aber das scheint ja zeitlich gesehen immer noch ein himmelweiter Unterschied zu den anderen Anbietern zu sein?
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Asparagus
23.09.2011 02:19
Benutzer Asparagus schrieb:
Gut; aber das scheint ja zeitlich gesehen immer noch ein himmelweiter Unterschied zu den anderen Anbietern zu sein?

Wenn die anderen noch schlimmer sind, ist das eine Freifahrkarte für O2, oder wie? :) In anderer Hinsicht ist O2 am schlimmsten, von abgehenden Verbindungen werden zB die Standortdaten 180 Tage gespeichert (die 7 Tage gelten nur für Standortdaten eingehender Verbindungen).
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[1.1.1.1] für_Dagegen antwortet auf spaghettimonster
23.09.2011 12:17
eingehende verbindungsdaten nicht abrechnungsrelevant? haha was is dann mit den Verbindungen zu den homezone's und vorallem deren weiterleitung? da is der standort des nutzer aber schon relevant!
Und die speicher dauer .... durchsch. 30 d rechnungsperiode, 3-7 d rechnungslegung, 7 d zahl/einzugsfrist& ne Widerspruchsfrist von wieviel wochen? .... also müssten hinterlegen: evn/homezone/zahlungseingang, undabhängig von meinen optionen ..dann die daten k
löschen ... him dann haben die aber noch mehr daten von mir, und noch bedingungen ...toll das is dann noch kompliziert sprich fehleranfälliger.
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[1.1.1.1.1] peso antwortet auf für_Dagegen
23.09.2011 12:41
Benutzer für_Dagegen schrieb:
eingehende verbindungsdaten nicht abrechnungsrelevant? haha was is dann mit den Verbindungen zu den homezone's und vorallem deren weiterleitung? da is der standort des nutzer aber schon relevant!

Kannst Du das näher erläutern? Was haben eingehende Verbindungen mit der Homezone zu tun?
Wenn, dann besteht diese Problematik nur bei der Weiterleitung.

Wir haben ein GSM-Tischtelefon, dass immer an der gleichen Stelle steht. Und trotzdem haben wir kostenpflichtige Rufweiterleitungen. Das kann aber nicht sein, da der HomeStandort nicht verändert wird.

Ich behaupte, dass ein Großteil der kostenpflichtigen Rufweiterleitungen -aller Anbieter- falsch ist. Nur, wie soll man das, als Normalnutzer, kontrollieren?

peso
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[1.1.1.1.1.1] für_Dagegen antwortet auf peso
23.09.2011 13:38
Das widerspruchsrecht im kleingedruckten gelesen!? Da steht sinngemäss drinen: keine evn/sofortig löschung nach rechnungslegung, keine Nachweispflicht für den Telco, d.h. Einspruch gegen die rechung sind sinnlos. Da der telco sich auf die Position zurückzeihen kann, sie wollten die beweismittel für oder gegen die Richtigkeit der Rechnung gelöscht haben. Was natürl. In erster linie die abgehenden Verbindung betrifft; wenn du also keine "homezone' bei Telekom.de Vodafone.de & Telefonica O2 hast könnten die auf die daten verzeicht( (E-plus/base vergibt die homezone bundesweit, standort bei anruf ist da egal), wenn du aber die homezome bei denn anderen 3 telco's hast sind die standortdaten eingehen interessant, wenn du die weiterleitung auch ausserhalb aktiviert hast, da so nachgeweisen werden kann ob du ne kostenpflicht weiterleitung hattest oder nicht, nur wenn du einen geschäftskundentarif o2 hast, könntet denn das egal sein wenn du die genion weiterleitungsoption gebucht hast (5 oder 7,50 €/mtl brt., bundesweitehomezone) da dann ja keine kosten mehr für dich anfallen. ausgehend genauso, wenn du z.b. bei vodafone bist, da dort die 0180er verbindungen in der homezone 15 cent und aussserhalb 42cent kosten.

aus diesem heraus ergibt sich das standortdaten abrechnungsrelevant sind (ein-&abgegehend) ....und wenn du der Rechnung widersprechen willst die gespeichert werden müssen(keine "beweise" bedeutet Rechnung ist als korrekt gelegt anzusehen!).
Naturlich könnten die Telco's, das auch so im system einrichten das die daten entweder bis Ende widerspruchsfrist (bei lastschrift (die kann ja zurück gezogen werden (bis 6 wochen nach salden abschluss. d.h. meisten pro Quartal!) oder bis eingang Uberweisung (wer hatt das bei postpaid verträgen(kostet meistens extral?)nur gespreichter werden ... war den aber zuteuer.

kosten bei ortfestem gsmtelefon: 1. prüfen der weiterleitungsoption ( 3 Möglichkeiten wenn handy nicht in homezone: ansage nicht ereichbar, umleitung auf ab, oder wieterleitung auf handy(kostenpflichtig) und entsprechendes einstellen 2. wenn abgehend Gespreche kosten oder mehr kosten als der homezone tarif: tonindikator einschalten (wenn nicht eingeschalt) und bei aufhalt in HZ prüfen ob bei abgehend gesprächen dieser ertönt (noch vorm ersten rufzeichen)
3. sollten dann keine anrufe mehr auf die HZ eingehen/ der tonindikator nicht ertönen .... Hotline und die lage der HZ prufen lassen! hoffe das is ein vertrag mit einem MNO/ VMNO da sonst das prinzip 'stille Post' zuschlagen kann ...
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[1.1.1.1.2] spaghettimonster antwortet auf für_Dagegen
24.09.2011 16:25
Benutzer für_Dagegen schrieb:
eingehende verbindungsdaten nicht abrechnungsrelevant? haha was is dann mit den Verbindungen zu den homezone's und vorallem deren weiterleitung?

Eingehende Verbindungen in der Homezone sind normalerweise nicht entgeltpflichtig. Weiterleitungen sind ausgehende Verbindungen.

da is der standort des nutzer aber schon relevant!

Dann wird dort ein "H" vermerkt und fertig. Mehr wird auch nicht aufgeschlüsselt. Oder wann hast du zuletzt einen nach Funkzelle aufgeschlüsselten Einzelverbindungsnachweis gesehen (davon abgesehen, dass ein Außenstehender mit den Kennungen gar nichts anfangen könnte)?

Und die speicher dauer .... durchsch. 30 d rechnungsperiode, 3-7 d rechnungslegung, 7 d zahl/einzugsfrist& ne Widerspruchsfrist von wieviel wochen?

Wann hast du zuletzt Widerspruch gegen kostenlose eingehende Verbindungen erhoben?
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[1.2] Abrechnungsrelevant
peso antwortet auf spaghettimonster
23.09.2011 12:37
Wie sieht es eigentlich mit einer Verpflichtung der TK-Anbieter für eingehende Verbindungen aus. Im Roamingbereich sind eingehende Verbindungen sehr wohl abrechnungsrelevant.

Ich kann mich noch daran erinnern, dass o2 seinerzeit wissentlich falsche Rechnungen versendet hat. Die eingehenden Verbindungsdaten in den USA, stimmten nicht mit den abgehenden Verbindungsdaten in Deutschland überein. Wenn wir nicht zufällig beide Seiten geprüft hätten, wäre das niemals aufgefallen (und damit hat o2 ja auch gerechnet). Beim ersten Nachfragen hat man sofort das Geld überwiesen und zugegeben, dass die Rechnung falsch ist (Die Daten aus den USA wären falsch gewesen.).

Obwohl das bekannt war, hat man einfach die Rechnungen rausgeschickt und darauf gehofft, dass es nicht auffällt.

peso
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[1.2.1] spaghettimonster antwortet auf peso
24.09.2011 16:13
Benutzer peso schrieb:
Wie sieht es eigentlich mit einer Verpflichtung der TK-Anbieter für eingehende Verbindungen aus. Im Roamingbereich sind eingehende Verbindungen sehr wohl abrechnungsrelevant.

Dann ist eine Speicherung natürlich erlaubt. Wohingehen das für Inlandsverbindungen höchstens für Einzelfälle wie R-Gespräche oder 0180-Verbindungen gelten dürfte.

Ich kann mich noch daran erinnern, dass o2 seinerzeit wissentlich falsche Rechnungen versendet hat. Die eingehenden Verbindungsdaten in den USA, stimmten nicht mit den abgehenden Verbindungsdaten in Deutschland überein.

Andererseits machen sich Anbieter strafbar, wenn sie präventiv in Einzelverbindungsnachweisen ihrer Kunden schnüffeln (Fernmeldegeheimnis).
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[1.2.1.1] peso antwortet auf spaghettimonster
24.09.2011 19:24
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Dann ist eine Speicherung natürlich erlaubt. Wohingehen das für Inlandsverbindungen höchstens für Einzelfälle wie R-Gespräche oder 0180-Verbindungen gelten dürfte.

Interessant. Kann man da nicht sogar von einer Verpflichtung ausgehen? Die gesamten eingehenden Roamingverbindungen sind doch unkontollierbar. Dazu kommt, dass auch teilweise keine Rufnummern übertragen werden.


Ich kann mich noch daran erinnern, dass o2 seinerzeit wissentlich falsche Rechnungen versendet hat. Die eingehenden Verbindungsdaten in den USA, stimmten nicht mit den abgehenden Verbindungsdaten in Deutschland überein.

Andererseits machen sich Anbieter strafbar, wenn sie präventiv in Einzelverbindungsnachweisen ihrer Kunden schnüffeln (Fernmeldegeheimnis).

In diesem Fall war es bekannt, dass die Daten aus den USA falsch waren. Trotzdem wurden die Rechnungen versandt.

peso
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[1.2.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf peso
25.09.2011 01:06

einmal geändert am 25.09.2011 01:10
Benutzer peso schrieb:
Interessant. Kann man da nicht sogar von einer Verpflichtung ausgehen?

Nö, nur kann der Anbieter dann im Streitfall seine Forderung nicht durchsetzen, wenn er auf Anfrage die zugehörigen Verbindungsdaten nicht liefern kann, ohne, dass der Kunde die Speicherung vorher bewusst abbestellt hat. Eine Pflicht als solche gibt es nur bei der Vorratsdatenspeicherung.

Die gesamten eingehenden Roamingverbindungen sind doch unkontollierbar. Dazu kommt, dass auch teilweise keine Rufnummern übertragen werden.

Nur, weil die Rufnummern auf dem Display nicht angezeigt werden, heißt das nicht, dass sie dem Anbieter nicht bekannt sind.

Wenn die Nummern tatsächlich im EVN oder auf Einwendung hin nicht erscheinen, was mir neu wäre, geht das zu Lasten des abrechnenden Anbieters. Allerdings besteht nach § 99 TKG bei ankommenden Verbindungen die Ausnahmeregelung, dass die Nummern zum Schutz des anderen Teilnehmers nur gekürzt ausgewiesen werden dürfen.

In diesem Fall war es bekannt, dass die Daten aus den USA falsch waren. Trotzdem wurden die Rechnungen versandt.

Wenn das stimmt, könnte das schon in Richtung Betrug gehen. Aber wie du weißt, kriegt man Kenntnis selten nachgewiesen, und die Einstellungsquote der Staatsanwaltschaften kennst du vielleicht auch. Ich dachte, ihr macht nichts mit O2? :)