Urteil

Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung (aktualisiert)

Gesetz ist in der aktuellen Fassung nicht mit Grundgesetz vereinbar
Von dpa / Marie-Anne Winter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden heute in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Bei der Speicherung handelt es sich "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt", wie der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte. Anhand der Daten seien "tiefe Einblicke in das soziale Umfeld" möglich. Die anlasslose Speicherung der Daten sei geeignet, ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein" hervorzurufen. Außerdem mangele es an Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.

Gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden

Nach dem Urteil müssen die Unternehmen nun die auf Vorrat gespeicherten Daten vernichten. Sie seien "unverzüglich zu löschen", sagte Papier. Nicht betroffen davon ist die Speicherung der Daten, die aus betrieblichen und geschäftlichen Gründen erfolgt - beispielsweise für den Einzelverbindungsnachweis. Der 1. Senat Bundesverfassungsricht Der 1. Senat Bundesverfassungsricht
Bild: Bundesverfassungsricht

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger geklagt.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Erste Reaktionen

Während die CDU das Urteil mehrheitlich bedauerte, zeigte sich der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hochzufrieden. Der FDP-Parteivorsitzende und Vize-Kanzler Westerwelle begrüßte den Richterspruch. "Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben", sagte der Außenminister in Berlin. Vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) erlebe damit "eine wirkliche Bestätigung ihres langjährigen Engagements für Bürgerrechte". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), bedauerte hingegen die Entscheidung: "Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können", sagte Altmaier am Dienstag in Berlin. Grünen-Chefin Claudia Roth sprach von einer "richtigen Klatsche" für den Gesetzgeber.

Die Karlsruher Richter schließen aber eine Speicherung der Daten nicht generell aus. Die EU-Richtlinie - Grundlage für das seit 2008 geltende Gesetz - stellten sie nicht in Frage. Damit umschifften sie einmal mehr eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein. Aber: "Er ist nur verhältnismäßig, wenn hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtschutzes getroffen sind", betonte Papier.

Die Telekommunikationsbranche will Geld zurück

Die Telekommunikationswirtschaft will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung das die Bundesregierung uns - den Telekomunternehmen - das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, in Hannover der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisiert mehr als 90 im deutschen Markt aktive Telekommunikationsanbieter, allerdings nicht den Ex- Monopolisten Deutsche Telekom. Der VATM repräsentiert nach eigenen Angaben rund 80 Prozent des von den privaten Anbietern erzielten Gesamtumsatzes der Branche.

Lesen Sie auch unser aktuelles Editorial Auf zur Vorratsdatenspeicherung 2.0!.

Weitere Meldungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung