Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

Landgericht Osnabrück: Mahnung von Inkasso-Anwalt Tank keine Beihilfe zum Betrug

Vor dem Landgericht Osnabrück erzielte der einschlägig bekannte Inkasso-Anwalt Olaf Tank einen juristischen Sieg: Seine Mahnungen für einen Internet-Abo-Anbieter waren rechtens.
Von Marie-Anne Winter

Inkasso-Anwalt Olaf Tank konnte vor dem Landgericht Osnabrück einen Sieg verbuchen. Inkasso-Anwalt Olaf Tank konnte vor dem Landgericht Osnabrück einen Sieg verbuchen.
Bild:dpa
Viele Internet-Nutzer werden sich noch an die Gebrüder Schmidlein erinnern - Andreas und Manuel Schmidtlein brachten es als professionelle Abo-Fallen-Betreiber auf vermeintlichen Gratis-Seiten zu einer gewissen Berühmtheit, genau wie Olaf Tank, Rechtsanwalt und Geldeintreiber der Schmidtleins. Herr Tank war allerdings auch für andere windige Abo-Seiten tätig - und das auch erfolgreich, wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt. Vor dem Landgericht Osnabrück hat Olaf Tank jetzt einen Sieg erzielt: Eine Zivilkammer des Landgerichts bewertete Tanks Inkassoschreiben für die Internet-Seite top-of-software.de als rechtens. Auch der Betrieb dieser Internetseite sei juristisch nicht zu beanstanden.

Es ging vor dem Gericht einmal mehr um das umstrittene Modell, dass Nutzer der Internet-Seite mit der Angabe ihrer persönlichen Daten automatisch ein zweijähriges Abonnement zum Preis von 96 Euro abgeschlossen haben sollen. Die Aufgabe von Tank war es, im Auftrag der Seiten-Betreiber das Geld für die Abos einzutreiben. Inkasso-Anwalt Olaf Tank konnte vor dem Landgericht Osnabrück einen Sieg verbuchen. Inkasso-Anwalt Olaf Tank konnte vor dem Landgericht Osnabrück einen Sieg verbuchen.
Bild:dpa
Die betroffenen Internet-Nutzer sahen das anders, weil sie das kostenpflichtige Abo nicht ausdrücklich bestellt hätten und schalteten Anwälte ein, um sich gegen die Forderungen zu wehren. Die Anwaltsgebühren von jeweils knapp 50 Euro beglich eine Rechtsschutzversicherung, die ihrerseits das Geld von Tank zurückforderte.

Berufstypische Handlung oder Beihilfe zum Betrug?

Die Versicherung begründete ihre Ansprüche mit den Urteilen mehrerer Amtsgerichte, in denen derartige Internetseiten als betrügerische Abo-Fallen bewertet und die Arbeit von Inkasso-Anwalt Tank als Beihilfe zum Betrug eingestuft wurde. Insgesamt forderte die Rechtsschutzversicherung in ihrer Klage Anwaltskosten von 2291,60 Euro, die sie von Tank erstattet haben wollte. Etwa 50 Versicherungskunden hatten vom Betreiber dieser Internetseite zwischen Februar und Juni 2010 Mahnungen aus der Osnabrücker Kanzlei Tank erhalten.

Zu recht, wie die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück urteilte. In der Begründung des Urteils vom 29. November heißt es, dass "einigermaßen aufmerksame Leser" erkennen könnten, dass das Angebot der Achtung, kostenpflichtiges Abo: Auch Software, die es eigentlich gratis gibt, kann teuer werden! Achtung, kostenpflichtiges Abo: Auch Software, die es eigentlich gratis gibt, kann teuer werden!
Screenshot von top-of-software.de
Internetseite kostenpflichtig sei. Der Hinweis auf das Abo sei "in normal großer Schrift" auf der Seite gegeben worden. Eine "gewisse Aufmerksamkeit" könne von einem Internetnutzer erwartet werden. Nicht einmal die Tatsache, dass die auf der Seite angebotenen Programme und Dienstleistungen an anderen Stellen im Internet kostenlos genutzt werden könnten, begründe einen Betrugsvorwurf. Nach Ansicht der Zivilkammer ist Internetseite nicht sittenwidrig, weshalb das Gericht auch die unterstellte Beihilfe zum Betrug ausschließt, die Tank vorgeworfen wurde. Die Geltendmachung der Forderung durch den Rechtsanwalt sei "keine strafbare Unterstützungshandlung", sondern lediglich "eine berufstypische neutrale Handlung". Strafbar hätte sich Tank nur gemacht, wenn er an der Ausgestaltung einer betrügerischen Internetseite mitgewirkt oder ein entsprechendes Rechtsgutachten abgegeben hätte.

"Verbrechen lohnt sich doch"

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung weiter schreibt, habe Tank seinen Lebensmittelpunkt mittlerweile von Osnabrück nach München verlegt, wo er als Anwalt arbeite. Die umstrittene Tätigkeit als Inkassoanwalt habe er aufgegeben. Allerdings laufen noch immer Verfahren gegen den umstrittenen Rechtsanwalt. So hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt Tank und die Seiten-Betreiber von opendownload.de und softwaresammler.de wegen Betruges oder Beihilfe zum Betrug angeklagt. Wann das Hauptverfahren am Landgericht Darmstadt eröffnet wird, ist noch immer nicht absehbar. Den drei Betreibern und ihrem Inkasso-Anwalt Tank wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Bundesweit liegen mehrere Tausend Anzeigen gegen die Beschuldigten vor.

Bezeichnend ist auch ein kleines Detail am Rande: Der klagenden Rechtsschutzversicherung war aufgefallen, dass Olaf Tank das Kennzeichen an seinem Auto mit dem Satz "Verbrechen lohnt sich doch" versehen hatte. Sie sah darin ein Indiz dafür, dass Tank sich der Unrechtmäßigkeit seines Tuns bewusst war. Die Zivilkammer des Landgerichts wertet den Spruch allerdings nicht als Eingeständnis irgendwelcher krimineller Aktivitäten - es könne sich schließlich auch um einen Scherz gehandelt haben.

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