Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

BGH: Verbraucherzentrale durfte Inkasso-Konto nach Abofalle sperren lassen

Eine Verbraucherzentrale hatte eine Sparkasse aufgefordert, das Bankkonto eines Inkassobüros zu sperren. Dieses sei in Vorgänge verwickelt gewesen, in denen Verbraucher systematisch getäuscht wurden. Der BGH hat im Sinne der Verbraucherzentrale entschieden.
Von dpa / Hans-Georg Kluge

Eine Verbraucherzentrale ließ ein Konto eines Inkassobüros sperren. Der BGH sagt, das gehe in Ordnung - aber nur in diesem Fall. Eine Verbraucherzentrale ließ ein Konto eines Inkassobüros sperren. Der BGH sagt, das gehe in Ordnung - aber nur in diesem Fall.
Bild: dpa
Im Kampf gegen Internet­betrügereien können Verbraucher­schützer einen Sieg für sich verbuchen: Die Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz durfte eine Bank 2011 dazu auffordern, das Konto eines Inkasso­unter­nehmens zu sperren. Das hat der Bundes­gerichtshof (BGH) heute entschieden (Aktenzeichen I ZR 75/13).

Routenplanservice war Verbrauchertäuschung

Eine Verbraucherzentrale ließ ein Konto eines Inkassobüros sperren. Der BGH sagt, das gehe in Ordnung - aber nur in diesem Fall. Eine Verbraucherzentrale ließ ein Konto eines Inkassobüros sperren. Der BGH sagt, das gehe in Ordnung - aber nur in diesem Fall.
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Die Richter wiesen damit die Klage eines Inkasso­unter­nehmens ab. In dem Fall hatte sich ein Internet­nutzer an die Ver­braucher­zentrale gewandt. Er war in eine Abofalle getappt: Auf einer Seite mit einem Routenplaner­service hatte er seine persönlichen Daten eingegeben, den Button "Jetzt anmelden" angeklickt und damit, ohne es zu wollen, einem Zweijahres­vertrag zugestimmt.

Das Inkassounternehmen versuchte daraufhin, die Jahresgebühr von 96 Euro einzutreiben. Es mahnte den Nutzer mehrfach, obwohl die Verbraucher­zentrale sich zwischen­zeitlich eingeschaltet und den Vertrag angefochten hatte. Als die Ver­braucher­zentrale die Bank anschrieb, klagte das Inkasso­unternehmen.

Vorgehen der Ver­braucher­zentrale nur im Ausnahmefall zulässig

Normalerweise sei eine Aufforderung wie die der Ver­braucher­schützer rechtswidrig und damit verboten, urteilten die BGH-Richter. In Ausnahmefällen wie diesem sei ein derartiges Vorgehen jedoch zu billigen. Denn hier habe sich das Inkasso­unternehmen bewusst an der Durchsetzung eines Geschäfts­modells beteiligt, das auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegt gewesen sei. Die Vorinstanz hatte dagegen der Klage des Unternehmens stattgegeben und argumentiert, die Verbraucher­schützer müssten ihre Ziele im Wege einer Klage durchsetzen.

"Normalerweise gehen wir nicht auf diese Weise vor", sagte Carmen Gahmig von der Ver­braucher­zentrale Rheinland-Pfalz. Sie wies darauf hin, dass Abofallen in dieser Form nicht mehr möglich seien. Seit 2012 schreibt ein Gesetz vor, dass ein Vertrag im Internet erst nach einem Extraklick auf einen Bestätigungs­button zustande kommt. Zwischen 2007 und 2012 habe die Ver­braucher­zentrale Rheinland-Pfalz jedoch knapp 29 500 Anfragen wegen Kostenfallen im Internet gehabt.

Heute müssen Online-Dienste transparent aufzeigen, wenn durch einen Klick im Internet ein kostenpflichtiger Kauf abgeschlossen wird. Details zur Button-Lösung lesen Sie in unserer Meldung Button-Lösung im Detail: Schluss mit Kostenfallen in Online-Shops.

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