Themenspezial: Verbraucher & Service Inkonsequent

teltarif hilft: 1&1-DSL storniert - trotzdem Gebühr und Anwalt

Wenn die Schal­tung eines DSL-Anschlusses wegen tech­nischer Probleme nicht klappt, sollte der Kunde nichts bezahlen müssen. 1&1 wollte aber eine Storno-Gebühr kassieren und diese per Anwalt eintreiben - teltarif.de musste helfen.
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Stornogebühr für technisch nicht möglichen DSL-Anschluss Stornogebühr für technisch nicht möglichen DSL-Anschluss
Bild: 1und1
Nach der Bestel­lung eines DSL-Anschlusses erfolgen in der Regel diverse Prüfungen: Kann der DSL-Anbieter den Anschluss über­haupt in der verspro­chenen Geschwin­dig­keits­stufe liefern? Oder stehen dem tech­nische Unwäg­bar­keiten im Weg, sodass der Anschluss mögli­cher­weise gar nicht geschaltet werden kann? "Schlechte Leitungs­qua­lität" ist ein Grund, der dann manchmal ange­geben wird, wenn die Schal­tung endgültig schei­tert.

Hat man den DSL-Anschluss bei einem Reseller bestellt, müssen die tech­nischen Prüfungen natür­lich vom Netz­betreiber, beispiels­weise der Telekom, durch­geführt werden. Kommt keine Schal­tung zustande, sollten für den Kunden eigent­lich auch keine Kosten anfallen. Bei einem 1&1-Kunden war das aller­dings anderes - und teltarif.de musste helfen.

Leitungs­mangel im Haus, Mieter konnte nichts dafür

Mitte Oktober schrieb uns der Inhaber eines Compu­ter­geschäfts im Märki­schen Kreis (NRW) im Namen eines 1&1-Kunden:

Wir haben Sie vor einiger Zeit schon einmal ange­schrieben und bitten Sie höflichst um Hilfe. Ein Kunde von uns hat einen Fest­netz­anschluss­ver­trag abge­schlossen und der Anbieter (1&1) konnte das Produkt nicht liefern, da in dem Haus dieser aus tech­nischen Gründen nicht möglich ist (Bestä­tigung vom Vermieter vorhanden). Trotz des Nicht-Erfül­lens bestand 1&1 auf Zwangs­stor­nie­rungs­gebühren, obwohl der Anbieter (1&1) wusste, dass kein Anschluss machbar war, auf 129 Euro anfäng­liche Gebühr, die sich bis auf ca. 300 Euro erhöht hat.

Da Herr [...] kaum Deutsch spricht, sah ich es in meiner Pflicht, ihm zu helfen, wie wir auch doku­men­tiert haben. Jetzt stellt sich raus, dass 1&1 wohl nur auf Druck seitens [des] Verbrau­cher­schutzes oder recht­lichen Beistands reagiert, das kann nicht sein. Wir sehen hier den Tatbe­stand der Nöti­gung, um Druck aufzu­bauen, eine nicht gerecht­fer­tigte Zahlung zu erbringen. Herr [...] ist so verun­sichert und hat nur auf meinen Rat so reagiert, wie er reagiert hat, nämlich nicht zu zahlen.

P.S.: Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden, da Herr [...] kaum Deutsch spricht.

Zunächst ließen wir uns vom Inhaber des Compu­ter­geschäfts eine Voll­macht zusenden, dass er vom Kunden dazu beauf­tragt worden war, in dieser Sache mit uns Kontakt aufzu­nehmen. Aus dem zuge­sandten Schrift­ver­kehr ging dann hervor, dass eine Steig­lei­tung im Haus so defekt war, dass darüber kein funk­tio­nie­render DSL-Anschluss geschaltet werden kann. Gleich­zeitig weigerte sich der Vermieter aber, in dieser Sache tätig zu werden und die Leitung repa­rieren zu lassen. Zwischen­zeit­lich hatte der Kunde sich für einen TV-Kabel-Internet-Anschluss entschieden, und dieser funk­tio­nierte problemlos.

Nach teltarif.de-Inter­ven­tion: 1&1 stor­niert Forde­rung

Der Vermieter hatte aller­dings eine Beschei­nigung darüber ausge­stellt, dass die Steig­lei­tung im Haus defekt ist und dass es also nicht am Mieter liegt, dass kein Anschluss geschaltet werden kann. Darauf wollte sich 1&1 aber nicht einlassen und pochte auf die Stor­nie­rungs­gebühr von 129 Euro.

Stornogebühr für technisch nicht möglichen DSL-Anschluss Stornogebühr für technisch nicht möglichen DSL-Anschluss
Bild: 1und1
Diesem wider­spra­chen der Kunde und der Inhaber des Compu­ter­geschäfts mehr­fach schrift­lich. Doch statt darauf zu reagieren, beauf­tragte 1&1 die Anwalts­kanzlei Hörn­lein & Feyler damit, dem Kunden eine Inkasso-Forde­rung zuzu­stellen. Darin wurde dem Kunden ange­droht: Er solle doch "aus Kosten­gründen" prüfen, ob es nicht besser sei, "eine gericht­liche Ausein­ander­set­zung zu vermeiden". Im Falle einer Nicht­beglei­chung der Schuld drohte die Anwalts­kanzlei eine "gericht­liche Geltend­machung" an. Einige Tage, nachdem wir die Sache an 1&1 zur Klärung über­mit­telt hatten, schrieb uns ein Spre­cher von 1&1:

Vielen Dank, dass Sie uns Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme geben. Gerne kümmern wir uns um das Anliegen von Herrn [...].

Gene­rell gilt: Die Vorprü­fung für einen Fest­netz­anschluss basiert auf Daten­banken unserer Leitungs­partner. Die tatsäch­liche Anschluss­mög­lich­keit wird erst bei der Beauf­tra­gung des Tech­nolo­gie­part­ners ersicht­lich. Hierbei stellte sich heraus, dass die Endlei­tung defekt ist/voll­ständig fehlt. Der Verant­wor­tungs­bereich für die Endlei­tung im Gebäude liegt beim Haus­eigen­tümer. Wir haben Herrn [...] in mehreren Schreiben auf Deutsch und Englisch (sowohl per Brief­post als auch per E-Mail) auf den Sach­ver­halt aufmerksam gemacht und ihn darauf verwiesen, auf den Vermieter zwecks der defekten Inhouse-Verka­belung zuzu­gehen. Auf keines unserer Schreiben gab es eine Reak­tion. Bis zum heutigen Zeit­punkt liegt uns keine Voll­macht für Herrn [Inhaber des Compu­ter­geschäfts] vor, der in diesem Fall als Bevoll­mäch­tigter auftritt.

In diesem spezi­ellen Fall haben wir den Sach­ver­halt zu unseren Lasten einge­stellt und die Forde­rungen stor­niert, sodass Herr [...] keine weiteren Mahnungen mehr erhalten wird.

Hierzu muss man sagen, dass wir die Voll­macht des Kunden an den Inhaber des Compu­ter­geschäfts, die uns vorlag, auch an 1&1 über­mit­telt haben. Spätes­tens ab diesem Zeit­punkt muss es also klar gewesen sein, dass der Inhaber des Compu­ter­geschäfts im Namen des Kunden handelt. Der Inhaber bedankte sich abschlie­ßend wie folgt bei uns:
Ich möchte mich nochmal bei Ihnen und im Namen von Herrn [...] für die Hilfe bedanken, weil ohne Ihr Einschreiten hätten wir wohl kaum Möglich­keiten gehabt, mit 1&1 die Sache zu klären. Für den Verlauf: Die Antwort seitens 1&1 ist nicht korrekt, weil wir waren von Anfang an invol­viert und haben die letzten Schreiben per Einschreiben verschickt, leider ohne Ergebnis. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Redak­tion weiterhin viel Erfolg.
Wenn Telefon und Internet dauernd gestört sind: Liegt es dann am DSL-Anschluss oder am falsch konfi­gurierten Heim­netz­werk? 1&1 wollte einer Kundin lange nicht glauben, dass es am Anschluss liegt - teltarif.de musste helfen.

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