teltarif hilft: 1&1-DSL storniert - trotzdem Gebühr und Anwalt
Stornogebühr für technisch nicht möglichen DSL-Anschluss
Bild: 1und1
Nach der Bestellung eines DSL-Anschlusses erfolgen in der Regel diverse Prüfungen: Kann der DSL-Anbieter den Anschluss überhaupt in der versprochenen Geschwindigkeitsstufe liefern? Oder stehen dem technische Unwägbarkeiten im Weg, sodass der Anschluss möglicherweise gar nicht geschaltet werden kann? "Schlechte Leitungsqualität" ist ein Grund, der dann manchmal angegeben wird, wenn die Schaltung endgültig scheitert.
Hat man den DSL-Anschluss bei einem Reseller bestellt, müssen die technischen Prüfungen natürlich vom Netzbetreiber, beispielsweise der Telekom, durchgeführt werden. Kommt keine Schaltung zustande, sollten für den Kunden eigentlich auch keine Kosten anfallen. Bei einem 1&1-Kunden war das allerdings anderes - und teltarif.de musste helfen.
Leitungsmangel im Haus, Mieter konnte nichts dafür
Mitte Oktober schrieb uns der Inhaber eines Computergeschäfts im Märkischen Kreis (NRW) im Namen eines 1&1-Kunden:
Wir haben Sie vor einiger Zeit schon einmal angeschrieben und bitten Sie höflichst um Hilfe. Ein Kunde von uns hat einen Festnetzanschlussvertrag abgeschlossen und der Anbieter (1&1) konnte das Produkt nicht liefern, da in dem Haus dieser aus technischen Gründen nicht möglich ist (Bestätigung vom Vermieter vorhanden). Trotz des Nicht-Erfüllens bestand 1&1 auf Zwangsstornierungsgebühren, obwohl der Anbieter (1&1) wusste, dass kein Anschluss machbar war, auf 129 Euro anfängliche Gebühr, die sich bis auf ca. 300 Euro erhöht hat.Zunächst ließen wir uns vom Inhaber des Computergeschäfts eine Vollmacht zusenden, dass er vom Kunden dazu beauftragt worden war, in dieser Sache mit uns Kontakt aufzunehmen. Aus dem zugesandten Schriftverkehr ging dann hervor, dass eine Steigleitung im Haus so defekt war, dass darüber kein funktionierender DSL-Anschluss geschaltet werden kann. Gleichzeitig weigerte sich der Vermieter aber, in dieser Sache tätig zu werden und die Leitung reparieren zu lassen. Zwischenzeitlich hatte der Kunde sich für einen TV-Kabel-Internet-Anschluss entschieden, und dieser funktionierte problemlos.Da Herr [...] kaum Deutsch spricht, sah ich es in meiner Pflicht, ihm zu helfen, wie wir auch dokumentiert haben. Jetzt stellt sich raus, dass 1&1 wohl nur auf Druck seitens [des] Verbraucherschutzes oder rechtlichen Beistands reagiert, das kann nicht sein. Wir sehen hier den Tatbestand der Nötigung, um Druck aufzubauen, eine nicht gerechtfertigte Zahlung zu erbringen. Herr [...] ist so verunsichert und hat nur auf meinen Rat so reagiert, wie er reagiert hat, nämlich nicht zu zahlen.
P.S.: Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden, da Herr [...] kaum Deutsch spricht.
Nach teltarif.de-Intervention: 1&1 storniert Forderung
Der Vermieter hatte allerdings eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass die Steigleitung im Haus defekt ist und dass es also nicht am Mieter liegt, dass kein Anschluss geschaltet werden kann. Darauf wollte sich 1&1 aber nicht einlassen und pochte auf die Stornierungsgebühr von 129 Euro.
Stornogebühr für technisch nicht möglichen DSL-Anschluss
Bild: 1und1
Diesem widersprachen der Kunde und der Inhaber des Computergeschäfts mehrfach schriftlich. Doch statt darauf zu reagieren, beauftragte 1&1 die Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler damit, dem Kunden eine Inkasso-Forderung zuzustellen. Darin wurde dem Kunden angedroht: Er solle doch "aus Kostengründen" prüfen, ob es nicht besser sei, "eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden". Im Falle einer Nichtbegleichung der Schuld drohte die Anwaltskanzlei eine "gerichtliche Geltendmachung" an. Einige Tage, nachdem wir die Sache an 1&1 zur Klärung übermittelt hatten, schrieb uns ein Sprecher von 1&1:
Vielen Dank, dass Sie uns Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Gerne kümmern wir uns um das Anliegen von Herrn [...].Hierzu muss man sagen, dass wir die Vollmacht des Kunden an den Inhaber des Computergeschäfts, die uns vorlag, auch an 1&1 übermittelt haben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss es also klar gewesen sein, dass der Inhaber des Computergeschäfts im Namen des Kunden handelt. Der Inhaber bedankte sich abschließend wie folgt bei uns:Generell gilt: Die Vorprüfung für einen Festnetzanschluss basiert auf Datenbanken unserer Leitungspartner. Die tatsächliche Anschlussmöglichkeit wird erst bei der Beauftragung des Technologiepartners ersichtlich. Hierbei stellte sich heraus, dass die Endleitung defekt ist/vollständig fehlt. Der Verantwortungsbereich für die Endleitung im Gebäude liegt beim Hauseigentümer. Wir haben Herrn [...] in mehreren Schreiben auf Deutsch und Englisch (sowohl per Briefpost als auch per E-Mail) auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und ihn darauf verwiesen, auf den Vermieter zwecks der defekten Inhouse-Verkabelung zuzugehen. Auf keines unserer Schreiben gab es eine Reaktion. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt uns keine Vollmacht für Herrn [Inhaber des Computergeschäfts] vor, der in diesem Fall als Bevollmächtigter auftritt.
In diesem speziellen Fall haben wir den Sachverhalt zu unseren Lasten eingestellt und die Forderungen storniert, sodass Herr [...] keine weiteren Mahnungen mehr erhalten wird.
Ich möchte mich nochmal bei Ihnen und im Namen von Herrn [...] für die Hilfe bedanken, weil ohne Ihr Einschreiten hätten wir wohl kaum Möglichkeiten gehabt, mit 1&1 die Sache zu klären. Für den Verlauf: Die Antwort seitens 1&1 ist nicht korrekt, weil wir waren von Anfang an involviert und haben die letzten Schreiben per Einschreiben verschickt, leider ohne Ergebnis. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Redaktion weiterhin viel Erfolg.Wenn Telefon und Internet dauernd gestört sind: Liegt es dann am DSL-Anschluss oder am falsch konfigurierten Heimnetzwerk? 1&1 wollte einer Kundin lange nicht glauben, dass es am Anschluss liegt - teltarif.de musste helfen.