Preistransparenz

BNetzA lässt zwei Auskunftsnummern abschalten

Keine Rech­nungslegung, kein Inkasso und auch kein weiterer Betrieb - das sind die Auflagen der BNetzA für zwei Aus­kunfts­dienste­nummen. Die Anbieter hätten Vorgaben zur Preis­transparenz umgangen, heißt es von der Aufsichts­behörde.
Von Thorsten Neuhetzki

Die Anrufe zu zwei Auskunftsnummern dürfen ab sofort nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Die Anrufe zu zwei Auskunftsnummern dürfen ab sofort nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
Foto:Jake Hellbach - Fotolia.com
Die Bundesnetzagentur hat die Ab­schal­tungen der Aus­kunfts­dienste­rufnummern 11865 und 11878 angeordnet. Gleichzeitig hat die Behörde zum Schutz der Ver­braucher vor unberechtigten Forder­ungen Verbote der Rech­nungs­legung und Inkas­sierung erlassen.

"Ortsnetz­rufnummern, kostenlose 0800er-Rufnummern oder Service-Dienste-Rufnummern wurden genutzt, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunfts­rufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Hohe Tarife wurden so gezielt verschleiert. Das ist kein zulässiges Geschäfts­modell", sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundes­netzagentur. Beim Regulierer seien vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunfts­dienste­rufnummern eingegangen.

Vorwurf: Werbung durch günstigere Nummern und keine Ansage vor Weitervermittlung

Die Anrufe zu zwei Auskunftsnummern dürfen ab sofort nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Die Anrufe zu zwei Auskunftsnummern dürfen ab sofort nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
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Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Aus­kunfts­rufnummern zu veranlassen, um dort Umsatz zu generieren, heißt es vom Regulierer. Dadurch seien gesetzliche Vorgaben zur Preis­transparenz umgangen worden. Bei beiden Auskunftsrufnummern wurde laut BNetzA zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunfts­dienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet. Die 11865 ist laut BNetzA der Serviceauskunft 11865 Ltd. + Co.KG aus Bad Soden am Taunus zugeteilt, die 11878 der Blitz 07-744 GmbH aus Geldern.

Wer Rechnungen mit Posten der beiden Anbieter bereits bezahlt hat, hat erfahrungsgemäß schlechte Karten, das Geld zurück zu bekommen. Ist die Rechnung noch nicht bezahlt, darf für diesen Posten auch kein Inkassoverfahren eingeleitet werden.

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