Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherschützer

Dubiose Streaming-Portale locken in Abo-Fallen

Das Angebot ist zu gut, um wahr zu sein: Mit dem Verspre­chen, kostenlos Kino­filme und Serien schauen zu können, locken Betrüger die Anwender auf gefälschte Portale. Schon der Versuch, dort ein Probeabo abzu­schließen, setzt digi­tale Drücker­kolonnen in Bewe­gung.
Von dpa /

Warnung vor Abzocke durch vermeintliche Streaming-Portale Warnung vor Abzocke durch vermeintliche Streaming-Portale
Bild: dpa
Die Webseiten sehen sich zum Verwech­seln ähnlich, nur die Webadresse und das Logo sind verschieden. Angeb­lich soll man hier aktu­elle Filme und Serien streamen können, fünf Probe­tage kostenlos. Doch die Portale zeigen keine Videos, sondern lösen nur eine Welle von betrü­geri­schen E-Mails aus.

Heute warnten Verbrau­cher­schützer in Deutsch­land vor diesen dubiosen Strea­ming-Portalen, die vermeint­lich Kino­filme und TV-Serien anbieten. Die Internet-Anwender würden mit falschen Verspre­chungen auf Fake-Portale gelockt und dann mit hohen Rech­nungen für angeb­lich zustande gekom­mene Abon­nement-Verträge unter Druck gesetzt.

Werbung mit fünf­tägigem Gratis-Abo

Warnung vor Abzocke durch vermeintliche Streaming-Portale Warnung vor Abzocke durch vermeintliche Streaming-Portale
Bild: dpa
In der Regel werben die betrü­geri­schen Strea­ming-Portale mit einem fünf­tägigen kosten­losen Testabo. Für die Nutzung müssen die Verbrau­cher sich regis­trieren und dabei neben ihren Adress­daten eine E-Mail-Adresse und eine Tele­fon­nummer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolg­reich regis­trieren oder nach der erfolgten Regis­trie­rung keine Filme oder Serien streamen. Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeb­lich abge­schlos­senes Jahresabo in Rech­nung gestellt werden.

Bei den ersten Besu­chen, die häufig durch das Klicken auf Pop-up-Fenster ausge­löst werden, bekommen die Verbrau­cher in der Regel keinen Hinweis, dass ein zahlungs­pflich­tiges Abo abge­schlossen werden soll. Ruft man später die Site direkt auf, wird dagegen auffällig auf die Zahlungs­pflicht hinge­wiesen. Damit solle der Nach­weis des Betrugs­ver­suchs erschwert werden.

Nicht nur die vermeint­lichen Strea­ming-Portale sind gefälscht, sondern auch die Internet-Auftritte der Inkasso-Unter­nehmen, die die unge­recht­fer­tigten finan­ziellen Forde­rungen eintreiben sollen. Dazu werden Webseiten von seriösen Firmen quasi komplett kopiert. Um den Drohungen noch mehr Glaub­wür­dig­keit zu verleihen, versu­chen die Betrüger, an verschie­denen Stellen im Netz Beiträge zu plat­zieren, in denen der Eindruck erweckt wird, als könnten die Forde­rungen einge­klagt werden. So wurden auf YouTube Videos hoch­geladen, in denen dazu geraten wird, die Rech­nungen zu zahlen.

Szene konnte bislang nicht lahm­gelegt werden

Das Markt­wächter-Team der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz war bereits erst­mals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netz­werk an vermeint­lichen Video-Strea­ming-Webseiten gestoßen. Die krimi­nelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbrau­cher­schützer und die Ermitt­lungs­arbeit der Polizei bislang nicht ausge­trocknet werden.

"Die Masche hört einfach nicht auf", sagte Sabrina Wagner, Refe­rentin Team Markt­beob­ach­tung Digi­tales der Verbrau­cher­zen­tralen, der dpa. Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. "Wir haben in der Markt­beob­ach­tung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recher­chiert, hinter denen offen­kundig betrü­geri­sche Ange­bote stecken." Wenn man diese Liste mit den Adressen abgleiche, die von der Polizei in Nieder­sachsen ermit­telt wurden, komme man auf rund 550. Davon seien aller­dings nicht mehr alle online. Mit den Portalen werde massen­haft versucht, Verbrau­cher unter Druck zu setzen. "Die Betrof­fenen, die in die Bera­tung kommen, bilden nur die Spitze eines Eisbergs."

Jennifer Kaiser, Bera­terin in der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz, sagte, bei manchen Verbrau­chern bestehe der Irrglaube, dass im Internet immer irgendwo irgendwas auch kostenlos zu finden sei. "Das hat sich bei vielen fest­gesetzt. Irgendwo finde ich das im Netz schon kostenlos. Und wenn dann so eine Seite aufploppt, wird jegliche Vernunft ausge­schaltet." Bemer­kens­wert sei, dass diese betrü­geri­schen Portale mit den aktu­ellsten Kino­filmen werben würden. "Mit ein wenig kriti­scher Distanz müsste man sich aber fragen: Wie kann das sein, dass der Film, der aktuell im Kino läuft, mir hier schon für 5 Tage kostenlos ange­boten wird?"

Wider­spruch lohnt nicht, Anzeige schon

Zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Wider­spruch gegen­über dem Anbieter einzu­rei­chen und "teure Einschreiben zum vermeint­lichen Firmen­sitz der Portale nach Groß­bri­tan­nien" zu schi­cken. "Man sollte aber den Vorgang auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, damit die Ermitt­lungs­behörden auch im Bilde sind."

Für den unwahr­schein­lichen Fall, dass sich tatsäch­lich ein regis­triertes Inkas­sobüro einer Forde­rung der Fake-Portale annehmen sollte, haben die Verbrau­cher­schützer noch einen Rat: Bei Regis­trie­rungen, in denen keine Kosten ange­geben werden, sollten die Anwender diesen Bestell­vor­gang mit Bild­schirm­fotos (Screen­shots) doku­men­tieren. Es sei für den Verbrau­cher sehr von Vorteil, wenn er darlegen könne, dass er sich bei der Regis­trie­rung auf einen Button verlassen hat, auf dem eben nichts von Kosten stand.

Trotz zahlrei­cher Bemü­hungen von Politik und Verbrau­cher­schutz gibt es auch immer noch uner­wünschte Abo-Fallen auf Handy-Rech­nungen. Wir erläu­tern, was eine Dritt­anbie­ter­sperre bringt und wie sie einge­richtet wird.

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