Themenspezial: Verbraucher & Service Warnung

Inkasso-Betrug: Keine Einzugsermächtigung unterzeichnen

Wer aktuell von einem vermeint­lichen Inkasso-Unter­nehmen Post bekommt und aufge­for­dert wird, für ein Gewinn­spiel zu bezahlen, sollte vorsichtig sein: Die Einzugs­ermäch­tigung sollte auf gar keinen Fall unter­zeichnet werden.
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Warnung vor unseriösen Inkasso-Aufforderungen Warnung vor unseriösen Inkasso-Aufforderungen
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Noch immer gibt es dreiste Unter­nehmen, die mit halb­sei­denen Methoden versu­chen, illegal an das Geld unbe­darfter Bürger zu kommen. Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg warnt aktuell vor einem beson­ders perfiden Fall.

Denn aktuell würden sich Verbrau­cher aus ganz Deutsch­land an die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg wenden, die Post von dem vermeint­lichen Inkas­soun­ter­nehmen PRO COLLECT AG aus Köln erhalten hätten. Neu an der Masche sei: Betrof­fene werden aufge­for­dert, ein angeb­liches Abo zu kündigen und eine Einzugs­ermäch­tigung zu unter­zeichnen. Die Verbrau­cher­zen­trale warnt und empfiehlt, unter gar keinen Umständen auf das Schreiben zu reagieren.

Fies: Einzugs­ermäch­tigung statt Über­wei­sung

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Über 100 Beschwerden aus ganz Deutsch­land seien allein am Wochen­ende im Post­fach der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg gelandet. Die Schreiben des falschen Inkas­soun­ter­neh­mens würden den Empfän­gern vorgau­keln, dass sie einen Vertrag über eine Teil­nahme an einem Gewinn­spiel abge­schlossen hätten. Das Gewinn­spiel wird als "EURO ONLINE/EUROJACKPOT-6-49" bezeichnet. In den Briefen werden die Betrof­fenen dazu aufge­for­dert, einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro zu bezahlen.

Neu an der Masche ist laut den Rechts­experten der Verbrau­cher­zen­trale, dass gar keine Konto­ver­bin­dungs­daten für die Zahlung ange­geben werden. Statt­dessen werden die Empfänger dazu aufge­for­dert, eine Einzugs­ermäch­tigung zu unter­zeichnen und diese an EURO ONLINE, Hanauer Land­straße 291b in 60314 Frank­furt am Main zu senden. Dem Brief liegen offenbar hierfür eine vorge­fer­tigte Kündi­gung und ein Formular für die Einzugs­ermäch­tigung bei.

Vorher Schwarze Liste unse­riöser Unter­nehmen prüfen

Juristin Michèle Scherer rät, auf keinen Fall auf das Schreiben zu reagieren. Die beilie­genden Doku­mente solle man keines­falls ausfüllen und unter­zeichnet an den Absender zurück­senden. Statt­dessen solle man Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Verbrau­cher­zen­trale führt auch eine Liste mit bekannten falschen Inkas­soun­ter­nehmen und den von diesen verwen­deten Konto­ver­bin­dungen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein seriöses oder unse­riöses Schreiben in den Händen hält, kann sich bei der Verbrau­cher­zen­trale beraten lassen. Die Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg bittet alle Empfänger darum, das Schreiben einzu­scannen und über die Beschwerde-Box an die Verbrau­cher­schützer zu senden.

Wenn plötz­lich unbe­kannte Rech­nungen und Inkas­soschreiben ins Haus flat­tern oder die Polizei zur Haus­durch­suchung anrückt, ist der Schreck groß. Oft steckt ein Iden­titäts­dieb­stahl dahinter. Wir erläu­tern, wie man sich richtig verhält.

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