Themenspezial: Verbraucher & Service Problem

Identitätsklau: Wer nichts bestellt hat, muss nicht zahlen

Rech­nungen, Mahnungen oder sogar Inkasso-Schreiben - wer Opfer von Bestell­betrug wird, soll für Waren zahlen, die er nie geor­dert hat. So reagiert man richtig.
Von dpa /

Bei unberechtigten Rechnungen oder Inkasso-Forderungen am besten Anzeige erstellen Bei unberechtigten Rechnungen oder Inkasso-Forderungen am besten Anzeige erstellen
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Nichts bestellt, nichts erhalten und trotzdem trudelt eine Rech­nung ein? Dann ist man womög­lich Opfer von Iden­titäts­dieb­stahl geworden. Und muss nicht bezahlen. Darauf weist die Infor­mati­ons­platt­form Watch­list Internet hin.

Sie bestellen Waren unter falschen Namen und Adressen - und fangen diese vor der Zustel­lung ab, etwa direkt vom Paket­boten: Betrüger, die fremde Daten beim Online-Shop­ping nutzen, können für uner­war­tete Rech­nungen im eigenen Post­fach verant­wort­lich sein. Betrof­fene sollten dann den jewei­ligen Versand­handel benach­rich­tigen, Anzeige erstatten und der Rech­nung wider­spre­chen.

Außerdem: Dem Händler mitteilen, dass man kein Paket erhalten hat - und deshalb auch keine Ware zurück­schi­cken kann. Haben Unter­nehmen oder Zahlungs­dienst­leister die offenen Forde­rungen bereits an Inkasso-Unter­nehmen weiter­geleitet, muss auch hier nicht bezahlt werden. "Watch­list Internet" empfiehlt statt­dessen, den Forde­rungen erneut zu wider­spre­chen. Und diese anschlie­ßend zu igno­rieren.

Zur Sicher­heit: Anzeige gegen Unbe­kannt

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Erhält man regel­mäßig Rech­nungen für nicht bestellte Waren, kann es sinn­voll sein, Anzeige gegen Unbe­kannt aufgrund stän­diger Bestel­lungen im eigenen Namen zu erstatten. So kann der Aufwand für jeweils geson­derte Anzeigen bei der Polizei redu­ziert werden.

Übri­gens: Bekommt man nicht nur die Rech­nung, sondern auch gleich das nie bestellte Paket gelie­fert, ist der Betrug aus Sicht der Gauner schief­gelaufen: Sie konnten die Ware nicht abfangen. Bezahlen muss man für den Rück­ver­sand der nicht geor­derten Ware aber nicht. Besser: Sich vom jewei­ligen Unter­nehmen ein Retouren-Formular ausstellen lassen.

In einem großen Ratgeber lesen Sie weitere Tipps, wie man sich richtig bei Iden­titäts­dieb­stahl verhält.

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