Betrug

Schadensbegrenzung: Schnell Handeln bei Identitätsdiebstahl

Auf dem Kontoauszug stehen Abbuchungen unbekannter Firmen? Oder Sie erhalten plötzlich Inkasso-Forderungen für Dinge, die Sie nie bestellt haben? In so einem Fall könnten Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls sein. Schnelles Handeln ist nun gefragt.
Von dpa / Florian Krockert

Identitätsdiebstahl Identitätsklau: Auffällige Zahlungen sofort anzeigen.
picture alliance / dpa
Verdächtige Rechnungs-Mails, Abbuchungen unbekannter Firmen oder merkwürdige Posten auf der Mobilfunk­rechnung? All das können Anzeichen von Identitätsdiebstahl sein. Darauf weist der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) hin. Kriminelle nutzen hierbei Namen, Telefon­nummern, Bank­daten oder Adressen, um auf Kosten anderer Mobilfunk­verträge oder Abonnements abzuschließen und im Netz einzukaufen.

Rechtzeitig reagieren, um Schaden zu begrenzen

Identitätsdiebstahl Identitätsklau: Auffällige Zahlungen sofort anzeigen.
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Wer unbekannte Abbuchungen vom Konto oder Posten in der Telefon­rechnung bemerkt, oder plötzlich ein Schreiben vom Inkasso-Büro in der Hand hält, muss schnell reagieren, raten die Verbraucher­schützer. Wer verdächtige Abbuchungen schnell an Zahlungs­dienstleister und Polizei meldet, kann seinen Schaden eingrenzen. 150 Euro beträgt den Angaben zufolge die Haftungs­grenzen. Für höhere Beträge haften Sie dann nur, wenn der Identitäts­diebstahl durch fahrlässige Weiter­gabe an Dritte ermöglicht wurde.

Identitätsdiebstahl: Keine Seltenheit

Laut vzbv ist Identitäts­diebstahl im Netz weit verbreitet. Über ihr Portal Marktwächter Digitale Welt sammeln die Verbraucher­schützer Beschwerden von Betroffenen. Von unberechtigt abgeschlossenen Streaming-Abos oder Mobilfunk­verträgen über Einkäufe auf Kosten Anderer bis hin zu teuren Online-Dating-Konten oder Diebstahl von Payback-Punkten ist alles dabei. Häufig bemerken Betroffene den Identitäts­diebstahl erst, wenn Rechnungen oder gar schon Inkasso-Schreiben ins Haus flattern.

Schutzmaßnahmen ergreifen

Um so wichtiger ist es, immer den Überblick zu behalten. Die Verbraucher­schützer raten zur regelmäßigen Kontrolle von Telefon­rechnungen, Rechnungs-E-Mails, Buchungs­bestätigungen und Konto­auszügen. Telefon­nummern, PIN-Codes für Zahlungs­dienste und Passwörter sollten nie an Dritte weiter­gegeben werden. Auch nicht an Bekannte und Freunde. Auf der Marktwächter-Webseite finden Opfer eines Identitäts­diebstahls ein Beschwerde­formular.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Online-Betrug lesen Sie in unserem Ratgeber.

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