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Zustimmung: vernünftige und verständliche Regeln


11.10.2023 18:50 - Gestartet von DcPS
Die Forderung an sich unterstütze ich: Wer elektronisch Daten erhält und die weiterverarbeitet, hat den Aufwand nebst Porto für einen Brief, Eingeschrieben, wenn der Gläubiger den Versand von zwei Mahnungen nachweisen kann (im Abstand von zwei Wochen mindestens - es gibt nur einmal im Monat Geld).
Ein normaler Brief dieser Art sollte 2 Euro kosten, schon mit Gewinn, Einschreiben das Einschreibeporto komplett dazu (Normalporto für den Extragewinn könnte reichen).
Erst bei tatsächlicher, manueller Prüfung (die belegt werden muß und nicht pauschaliert sein darf) einen angemessenen Zusatzbetrag nach zeitlichem Aufwand (Grundbetrag 5 € plus die Arbeitsminuten mit 1€ pro angefangene Minute)
In den Fällen, in denen der Gläubiger Ursachen für den Zahlungsverzug zu verantworten hat, muß er dann entsprechend zahlen.
Ist mir mal passiert: zwei unterschiedliche Blutentnahmen im gleichen Labor vom gleichen Arzt, aber mit unterschiedlichen Adressen (warum auch immer) und Jahre nach dem Umzug - da hätte Arzt und Labor anhand Name und Geburtsdatum nach dem ersten Rückläufer nachschauen können. Wenn es keinen Rückläufer gab, wäre die Post dran, denn ein Jahr Weiterleitungsantrag sollte reichen, wenn das Namensschild nicht übereinstimmt.
Es empfielt sich, bei einer Nachmahnung nach der ersten gleich eine gerichtliche Zahlungsaufforderung folgen zu lassen, um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben.
Krankheit alleinstehender oder Postprobleme werden so eher erkennbar, da mit der Zustellung Fehlerursachen erkannt werden, wenn auf diese vorher nicht geprüft wurde (in meinem Fall hatte ich mich beim Arzt über die ausbleibende Rechnung sogar beschwert, und das Labor hätte nur beim Arzt anrufen müssen, da dort regelmäßig Telefonnummern der Patienten hinterlegt sind.).

Solche Streckengeschäfte sind fehleranfälliger, und wer an ein Inkasso weiterleitet, weiß ja, wer ihm den Auftrag gab - sollte nachweisen müssen, dort entsprechende sinnvolle Prüfungen vorgenommen zu haben.
Beachtet man das nicht, liegt eine Selbstbedienungs-Kostensteigerung vor.
Stimmt alles, kommt der Rückfrageaufwand natürlich auf den Inkassobeitrag drauf, gut organisiert geht das mit pauschal 5€ meist viel schneller als 5 min, wodurch man sogar Gewinn machen kann, sachlich begründet (bei Fejlern beim primären Auftragssteller muß der dafür zahlen - ein Anreiz, solche Fehler zu vermeiden.

Ob solche Streckengeschäfte für den Kunden sinnvoll sind, steht dahin - normalerweise habe ich gar keine Möglichkeit, mir dem Auftragsbearbeiter auszusuchen. Dieser Aspekt sollte berücksichtigt werden. Dadur hervorgerufene Fehlermöglichkeiten entfielen ja früher, nur der Arzt spart sich Arbeit. Das müßte dann auch bei den erstatteten Laborkosten berücksichtigt werden, die geringer ausfallen müßten - was bei selbstbezahlten Untersuchungen ja auch nicht getan wird. Eine Problemstellung, die tatsächlich einer tranparent darstellbaren Lösung harrt. Weil Arbeitskräfte überall fehlen, stellt sich mir die Frage der Sinnhaftigkeit neben der Kostenfrage.