Themenspezial: Verbraucher & Service Ungeschickt

teltarif hilft: Mahnung vom Anwalt kam vor der o2-Rechnung an

Wenn Beträge auf der Handy-Rechnung strittig sind, starten viele Provider recht schnell ein Mahn- und Inkassoverfahren. Eine teltarif.de-Leserin bekam das Anwaltsschreiben sogar noch vor der Ab­schluss­rechnung von o2. teltarif.de konnte helfen.
Von

o2: Mahnung kam noch vor der Rechnung an o2: Mahnung kam noch vor der Rechnung an
Bild: dpa, Logo: o2, Montage: teltarif.de
Wenn ein Handy-Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, ist es üblich, dass der Provider zunächst einmal eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung verschickt. Die meisten Unternehmen übergeben die Sache in der Regel erst nach einem gewissen Zeitraum an einen Anwalt oder ein Inkasso-Büro, um die noch offene Forderung geltend zu machen.

In einem teltarif.de bekannten Fall gab es allerdings im Hause Telefónica eine Verwirrung, die dazu führte, dass eine o2-Kundin das Schreiben des Rechtsanwalts noch vor der betreffenden Rechnung erhielt.

o2: Anwalts-Brief kommt schneller an als die Rechnung

o2: Mahnung kam noch vor der Rechnung an o2: Mahnung kam noch vor der Rechnung an
Bild: dpa, Logo: o2, Montage: teltarif.de
Der Freund der o2-Kundin schrieb an unsere Redaktion:

Meine Lebensgefährt[in] hatte ihren Vertrag bei o2 gekündigt, und aufgrund unterschiedlicher Auffassung, was die Laufzeit der Rabattierungen angeht, stand[en] nach Beendigung des Vertrages neben der Abschlussrechnung noch die gekürzten Beträge aus den Vormonaten offen (Betrag insgesamt nicht einmal 55 Euro). Bevor die Abschlussrechnung aber überhaupt die Kundin erreicht hat, geschweige denn eine Fälligkeit aufwies, war schon das Schreiben von den Anwälten von o2 da.

Bereits vor der Kontaktaufnahme mit teltarif.de hatte die Kundin dem Schreiben der Anwaltskanzlei widersprochen, verbunden mit der Aufforderung, binnen einer gewissen Frist den Inkassovorgang an o2 als Auftraggeberin zurückzugeben. Als Grund nannte die Kundin, dass die geforderten Beträge strittig seien. Seitens der Anwälte kam innerhalb der gesetzten Frist allerdings keine Antwort. Schließlich rief die Kundin in der Kanzlei an. Dort erhielt sie aber nur die Antwort, dass die Kanzlei ohne Anweisung von o2 nicht von ihrer Position abrücken wird. Anschließend dachte die Kundin gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten sogar darüber nach, bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Beschwerde einzulegen und auch der Staatsanwaltschaft Nürnberg einen Strafantrag zuzusenden - zu diesem Schritt kam es allerdings nicht.

Der Freund der o2-Kundin chattete zunächst noch über Facebook mit einem Kundenbetreuer von o2 und nannte dabei Kundennummer und Rechnungsnummer. Der o2-Mitarbeiter wies freundlich darauf hin, dass nach der Beendigung des Vertrags noch Gebühren angefallen sind, die noch zu begleichen seien, und bat um Überweisung des Betrags. Die Kundin wandte sich zusammen mit ihrem Lebensgefährten daher an teltarif.de und bat um Hilfe.

teltarif.de hilft bei der Klärung des Falls

teltarif.de ließ sich den Schriftverkehr in dem Fall vorlegen. Sowohl die o2-Abschlussrechnung als auch das Schreiben der Anwaltskanzlei sind auf denselben Tag datiert. Durch abweichende Postlaufzeiten erreichte der Anwaltsbrief die Kundin allerdings schneller als die Rechnung, was bei der Kundin erwartungsgemäß einen schlechten Eindruck über Telefónica hervorrief.

Das Anwaltsschreiben stammte von der Kanzlei Bissel + Partner in Erlangen. Ein Anwalt der Kanzlei machte darin die noch anstehende Forderung von o2 geltend und bat um die Begleichung des Betrags innerhalb einer Woche nach Abfassung des Schreibens. Zusätzliche Gebühren oder Zinsen außer dem Forderungsbetrag von o2 verlangte die Kanzlei "bisher" nicht - durch das Wort "bisher" wurde allerdings angedeutet, dass sich dies auch ändern könnte, sollte die Kundin nicht bezahlen.

teltarif.de leitete die Sache schließlich an o2 weiter, verbunden mit der Frage, ob das der neue Stil der Kundenkommunikation bei o2 sei. Denn bei den von unserer Redaktion aufgegriffenen Fällen geht es stets darum, das Einschalten von Anwälten oder Gerichten zu vermeiden und Unstimmigkeiten direkt zwischen Kunde und Provider zu klären. o2 erklärte sich schließlich dazu bereit und schrieb an uns:

Wir haben den Fall von Frau [Name der Kundin] im Einvernehmen mit der Kundin gelöst. Bei dem angesprochenen Schreiben handelte es sich lediglich um ein Mahn- und kein Inkassoschreiben, das versehentlich an die Kundin versandt wurde.

Die o2-Nutzerin bestätigte die Klärung des Falls und bedankte sich bei unserer Redaktion:

Ja, man kontaktierte mich von Seiten o2 gestern Abend. Man bot mir an, dass die 51 Euro ausgebucht werden und damit die Geschichte erledigt ist. Ich habe dem zugestimmt. Allerdings: Wenn ich Post von einer Anwaltskanzlei bekomme, gehe ich doch sehr stark davon aus, dass es sich um Inkasso handelt. Zudem mit weiteren Schritten gedroht wurde. Also diese Behauptung kann ich so nicht bestätigen. Zudem man mir gestern sagte, dass ich solche "komischen" Schreiben nicht mehr erhalten würde und das Inkassoverfahren gestoppt wurde. Nichtsdestotrotz haben wir erreicht, was unser Ziel war. Vielen Dank für Ihre Hilfe [...].
teltarif.de-Redakteur Alexander Kuch meint:
Alexander KuchDer ganze Vorfall, bei dem es um einen nicht besonders hohen Betrag ging, zeigt, dass der Imageschaden bei einem derartigen Fehlverhalten eines Providers viel höher sein kann als der eigentliche wirtschaftliche Schaden. Mit Kulanz, einer Entschuldigung und gegebenenfalls dem Verzicht auf kleinere strittige Beträge kann ein Provider möglicherweise erreichen, dass der Kunde seinen Provider vielleicht doch in guter Erinnerung behält und ihn bei einem späteren Tarifwechsel gegebenenfalls sogar wieder in Betracht zieht. Wer wegen strittigen 51 Euro allerdings gleichzeitig mit der Abschlussrechnung ein Mahn- und Inkassoverfahren über ein Rechtsanwaltsbüro startet, muss damit rechnen, den verlorenen Kunden niemals wiederzusehen.

Mehr zum Thema teltarif hilft