Themenspezial: Verbraucher & Service Warnung

Warnung vor Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei

Momentan erhalten Verbraucher dubiose SMS, in denen sie zum Anruf bei einer Kanzlei wegen einer Rechtssache aufgefordert werden. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt aber vor einem Rückruf.
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Warnung vor SMS von Anwaltskanzlei, die auf Inkasso spezialisiert ist Warnung vor SMS von Anwaltskanzlei, die auf Inkasso spezialisiert ist
Bild: dpa
Verunsicherte Verbraucher melden sich momentan vermehrt bei der Verbraucherzentrale Bayern. Sie haben eine SMS einer Kanzlei erhalten, in der sie zu einem Rückruf aufgefordert werden.

In der SMS ist offenbar eine Festnetznummer angegeben und der Empfänger wird darum gebeten, wegen einer Rechtssache bei der Kanzlei anzurufen. Doch das kann nach hinten losgehen, warnen die Verbraucherschützer.

Seriöses Inkassobüro würde niemals SMS verschicken

Warnung vor SMS von Anwaltskanzlei, die auf Inkasso spezialisiert ist Warnung vor SMS von Anwaltskanzlei, die auf Inkasso spezialisiert ist
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Die Verbraucherzentrale Bayern hat zu der in der SMS genannten Festnetznummer recherchiert und ist zu einem Ergebnis gekommen: "Die SMS kann einer Kanzlei zugeordnet werden, die hauptsächlich im Inkassowesen tätig ist", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale.

Sich per SMS an Verbraucher zu wenden, ist bei Anwaltskanzleien und professionellen Geldeintreibern absolut unüblich. Denn seriöse Inkasso-Unternehmen machen ihre Ansprüche immer schriftlich geltend. In einem derartigen Schreiben "muss sowohl der Name oder die Firma des Auftraggebers als auch der Grund für die Forderung benannt werden", erläutert Tatjana Halm. Denn nur dann könnten Verbraucher die Zahlungsaufforderung genau prüfen und ungerechtfertigten Ansprüchen gegebenenfalls widersprechen.

Doch dann stellt sich die Frage, was die Absender der ominösen SMS eigentlich bezwecken. Auch hierzu haben die Experten eine Vermutung: Ruft der ahnungslose Verbraucher zurück, kann versucht werden, an aktuelle Daten wie Anschrift, Geburtsdatum und Kontodaten zu gelangen. Eine Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten bestehe aber nicht.

Tatjana Halm rät, auf die SMS nicht zu reagieren und die dort genannte Nummer auf keinen Fall zurückzurufen. Die SMS ist auch nicht die einzige derartige Betrugsmasche, die momentan im Umlauf ist: Unbescholtene Bürger erhalten momentan fingierte Abmahnbriefe, in denen ihnen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Sie sollen Geld auf ein ausländisches Konto überweisen. Aktenzeichen und Rechnungsnummern sind bei allen Schreiben gleich und die angebliche Kanzlei existiert in diesem Fall gar nicht. Wie Verbraucher sich hier richtig verhalten, haben wir in unserer Meldung zu Abmahnbriefen wegen illegalen Streamings erläutert.

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