Datenpanne

teltarif hilft: Pyur-Inkasso für nicht mehr bewohnte Wohnung

Ein ahnungs­loser Verbrau­cher erhielt im Namen von Pyur Inkasso-Forde­rungen für einen Vertrag in einer Wohnung, aus der er schon vor Jahren ausge­zogen war. teltarif.de musste helfen.
Von

Pyur: Vertrag für nicht mehr bewohnte Wohnung Pyur: Vertrag für nicht mehr bewohnte Wohnung
Bild: Pyur/Tele Columbus / Screenshot: teltarif.de
Kürz­lich meldete sich ein Leser bei teltarif.de, der ein Mahn­schreiben des Inkasso-Unter­nehmens "Kohl Forde­rungs­manage­ment" erhalten hatte. In dem Schreiben wurde er bezich­tigt, offene Forde­rungen an die Tele-Columbus-Marke Pyur nicht bezahlt zu haben.

Die Grund­lage für die Forde­rung sei ein am 1. Januar 2018 abge­schlos­sener Vertrag über Kabel-TV, Telefon und Internet. Das Problem dabei war: Der ahnungs­lose Verbrau­cher war gar kein Kunde bei Pyur und wusste auch nichts von einem Vertrag.

Seit über vier Jahren wegge­zogen - trotzdem Vertrag

Pyur: Vertrag für nicht mehr bewohnte Wohnung Pyur: Vertrag für nicht mehr bewohnte Wohnung
Bild: Pyur/Tele Columbus / Screenshot: teltarif.de
In dem Schreiben bezif­ferte das Inkasso-Unter­nehmen die Haupt­forde­rung von Tele Columbus auf knapp 89 Euro. Zusätz­lich berech­nete die "Kohl Forde­rungs­manage­ment" noch Zins­ansprüche sowie diverse Verzugs­schäden, womit sich die Forde­rungs­summe flugs auf 175 Euro erhöhte. Glück­licher­weise nannte das Inkasso-Unter­nehmen die betref­fende Kunden­nummer des ominösen Pyur-Vertrags.

Mit der Absicht, das Miss­verständnis aufzu­klären, wandte sich der Kunde an die Kunden­betreuung von Tele Columbus. Dort konnte man sich die Sache zunächst auch nicht erklären, fand aber heraus, welcher Wohnung die betref­fende Kunden­nummer zuge­ordnet war. Nun kam ein erstes Licht in die Ange­legen­heit.

Bis zum Jahr 2014 hatte der Verbrau­cher eine Wohnung im Land­kreis Gotha bewohnt. Mit Wirkung ab dem 1. August 2014 war er in eine neue Wohnung in einer anderen Klein­stadt rund 15 Kilo­meter entfernt umge­zogen. Das konnte er auch beweisen und eine Melde­beschei­nigung der Stadt­verwal­tung über den Einzug in die jetzige Wohnung vorlegen. In der alten Wohnung war er also zum dama­ligen Zeit­punkt schon seit über drei Jahren nicht mehr gemeldet.

Wie konnte es also sein, dass jemand im Januar 2018 einen Vertrag mit dem Namen des Verbrau­chers auf die zu diesem Zeit­punkt seit über vier Jahren nicht mehr bewohnte Wohnung abschließen konnte? Der Pyur-Kunden­service konnte dem Verbrau­cher keine Lösung anbieten. Hilfe­suchend wandte sich dieser nun an teltarif.de.

Zunächst keine Reak­tion, dann schnelle Klärung

teltarif.de nahm im Auftrag des "Kunden" Kontakt mit Tele Columbus auf und bat um eine sofor­tige Stor­nierung aller Forde­rungen sowie um eine Klar­stel­lung darüber, wie der Vertrag zustande gekommen sein könnte. Insbe­sondere inter­essierten wir uns dafür, ob der Vertrag mögli­cher­weise betrü­gerisch abge­schlossen - also unter­geschoben - worden war. Zunächst reagierte Tele Columbus zwei Wochen lang nicht auf unsere Anfrage. Als wir erneut nach­hakten, konnte die Sache aller­dings inner­halb eines Tages geklärt werden. Ein Unter­nehmens­spre­cher schrieb uns:

"Ich habe beim Kunden­service nach­gefragt: Nein, betrü­gerisch war das nicht, es war wohl die Folge eines Über­gangs von der Sammel­abrech­nung zur Einzel­abre­chung in einem Wohnungs­bestand. Die einzelnen Kunden werden dann manuell nach­erfasst und offenbar war der Eintrag hier veraltet. Das sollte norma­lerweise rasch erkannt und auto­matisch korri­giert werden. Warum das bei Herrn [Name des Betrof­fenen] nicht geklappt hat, kann ich nicht nach­voll­ziehen – es tut mir jeden­falls leid, dass es ihm Ärger und Aufwand verur­sacht hat, wir haben die Forde­rung nun natür­lich ausge­bucht.
Als wir dies dem vermeint­lichen Kunden mitteilten, freute er sich und schrieb an unsere Redak­tion: "Ich kann Ihnen wirk­lich nicht genug danken. Sie haben mir sehr geholfen. Vielen Dank. Sollte noch etwas vorfallen melden wir uns. Ganz lieben Dank, wirk­lich. Ich wünsche Ihnen alles Gute."

Mehr zum Thema PŸUR