Bonität

Schufa: So wehren Sie sich gegen falsche Einträge

Die Schufa hat bei Verbrau­chern einen schlechten Ruf - und wenn sie falsche Daten über uns spei­chert, kann das böse Konse­quenzen haben. So reagieren Sie richtig bei einem falschen Schufa-Eintrag.
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Richtige Reaktion bei falschem Schufa-Eintrag Richtige Reaktion bei falschem Schufa-Eintrag
Bild: SCHUFA Holding AG
Die Schufa Holding AG ist eine Wirt­schafts­aus­kunftei mit dem Zweck, Infor­mationen zur Bonität, also zur Kredit­wür­dig­keit von Privat­per­sonen und Unter­nehmen zu sammeln und ihren Vertrags­part­nern zur Verfü­gung zu stellen.

1927 wurde die "Schutz­gemein­schaft für Absatz­finan­zie­rung" in Berlin gegründet, um das Zahlungs­ver­halten von Verbrau­chern zu erfassen, die Elek­tro­geräte über einen Raten­kre­dit­ver­trag erworben hatten. Die Abkür­zung Schufa steht heute für "Schutz­gemein­schaft für allge­meine Kredit­siche­rung". Im Jahr 2000 wurde der ehema­lige einge­tra­gene Verein in eine Akti­enge­sell­schaft umge­wan­delt.

Fast jedem Verbrau­cher ist die Schufa durch die Schufa-Boni­täts­abfrage bei Vertrags­abschlüssen oder die Schufa-Boni­täts­aus­kunft für Miet­ver­träge bekannt. Doch noch immer liegt die Arbeits­weise der Wirt­schafts­aus­kunftei für den einfa­chen Verbrau­cher etwas im Dunkeln. Und wem schon einmal ein Handy- oder Internet-Vertrag, ein Bau-Kredit oder ein Miet­ver­trag wegen einer Schufa-Auskunft verwei­gert wurde, die auf falschen Daten beruht, weiß, wie schwierig es sein kann, die Daten zur eigenen Bonität korri­gieren zu lassen. Wir geben in diesem Ratgeber einige Tipps. Richtige Reaktion bei falschem Schufa-Eintrag Richtige Reaktion bei falschem Schufa-Eintrag
Bild: SCHUFA Holding AG

Warum erfasst die Schufa meine Daten und gibt diese weiter?

Der Zweck einer Wirt­schafts­aus­kunftei, von der es übri­gens sehr viel mehr als die Schufa gibt, ist grund­sätz­lich, dass Unter­nehmen ihre Zahlungs­erfah­rungen mit Kunden unter­ein­ander austau­schen. Hierbei geht es nicht nur darum, nega­tive Daten zu spei­chern, also wenn ein Kunde seine Kredit­raten nicht bezahlen konnte. Auch posi­tive Daten wie die erfolg­reiche Beglei­chung aller Raten wird erfasst. Die Schufa behauptet, dass heut­zutage zu über 90 Prozent aller gespei­cherten Personen ausschließ­lich posi­tive Infor­mationen vorliegen.

Auf der einen Seite geht es also ganz klar darum, dass Unter­nehmen über das System der Schufa vermeiden wollen, dass sie Zahlungs­aus­fälle erleiden durch nicht zahlungs­fähige oder zahlungs­wil­lige Verbrau­cher. Auf der anderen Seite hilft die mögli­cher­weise gerecht­fer­tigte Ableh­nung eines Kredits einem Verbrau­cher, darüber nach­zudenken, ob er sich die Sache wirk­lich leisten kann. Die Kredit-Ableh­nung muss nicht immer bedeuten, auf eine Sache ganz zu verzichten. Die Erfah­rung eines abge­lehnten Kredits kann auch zu dem Ergebnis führen, dass man ein Produkt eben nicht "auf Pump" kauft, sondern zuvor darauf spart.

Eine Weiter­gabe von Daten an die Schufa ohne Einwil­ligung des Verbrau­chers ist nicht möglich. Die Erlaubnis zur Daten­wei­ter­gabe erteilt der Kunde in der Regel beim Abschluss des Kredit­ver­trags. Dazu zählen auch Handy-, Fest­netz-, Internet- und Strea­ming-Verträge mit Lauf­zeit. Vor allem erteilt der Kunde damit dem Unter­nehmen auch die Erlaubnis, Auskünfte über sein bishe­riges Zahlungs­ver­halten (die Bonität) bei der Schufa oder einer anderen Wirt­schafts­aus­kunftei einzu­holen.

Übri­gens ist es nicht "die Schufa", die einen Kredit ablehnt, sondern der Vertrags­partner. Ein Vertrags­partner muss rein theo­retisch die Schufa-Boni­täts-Angaben zum Verbrau­cher gar nicht beachten und könnte den Vertrag trotzdem abschließen - das kommt aber so gut wie nie vor.

Kann man auch ganz ohne Wirt­schafts­aus­kunf­teien wie die Schufa leben?

Ein Leben zu führen, bei dem man als Verbrau­cher bei keiner Wirt­schafts­aus­kunftei erfasst ist, ist nur theo­retisch möglich. Dies ginge nur, wenn man auf jede Form eines Kredit­ver­trages verzichten würde, wozu auch Giro­konto mit Dispo-Kredit, Miet­ver­trag, Kredit­karten-Konto und Immo­bili­endar­lehens­ver­trag gehören. Während der Verzicht darauf heut­zutage nur mit hohen Hürden möglich ist, ist es durchaus machbar, auf Verbrau­cher­kre­dite für Reisen, Elek­tro­geräte und teure Leasing-Verträge für Autos zu verzichten. Wer gar keinen Eintrag bei einer Wirt­schafts­aus­kunftei hat, kann übri­gens auch keine posi­tive Bewer­tung vorweisen und ist mögli­cher­weise schon allein aus diesem Grund "verdächtig".

Im Bereich der Tele­kom­muni­kation ist die Sach­lage unein­heit­lich. Bei Fest­netz- und Internet-Verträgen ist es aufgrund des meist vorge­schrie­benen SEPA-Last­schrift­ver­fah­rens üblich, dass die Schufa einge­schaltet wird. Bei Handy-Verträgen ist das genauso, hier gibt es als Alter­native aber Prepaid­karten, die ohne Boni­täts­aus­kunft verwendbar sind, solange man dort keine auto­mati­sche Aufla­dung einrichtet. Auch das Bezahlen einer Smart­phone-Option über manu­elle Gutha­ben­auf­ladungen ist jeder­zeit möglich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Prepaid-Aufla­dung.

Vertrag mit Sicher­heits­leis­tung oder voraus­bezahlt

Einige Fest­netz- und Internet-Provider (zum Beispiel mit Laden­geschäften) bieten es an, dass man bei Problemen mit der Bonität den Vertrag nicht online bestellt, sondern in den Shop kommt oder die Hotline anruft und das Problem schil­dert. Mitunter ist dann ein Vertrags­abschluss nach Hinter­legung einer Sicher­heits­leis­tung möglich, die aller­dings mehrere hundert Euro betragen kann. Außer der Deut­schen Telekom bieten dies beispiels­weise auch Voda­fone und easy­bell an. Eine frühere Fassung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes regelte die Hinter­legung von Sicher­heits­leis­tungen bei Anbie­tern von öffent­lich zugäng­lichen Tele­kom­muni­kati­ons­diensten.

Ein vergleich­barer und für den Kunden sogar noch besserer Passus findet sich jetzt im § 64 des TKG - zur Voraus­bezah­lung: Verbrau­cher müssen die Möglich­keit haben, auf Voraus­zah­lungs­basis Zugang zum öffent­lichen Tele­kom­muni­kati­ons­netz zu erhalten und Sprach­kom­muni­kati­ons­dienste, Inter­net­zugangs­dienste oder öffent­lich zugäng­liche nummern­gebun­dene inter­per­sonelle Tele­kom­muni­kati­ons­dienste in Anspruch nehmen zu können. Bei voraus­bezahlten Diensten erstattet der bishe­rige Anbieter dem Verbrau­cher auf Anfrage bei Been­digung des Vertrages das Rest­gut­haben.

Ganz beson­ders vorsichtig sollte man sein, wenn im Internet für Handy- und Internet-Verträge oder Finan­zie­rungs­ver­träge für "Handys ohne Schufa" geworben wird. Hinter derar­tigen Ange­boten verbergen sich oft unse­riöse Geschäf­tema­cher, die die Notlage verschul­deter Personen ausnützen möchten. Stammt das Angebot nicht direkt von einem Tele­kom­muni­kations-Provider oder Hersteller, sollte man davon lieber die Finger lassen.

Welche Daten erfasst die Schufa von mir?

Die Schufa spei­chert von den in ihren Daten­sätzen erfassten Personen jeweils Namen, Geschlecht, Geburts­datum und ggf. -ort, Anschrift, sons­tige (auch frühere) Anschriften und den persön­lichen Schufa-Score. Die Vertrags­part­ner­unter­nehmen liefern der Schufa Daten zu Bank­konten, Kredit­karten, Leasing­ver­trägen, Tele­kom­muni­kati­ons­konten, Versand­han­dels­konten, Raten­zah­lungs­geschäften, Krediten, Bürg­schaften sowie Infor­mationen zu nicht-vertrags­gemäßem Verhalten (z. B. ein durch eine Bank gekün­digter Kredit, Zahlungs­aus­fälle und Infor­mationen aus öffent­lichen Verzeich­nissen).

Entgegen zahl­rei­cher Behaup­tungen hat die Schufa keine Infor­mationen zu Vermögen, Konto­stand, Einkommen, Marke­ting­daten wie Kauf­ver­halten, Beruf, reli­giösen oder poli­tischen Lebens­ein­stel­lungen und Mitglied­schaften, Fami­lien­stand oder Natio­nalität. Auch Daten aus sozialen Netz­werken werden entgegen früheren Ideen aufgrund heftiger Proteste nicht verwendet. Außerdem gehört es seit 2001 der Vergan­gen­heit an, dass es den eigenen Scoring-Wert negativ beein­flusst, wenn man sich bei der Schufa über die dort gespei­cherten eigenen Daten infor­miert. Bonitätsauskunft bei der Schufa kann kostenlos eingeholt werden Bonitätsauskunft bei der Schufa kann kostenlos eingeholt werden
Foto: Picture Alliance / dpa

Was hat es mit dem Scoring-Wert auf sich?

Regel­mäßig in der Diskus­sion steht der von der Schufa für jeden Verbrau­cher ermit­telten Scoring-Wert. Dieser Boni­täts-Score (zwischen 1 und 100) basiert auf den zu einer Person bei der Schufa gespei­cherten Daten. Dazu zählen z. B. die Anzahl und Art der Kredit­akti­vitäten, etwaige Zahlungs­aus­fälle oder Infor­mationen darüber, seit wann jemand schon Erfah­rungen im Umgang mit Kredit­geschäften gesam­melt hat.

Kritik gibt es daran, dass die Schufa dieses geheime Scoring-Verfahren zwar Aufsichts­behörden und dem Bundes­daten­schutz­beauf­tragten, bislang aber nicht den betrof­fenen Verbrau­chern offen­gelegt hat. Für jede Branche, zum Beispiel Kredit­wirt­schaft, Versand­handel und Tele­kom­muni­kation ermit­telt die Schufa einen eigenen Scoring-Wert für den Verbrau­cher.

Umstritten ist auch das Geos­coring: Wenn der Schufa zu einer ange­fragten Person keinerlei Infor­mationen vorliegen, greift sie auf Adress­daten zurück und führt eine "Risi­kobe­wer­tung anhand von Geodaten" durch. Dass ein Kunde seinen Handy-Vertrag oder Kredit deswegen nicht bekommt, weil es in seiner Wohn­gegend beson­ders viele Kredit­aus­fälle gegeben hat, ist aber wohl eine Selten­heit: Bei 99,7 Prozent aller Scorebe­rech­nungen führt die Schufa nach eigenen Angaben kein Geos­coring durch.

Wie erfahre ich, welche Daten die Schufa über mich gespei­chert hat?

Die Daten­schutz­gesetze regeln es, dass jeder Bürger ein Recht hat, kosten­frei zu erfahren, welche Daten über ihn bei einem Unter­nehmen gespei­chert sind. Gleich­zeitig handelt es sich bei der Schufa um ein Wirt­schafts­unter­nehmen, das Geld verdienen will, gerade auch mit diesen (Selbst-)Auskünften. Das zeigt sich in der Gestal­tung der Schufa-Webseite: Wer sich dort als Verbrau­cher über die gespei­cherten Daten infor­mieren möchte, landet zuerst bei kommer­ziellen Ange­boten, die je nach Umfang der Auskunft vier bis sieben Euro monat­lich oder einmalig rund 30 Euro (Schufa-Boni­täts­aus­kunft für Vermieter u. a.) kosten.

Für das Recht auf kosten­freie Auskunft stellt die Schufa die Daten­kopie nach Art. 15 DSGVO bereit. Mit der Kopie der perso­nen­bezo­genen Daten erhält der Verbrau­cher Auskunft über die zu seiner Person bei der Schufa gespei­cherten Daten; die Auskunft kann auch mehr­mals jähr­lich ange­for­dert werden. Er erfährt dabei auch, woher die Daten stammen und an wen sie weiter­geleitet wurden. Hierzu muss ein Online-Formular ausge­füllt werden und der Verbrau­cher muss sich eindeutig iden­tifi­zieren (durch eine Kopie von Perso­nal­aus­weis, Reise­pass oder Melde­beschei­nigung). Für den Verbrau­cher wird dann aber nicht wie bei den kommer­ziellen Auskünften ein Online-Account auf meineSchufa.de zur bequemen Einsicht der Daten bereit­gestellt, sondern es werden alle Daten auf Papier ausge­druckt und per Post zuge­sandt. Eine elek­tro­nische Kopie kann anschlie­ßend aber auf dem Down­load­ser­vice für die Daten­kopie herun­ter­geladen werden.

Bevor man aller­dings eine kosten­lose Daten­kopie nach Art. 15 DSGVO anderen Personen wie beispiels­weise einem poten­ziellen Vermieter vorlegt, sollte man geheime Infor­mationen wie Konto- oder Kredit­kar­ten­nummer zuvor schwärzen.

Wie kann ich falsche Daten bei der Schufa korri­gieren lassen?

Sollte ein Verbrau­cher Fragen haben oder der Meinung sein, dass etwas mit den zu seiner Person bei der Schufa gespei­cherten persön­lichen Daten nicht stimmt (zum Beispiel Perso­nen­ver­wechs­lung wegen Namens­gleich­heit), sollte er sich an den Privat­kun­den­ser­vice wenden. Die Verbrau­cher­zen­trale Bremen stellt hierzu einen Muster­brief bereit. Die Schufa klärt den Sach­ver­halt dann in direkter Rück­sprache mit den Unter­nehmen, die die Daten gemeldet haben. Ist eine gespei­cherte Infor­mation nach­weis­lich fehler­haft, soll diese so schnell wie möglich korri­giert werden. Parallel sollte man sich als Kunde auch an die Bank oder das Unter­nehmen wenden, das den falschen Eintrag veran­lasst oder veral­tete Daten nicht zur Löschung gemeldet hat. Für diesen Vorgang ist das Einschalten eines Anwalts nicht erfor­der­lich.

Gibt es Diffe­renzen oder Miss­ver­ständ­nisse zwischen dem Verbrau­cher, der Schufa und deren Vertrags­part­nern, kann der Bürger sich mit seinem Anliegen in einem zweiten Schritt an den unab­hän­gigen Ombuds­mann der Schufa wenden. Als externer Schlichter soll der Schufa-Ombuds­mann bzw. die Ombuds­frau kostenlos zwischen allen Betei­ligten vermit­teln und eine Lösung suchen.

Schlägt auch dieser Vorgang fehl, sollte man sich als nächstes an die Verbrau­cher­zen­trale des eigenen Wohn­ortes wenden. Dort sitzen in der Regel geschulte Juristen, die mit den Gepflo­gen­heiten der Schufa vertraut sind. Kommt auch hier keine Lösung zu Stande, steht es jedem Verbrau­cher frei, einen eigenen Anwalt einzu­schalten. Hat man eine Recht­schutz­ver­siche­rung, muss diese zuvor kontak­tiert werden, da die Versi­cherer ansonsten meist die Kosten­über­nahme ablehnen, wenn keine vorhe­rige Abstim­mung statt­gefunden hat. In der Regel helfen die Versi­cherer auch bei der Suche nach einem kompe­tenten Anwalt.

Fast jedem Verbrau­cher ist es schon einmal passiert: Der Provider schickt eine Rech­nung, die unbe­rech­tigte Forde­rungen enthält. Wir geben konkrete Tipps, wie Sie darauf am besten reagieren. In einem weiteren Ratgeber gehen wir darauf ein, auf welchen Wegen Sie Ihr Recht als Verbrau­cher einfor­dern können.