Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherschutz

Gesetzespaket gegen Betrug von Verbrauchern tritt in Kraft

Werbeanrufe, Gewinnspielverträge und Abmahnungen werden künftig teuer bestraft
Von Jennifer Buchholz

Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken Werbeanrufe, Gewinnspielvertäge und Abmahnungen werden künftig sehr teuer
Bild: dpa
Unerlaubte Werbe­anrufe sowie unseriöse Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon werden zukünftig teuer sanktioniert. Das angekündigte Gesetzespaket [Link entfernt] , welches heute in Kraft tritt, soll den Ver­braucher zu­künftig besser schützen. Dabei soll es den zahl­reichen Be­schwer­den der Ver­brau­cher zu Gute kommen. Diese klagten ver­mehrt gegen unseriöse Geschäfts­methoden beim Inkasso­verfahren, über­zogene Abmahnungen bei Ur­heber­rechts­verletzungen (für das Downloaden von Bildern und Musik) sowie zweifelhafte Telefon­wer­bung.

Werbeanrufe

Unerlaubte Werbeanrufe, die besonders durch das Überrumpeln der Verbraucher am Te­lefon auf­fallen, werden zu­künftig härter bestraft. So steigt für sie das Buß­geld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Als Ordnungswidrigkeit gilt der Anruf, wenn der Bürger nicht aus­drück­lich seine Ein­willigung für Werbe­anrufe erteilt hat. Zu diesen Anrufen zählen auch diejenigen, die sowohl von An­ruf­maschinen oder von ausländischen Unter­nehmen getätigt wurden.

Gewinnspielverträge

Für Gewinnspielverträge ergaben sich ebenso wichtige Neuerungen, über die sich der Ver­braucher freuen kann. Werden Gewinn­spiel­dienste tele­fonisch angepriesen, so werden die Verträge hierfür erst wirksam, wenn sie unter­schrieben in Textform (Post, Fax, E-Mail) an das Unternehmen zurückgeschickt werden.

Urheberrecht

Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken Werbeanrufe, Gewinnspielvertäge und Abmahnungen werden künftig sehr teuer
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Die Neuerungen im Ur­heber­recht kommen dem privaten Ver­braucher entgegen, denn sie stärken die Po­sition des Ab­ge­mahnten deutlich. Somit darf die erste Ab­mahnung eines Anwalts wegen illegalen Downloads von Bildern oder Musik aus dem Internet künftig nicht mehr als 147,56 Euro kosten. Hierdurch werden Massen­abmahnungen von Verstößen gegen das Ur­heber­recht ver­hindert, da sie sich durch die Koste­ndeckelung für viele unseriöse Anwälte nicht mehr lohnen. Zudem kann sich bei Klagen bezüglich der Ur­heber­rechts­verletzung der Kläger nun nicht mehr das Gericht mit der für ihn besten Rechtssprechung aussuchen. Zuständig hierfür ist ab heute das Gericht an dem Wohnsitz des Angeklagten.

Für den Ver­braucher auch wichtig sind die Änderungen aus dem Inkassowesen: Künftig muss aus dem Forderungs­schreiben der Auf­trag­geber des Inkasso­unternehmens sowie der Ein­forderungs­grund klar hervorgehen.

Was bedeutet dies für die Unternehmen?

Auch einigen geläuterten Unternehmen kommt dieses Gesetzespaket zu Gute. Schwarze Schafe, die den Ruf der Branche durch missbräuchliches Verhalten im Unternehmenswettbewerb schädigen, können nun sanktioniert werden. Die Unternehmen hoffen hierdurch, verloren gegangenes Vertrauen der Verbraucher wieder zurück zu gewinnen. Vor allem im Inkassowesen wird das Gesetz von seriösen Unternehmen begrüßt.

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