Gesetzespaket gegen Betrug von Verbrauchern tritt in Kraft
Werbeanrufe, Gewinnspielvertäge und Abmahnungen werden künftig sehr teuer
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Unerlaubte Werbeanrufe sowie unseriöse Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon werden zukünftig teuer sanktioniert. Das angekündigte Gesetzespaket
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, welches heute in Kraft tritt, soll den Verbraucher zukünftig besser schützen. Dabei soll es den zahlreichen Beschwerden der Verbraucher zu Gute kommen. Diese klagten vermehrt gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkassoverfahren, überzogene Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen (für das Downloaden von Bildern und Musik) sowie zweifelhafte Telefonwerbung.
Werbeanrufe
Unerlaubte Werbeanrufe, die besonders durch das Überrumpeln der Verbraucher am Telefon auffallen, werden zukünftig härter bestraft. So steigt für sie das Bußgeld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Als Ordnungswidrigkeit gilt der Anruf, wenn der Bürger nicht ausdrücklich seine Einwilligung für Werbeanrufe erteilt hat. Zu diesen Anrufen zählen auch diejenigen, die sowohl von Anrufmaschinen oder von ausländischen Unternehmen getätigt wurden.
Gewinnspielverträge
Für Gewinnspielverträge ergaben sich ebenso wichtige Neuerungen, über die sich der Verbraucher freuen kann. Werden Gewinnspieldienste telefonisch angepriesen, so werden die Verträge hierfür erst wirksam, wenn sie unterschrieben in Textform (Post, Fax, E-Mail) an das Unternehmen zurückgeschickt werden.
Urheberrecht
Werbeanrufe, Gewinnspielvertäge und Abmahnungen werden künftig sehr teuer
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Die Neuerungen im Urheberrecht kommen dem privaten Verbraucher entgegen, denn sie stärken die Position des Abgemahnten deutlich. Somit darf die erste Abmahnung eines Anwalts wegen illegalen Downloads von Bildern oder Musik aus dem Internet künftig nicht mehr als 147,56 Euro kosten. Hierdurch werden Massenabmahnungen von Verstößen gegen das Urheberrecht verhindert, da sie sich durch die Kostendeckelung für viele unseriöse Anwälte nicht mehr lohnen. Zudem kann sich bei Klagen bezüglich der Urheberrechtsverletzung der Kläger nun nicht mehr das Gericht mit der für ihn besten Rechtssprechung aussuchen. Zuständig hierfür ist ab heute das Gericht an dem Wohnsitz des Angeklagten.
Für den Verbraucher auch wichtig sind die Änderungen aus dem Inkassowesen: Künftig muss aus dem Forderungsschreiben der Auftraggeber des Inkassounternehmens sowie der Einforderungsgrund klar hervorgehen.
Was bedeutet dies für die Unternehmen?
Auch einigen geläuterten Unternehmen kommt dieses Gesetzespaket zu Gute. Schwarze Schafe, die den Ruf der Branche durch missbräuchliches Verhalten im Unternehmenswettbewerb schädigen, können nun sanktioniert werden. Die Unternehmen hoffen hierdurch, verloren gegangenes Vertrauen der Verbraucher wieder zurück zu gewinnen. Vor allem im Inkassowesen wird das Gesetz von seriösen Unternehmen begrüßt.