Themenspezial: Verbraucher & Service Ratgeber

Schnelle Vertragskündigung per Button: Diese Fallen lauern

Seit Juli ist der Kündi­gungs­button zum einfa­chen Kündigen digi­taler Verträge Pflicht. Fast alle Provider haben ihn umge­setzt. Zum Teil ist er aber nur schwer zu finden - und es lauern weitere Fallen, vor denen teltarif.de und Juristen warnen.
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Seit dem 1. Juli ist er nun gesetz­lich vorge­schrieben: Der verpflich­tende Kündi­gungs­button, der durch das Gesetz für faire Verbraucher­ver­träge vorge­geben ist. Er muss von allen Diens­tean­bie­tern bereit­gestellt werden, die digital abschließ­bare und zu verwal­tende Verträge anbieten.

Direkt am 1. Juli hat teltarif.de in einer stich­pro­ben­artigen Über­prü­fung fest­gestellt, das der Kündi­gungs­button bei den Anbie­tern sehr unein­heit­lich umge­setzt wurde. Inzwi­schen liegt teltarif.de eine große Zahl von Leser-Rück­mel­dungen vor, aber auch Anbieter haben sich gemeldet und die ihrer Auffas­sung nach "korrekte" Hand­habung des Kündi­gungs­but­tons erläu­tert. Wichtige Details zum neuen Kündigungsbutton Wichtige Details zum neuen Kündigungsbutton
Bild: teltarif.de
In diesem ausführ­lichen Ratgeber geben wir nun weitere Hinweise darauf, wie man den Kündi­gungs­button findet, wie man ihn von mögli­cher­weise irre­füh­renden Buttons zur Kündi­gungs­vor­mer­kung unter­scheidet - und wie die rechts­wirk­same Kündi­gung eines Vertrags gelingt. Dazu geben wir auch eine erste recht­liche Einschät­zung zweier Juristen von zwei Verbrau­cher­zen­tralen weiter.

Den Kündi­gungs­button finden

"Scheiden tut weh": Das trifft sicher­lich nicht auf den Kunden zu, der sich die Kündi­gung seines Vertrags bestimmt gut über­legt hat. Die Provider haben aller­dings gar kein Inter­esse daran, zahlende Kunden zu verlieren.

Darum ist es nicht verwun­der­lich, dass viele Provider den Kündi­gungs­button, der im Gesetz übri­gens offi­ziell "Kündigungs­schalt­fläche" heißt, mögli­cher­weise nur recht lustlos umge­setzt haben. Aller­dings muss man hierbei sagen, dass beispiels­weise einige Strea­ming-Anbieter mit ihren monat­lich künd­baren Abos ihren Kunden auch schon vor der gesetz­lichen Pflicht das Kündigen mit wenigen Klicks im Account einfach gemacht haben.

Nach Beob­ach­tungen der teltarif.de-Redak­tion haben die meisten Anbieter den Kündi­gungs­button auf ihrer Haupt-Home­page plat­ziert. Hierbei muss man aller­dings zwei Miss­ver­ständ­nisse vermeiden. Erstens befindet sich der Kündi­gungs­button meist nicht gut sichtbar in der oberen oder seit­lichen Navi­gation der Webseite oder gar promi­nent in der Mitte, sondern meist recht weit unten auf der Seite. Oft ist es der Bereich, in dem auch das Impressum, die AGB, die Preis­listen oder Hinweise zum Widerruf verlinkt sind.

Und weil die gesetz­liche Vorgabe eben "Kündigungs­schalt­fläche" lautet, hat kaum ein Anbieter den Kündi­gungs­button wirk­lich als grafisch auffäl­ligen Button gestaltet, sondern in der Regel als verlinkten Text. Meist heißt es dort "Vertrag kündigen", "Vertrag jetzt kündigen" oder einfach nur "Kündigen". Positiv: Einige Anbieter, die sowohl Fest­netz- als auch Handy-Tarife anbieten, haben zum Teil mehrere Buttons auf der Webseite.

Wer also den Kündi­gungs­button seines Provi­ders schnell finden möchte, sollte sich folgendes Proze­dere ange­wöhnen:

  1. Home­page des Provi­ders im Browser aufrufen
  2. auf der Tastatur STRG-F drücken (für Text­suche auf dieser Webseite)
  3. in diesem Such­feld "kündig" eingeben.
Dann sollte die Markie­rung auf der Webseite direkt zum "Kündi­gungs­button" springen.

Abwei­chende Auffas­sungen von der "rich­tigen Stelle"

Erste Recher­chen von teltarif.de und Rück­mel­dungen von teltarif.de-Leser haben aller­dings gezeigt: Nicht bei allen Provi­dern befindet sich der Kündi­gungs­button auf der Haupt-Home­page. Verstoßen die Provider damit gegen das Gesetz? Leider kann man das nicht genau sagen, da das Gesetz an dieser Stelle sehr weich formu­liert ist. "Die Schaltflä­chen und die Bestä­tigungs­seite müssen ständig verfügbar sowie unmit­telbar und leicht zugäng­lich sein", schreibt der Gesetz­geber. Das hat inzwi­schen zu mindes­tens zwei Inter­pre­tationen bei den Provi­dern geführt. Schaltfläche wenig auffällig in der hinterletzten Ecke Schaltfläche wenig auffällig in der "hinterletzten Ecke"?
Bild: 1und1, Screenshot: teltarif.de
Anbieter, die sich auf die Reali­sie­rung der Vorgabe "ständig verfügbar sowie unmit­telbar und leicht zugäng­lich" konzen­triert haben, haben den Kündi­gungs­button wie oben beschrieben auf der Haupt-Home­page plat­ziert. Dadurch ist er für jeder­mann über das von uns beschrie­bene Verfahren leicht auffindbar. Eine Kündi­gung ist möglich, ohne dass der Kunde Benut­zer­name und Pass­wort fürs Kunden­center parat haben muss. Das Problem dabei ist aller­dings: Wer beispiels­weise die Handy­nummer und zusätz­lich die Kunden- oder Vertrags­nummer sowie weitere Details wie Geburts­datum, E-Mail und Adresse eines Kunden kennt (oder krimi­nell erbeutet hat, zum Beispiel durch einen Einbruch ins E-Mail-Post­fach), könnte dessen Vertrag in betrü­geri­scher Absicht kündigen. Wie praxis­rele­vant diese Vermu­tung ist und wie oft das wirk­lich passieren wird, müssen die kommenden Monate zeigen.

Und darum gibt es auch Provider, die vorrangig mit Daten­schutz-Gründen argu­men­tieren und daher keinen frei zugäng­lichen Kündi­gungs­button auf der Haupt-Home­page bereit­stellen. Bei der Suche mit STRG-F taucht also tatsäch­lich kein Kündi­gungs­button auf. Kunden dieser Provider müssen sich darum zunächst mit Benut­zer­name und Pass­wort ins Kunden­center einloggen und sollten dort den Kündi­gungs­button vorfinden.

Das Problem der Kunden­ser­vice-Apps

Ein weiteres Problem, das die gesetz­liche Rege­lung aufwirft: In dem Gesetz wird immer nur von der "Webseite" der Anbieter geredet. In der Praxis ist es aber so, dass zahl­reiche Provider heute zusätz­lich zur Webseite und zum Online-Kunden­center eine Kunden­ser­vice-App haben, über die der Vertrag, die Prepaid­karte oder das Strea­ming-Abo admi­nis­triert wird. Auch bei Amazon fällt die Schaltfläche kaum auf Auch bei Amazon fällt die Schaltfläche kaum auf
Bild: Amazon, Screenshot: teltarif.de
Man kann es sich schon denken: Die Anbieter haben natür­lich auf den Gesetz­geber gehört - und den Kündi­gungs­button über­wie­gend auf der eigenen Webseite umge­setzt, aber nicht immer gleich­zeitig auch in der App. Wer es also gewohnt ist, seinen Tarif über die App zu admi­nis­trieren, muss für die Kündi­gung dann gege­benen­falls eben doch wieder den Kündi­gungs­button auf der Webseite bemühen.

Die einzige Ausnahme sind spezi­elle App-Discounter, also Handy-Tarife, die gar nicht auf einer Webseite, sondern nur über eine App gebucht werden können. Hier sollte der Kunde den Kündi­gungs­button in der entspre­chenden App suchen und auch finden.

Weiter gehts auf der nächsten Seite: Hier zeigen wir Ihnen, was beim Ausfüllen des Kündi­gungs­for­mulars zu beachten ist, welche Rück­mel­dungen und Bestä­tigungen kommen müssen und wie die Kündi­gungs­vor­mer­kung leider eine unver­hoffte Renais­sance erlebt.

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