Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucher-Rechte

Telefonanbieter erhöht die Preise - was tun?

Der Handy- oder Inter­net­ver­trag gehört für viele zu den Stan­dard-Ausgaben. Umso schmerz­licher, wenn die Kosten plötz­lich steigen. Doch eine Preis­erhö­hung bei laufendem Vertrag ist nicht immer erlaubt.
Von dpa /

Verbraucher-Tipps zu Preiserhöhungen Verbraucher-Tipps zu Preiserhöhungen
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Mehr Geld für Essen, mehr Geld fürs Tanken - und mehr Geld fürs Tele­fonieren? Das ist bei vielen Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern derzeit Alltag. Doch Betrof­fene müssen nicht jede Preis­erhö­hung ihres Tele­kom­muni­kati­ons­anbie­ters hinnehmen, erklärt Felix Flos­bach von der Verbrau­cher­zen­trale NRW.

Gene­rell gilt: Laufende Verträge und die darin abge­machten Preise können die Vertrags­par­teien nicht einfach so ändern. Aufpassen müssten Kundinnen und Kunden aber bei soge­nannten Preis­anpas­sungs­klau­seln im Vertrag. Wenn diese wirksam sind, können sich Tele­fon­anbieter bei Ände­rungen darauf stützen.

Die Klau­seln müssten aller­dings strengen recht­lichen Vorgaben entspre­chen, betont Flos­bach. Sonst gelten die ursprüng­lichen Bedin­gungen weiter.

Anbieter brau­chen Ihre Zustim­mung

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Ohne die entspre­chende Klausel müssen sich die Anbieter die Zustim­mung ihrer Kundinnen und Kunden einholen, wenn sie Preise erhöhen möchten. Falls diese dem Angebot wider­spre­chen, ändert sich zunächst einmal nichts.

Eine direkte Kündi­gung des Anbie­ters aus diesem Grund ist nicht zulässig. Es kann jedoch sein, dass dieser den Vertrag nach der Mindest­lauf­zeit beendet.

Frist­loses Kündi­gungs­recht für Kund­schaft

Wer sich wegen der Preis­erhö­hung lieber sofort nach einem neuen Vertrag umsehen möchte, kann das tun. Denn laut Flos­bach haben Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher in dem Fall ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht.

Das heißt, dass sie die verein­barte Vertrags­dauer nicht mehr abwarten müssen, sondern inner­halb kurzer Zeit wech­seln können. Hier sei die Geset­zes­lage verbrau­cher­freund­lich, sagt Flos­bach. In der Regel muss man spätes­tens drei Monate, nachdem man die Nach­richt über die Erhö­hung erhalten hat, kündigen.

Die Verbrau­cher­zen­trale NRW bietet auf ihrer Webseite Muster­briefe rund um Mobil­funk, Fest­netz und Internet.

Voda­fone erhöht beispiels­weise für Bestands­kunden die Preise für die Kabel- oder DSL-Tech­nologie. Der vzbv erwägt eine Klage und sucht Betrof­fene.

teltarif.de Talk: So klappt der DSL-Wechsel bei Umzug und Sonderkündigung

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