Neue Regelung

Online-Verträge: Ab Juli ist der Kündigungsbutton Pflicht

Mit einem Maus­klick sind im Netz Verträge geschlossen. Ab dem 1. Juli soll das Kündigen ebenso einfach sein. Ein entspre­chender Button macht es dann möglich - der Kündi­gungs­button wird Pflicht.
Von dpa /

Der Kündigungsbutton kommt zum 1. Juli Der Kündigungsbutton kommt zum 1. Juli
Bild: S Kautz15 - Fotolia.com
Die Vertrags­kün­digung per Button funk­tio­niert ab Juli ebenso simpel wie ein Online-Kauf. "Verträge hier kündigen" muss zum Beispiel auf der gut erkenn­baren Schalt­fläche stehen.

Betroffen sind laut der Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen alle soge­nannten entgelt­lichen Dauer­schuld­ver­hält­nisse. Dazu gehören zum Beispiel das Abo für Zeit­schrift oder Strea­ming­dienst, der Handy­ver­trag oder die Mitglied­schaft im Fitness­studio.

Ab Juli ist der neue Button Pflicht für alle Anbieter, die auch einen Vertrags­abschluss online anbieten.

Zwei Kündi­gungs­klicks reichen

Der Kündigungsbutton kommt zum 1. Juli Der Kündigungsbutton kommt zum 1. Juli
Bild: S Kautz15 - Fotolia.com
Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher können den Kündi­gungs­button auch dann nutzen, wenn sie ihren zu kündi­genden Vertrag schon vor dem 1. Juli 2022 und womög­lich auf anderem Weg als online geschlossen haben.

Wer auf den Kündi­gungs­button klickt, wird zu einer Bestä­tigungs­seite weiter­geleitet. Dort sind konkrete Angaben möglich, zum Beispiel um welchen Vertrag es genau geht oder zu wann gekün­digt wird. Über­mit­telt wird die Kündi­gung am Ende mit Klick auf einen weiteren Button, etwa mit der Aufschrift "Jetzt kündigen".

Eingang wird bestä­tigt

Diese Buttons müssen ständig verfügbar und leicht zugäng­lich sein, man soll sich also nicht erst auf einer Webseite anmelden müssen. Das jewei­lige Unter­nehmen erhält die Kündi­gung auf diesem Weg direkt und muss auch sofort den Eingang bestä­tigen. In der Regel geschieht das über eine auto­mati­sche Eingangs­bestä­tigung per Mail.

Wer möchte, kann aber auch weiterhin per Post oder Mail kündigen. Gene­rell sind natür­lich die jewei­ligen Kündi­gungs­fristen zu beachten. Wird bei der Kündi­gung kein genauer Zeit­punkt ange­geben, gilt auto­matisch der nächst­mög­liche.

Konse­quenzen bei fehlendem Button

Richtet ein Unter­nehmen nicht den Pflicht­button auf seiner Seite ein, haben Verbrau­cher sogar das Recht, jeder­zeit und mit sofor­tiger Wirkung dort einen Vertrag zu kündigen. Dann müssen sie auch keine Kündi­gungs­frist einhalten.

Aller­dings müssen sie selbst den fehlenden Button nach­weisen, also zum Beispiel einen Screen­shot anfer­tigen, erklärt Iwona Huse­mann von der Verbrau­cher­zen­trale NRW. Zudem darf es vorkommen, dass der Button kurz­fristig aus tech­nischen Gründen nicht erreichbar ist.

Wichtig zu wissen: Bestimmte Verträge sind vom Kündi­gungs­button ausge­nommen. Laut Gesetz ist eine schrift­liche Kündi­gung zum Beispiel notwendig bei Miet- oder Arbeits­ver­trägen sowie bei Verträgen über Finanz­dienst­leis­tungen.

Der rich­tige Zeit­punkt, Form­fragen und das Recht auf vorzei­tige Kündi­gung: teltarif.de beant­wortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Mobil­funk und das Internet zu Hause.

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