Themenspezial: Verbraucher & Service Aktion

Rassisten sollen congstar kündigen - erst zu Vertragsende

cong­star hat alle Rassisten unter seinen Kunden dazu aufge­for­dert, die Verträge zu kündigen. Auf Nach­frage von teltarif.de stellt sich aller­dings heraus: Ganz so schnell geht es nicht in jedem Fall.
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Die Aktion von congstar Die Aktion von congstar
Bild: congstar
Die bundes­weiten Demons­tra­tionen mit tausenden von Teil­neh­mern in deut­schen Städten haben in den vergan­genen Tagen Aufsehen erregt. Auch Firmen springen zum Teil auf den Zug mit auf und vertreten ihre Werte in der Öffent­lich­keit, beispiels­weise über Kampa­gnen in sozialen Netz­werken.

Kurz vor dem Wochen­ende star­tete nun auch der Telekom-Discounter cong­star am Frei­tag­abend eine derar­tige Kampagne auf seinen Social-Media-Auftritten. Da die in dem Text gemachten Aussagen mögli­cher­weise für Kunden vertrags­rele­vant sind, hat teltarif.de hierzu nach­gefragt.

"cong­star hat keinen Bock auf Rassist*innen!"

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Bild: congstar
Unter dem Titel "cong­star hat keinen Bock auf Rassist*innen!" veröf­fent­lichte cong­star diesen Text als Pres­semel­dung, der dann auch auf Face­book, LinkedIn und anderen Platt­formen erschien:

"Für mehr fair" ist für cong­star mehr als eine Werbe­bot­schaft, sondern steht auch für unsere Haltung und unsere Verant­wor­tung, die wir als Mobil­funk­anbieter haben. Dazu gehört auch, dass wir uns klar gegen Hass, gegen Rassismus und für die Demo­kratie posi­tio­nieren. Wir setzen daher als erster Mobil­funk­anbieter Deutsch­lands ein klares Zeichen: Menschen, die die demo­kra­tischen Grund­werte und unsere Vorstel­lungen von einer viel­fäl­tigen und offenen Gesell­schaft nicht teilen, rufen wir ab sofort proaktiv auf, bei uns zu kündigen. Denn wir haben lieber weniger Kund*innen, als mit unserem Angebot zur Verbrei­tung von Hass und Hetze beizu­tragen. Diese Botschaft werden wir heute und in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten immer wieder über unsere verschie­denen cong­star Kommu­nika­tions­kanäle senden, um unsere Reich­weite im Sinne der Demo­kratie zu nutzen!

Weitere Erläu­terungen von cong­star dazu

Zur vertrags­recht­lichen Sache fragten wir cong­star: Wenn ein Rassist aus diesem Grund auf diese Mittei­lung hin den cong­star-Vertrag während der laufenden Vertrags­zeit kündigt: Wird die Kündi­gung dann im Sinne einer außer­ordent­lichen Kündi­gung sofort wirksam oder erst zum Ende der Mindest­ver­trags­lauf­zeit? Für den Fall, dass eine sofor­tige außer­ordent­liche und frist­lose Kündi­gung möglich wäre, wollten wir wissen, ob cong­star keine Befürch­tung habe, dass Kunden, die ander­weitig unzu­frieden, aber gar keine Rassisten sind, das Verfahren für eine sofor­tige Kündi­gung miss­brau­chen könnten. Hierzu schrieb uns cong­star:

Vielen Dank für Ihre Fragen. Unsere Botschaft steht für Offen­heit, Viel­falt und Tole­ranz und in den aktu­ellen Zeiten für eine klare Posi­tio­nie­rung. cong­star Kund*innen, die unsere Werte von Frei­heit und Demo­kratie nicht teilen, können die Kündi­gung über die bekannten Vertriebs­wege vornehmen: tele­fonisch beim Service­team unter 0221 79 700 700, über das Kündi­gungs­for­mular auf http://www.congstar.de/, über das mein­cong­star Konto oder auf dem Postweg.

Wir haben die verschie­denen Möglich­keiten der Kündi­gungen ganz offen bespro­chen und uns ganz bewusst dafür entschieden, kein Sonder­kün­digungs­recht einzu­räumen, weil wir so den Kund*innen, die unsere Werte von Frei­heit und Demo­kratie nicht teilen, aus Sicht aller anderen Kunden einen Vorteil einräumen würden. Da wir jedoch schon immer die Möglich­keit der monat­lichen Vertrags­kün­digung ange­boten haben, haben viele unserer Kunden auch die Möglich­keit, uns jeder­zeit zum Monats­ende zu verlassen.

Damit stellt cong­star klar, dass kein Kunde mit Verweis auf die Aktion ein außer­ordent­liches sofor­tiges Kündi­gungs­recht hat. Und bei einer regu­lären Kündi­gung zum Vertrags­ende spielt es dann auch gar keine Rolle, ob der Kunde hierfür einen Grund angibt oder nicht, denn für eine regu­läre Kündi­gung muss kein Grund ange­geben werden.

Inter­essante Formu­lie­rung im Text

Inter­essant ist auch die Formu­lie­rung im Text "...als mit unserem Angebot zur Verbrei­tung von Hass und Hetze beizu­tragen". Wir fragten cong­star, ob es denn ganz konkrete Vorfälle gebe oder gegeben habe, bei denen cong­star-Kunden die cong­star-Tarife und -Dienste nach­weis­lich zur Verbrei­tung von Hass und Hetze verwendet haben. Hierzu konnte oder wollte uns cong­star aller­dings keine Auskunft geben.

Auch die Frage, ob cong­star von sich aus den Vertrag kündigt, wenn der Provider in der Öffent­lich­keit oder in sozialen Netz­werken fest­stellen sollte, dass eigene Kunden rassis­tische Hetze verbreiten oder die demo­kra­tischen Grund­werte und cong­stars Vorstel­lungen von einer viel­fäl­tigen und offenen Gesell­schaft nicht teilen, wollte cong­star uns nicht beant­worten.

Prepaid­kunden von cong­star können 5G ohne Aufpreis nutzen. Für Vertrags­kunden wurde nur der Preis für die 5G-Option gesenkt. Wir haben die Pres­sestelle des Disco­unters auch hierzu um eine Stel­lung­nahme gebeten.

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