Neue Regel

Kündigungsbutton Pflicht: Hier wurde er (nicht) umgesetzt

Seit Juli muss es für digital abge­schlos­sene und verwal­tete Verträge einen gut sicht­baren Kündi­gungs­button auf der Webseite geben. Wir haben stich­pro­ben­artig geprüft, wer ihn pünkt­lich umge­setzt hat - und wer nicht.
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Der Kündigungsbutton ist da - oder auch nicht... Der Kündigungsbutton ist da - oder auch nicht...
Bild: teltarif.de
Im neuen Gesetz für faire Verbrau­cher­ver­träge, das prin­zipiell seit 1. Oktober 2021 gilt, war er bereits erwähnt: Der verpflich­tende Kündigungs­button, mit dem Verträge, die online abge­schlossen und verwaltet werden, auch online wieder gekün­digt werden dürfen. Hierzu müssen die Anbieter einen gut sicht­baren Kündigungs­button auf ihren Webseiten plat­zieren, der ohne große Umwege oder Schi­kanen erreichbar ist.

Der Gesetz­geber hat den Anbie­tern aller­dings damals auch eine lange Über­gangs­frist für die Einfüh­rung des Kündi­gungs­but­tons einge­räumt: Spätes­tens seit heute muss er nun überall verfügbar sein. Nach Beob­ach­tungen der teltarif.de-Redak­tion gab es übri­gens kaum einen Anbieter, der ihn schon längere Zeit vor dem heutigen Tag auf seiner Webseite hatte, auch wenn die tech­nische Reali­sie­rung viel­leicht gar nicht so komplex war.

Anhand einiger stich­pro­ben­artiger Beispiele haben wir einmal geprüft, wer den Kündigungs­button pünkt­lich einge­führt hat - und wer nicht. Aber noch viel wich­tiger ist die Frage: Ist er in der umge­setzten Form über­haupt sinn­voll? Der Kündigungsbutton ist da - oder auch nicht... Der Kündigungsbutton ist da - oder auch nicht...
Bild: teltarif.de

Die gesetz­liche Vorgabe

Zum Kündigungs­button heißt es in dem Gesetz: Der Unter­nehmer hat sicher­zustellen, dass der Verbrau­cher auf der Webseite "eine Erklä­rung zur ordent­lichen oder außer­ordent­lichen Kündi­gung eines auf der Webseite abschließ­baren Vertrags über eine Kündi­gungs­schalt­fläche abgeben kann". Die Kündi­gungs­schalt­fläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "Verträge hier kündigen" oder mit einer entspre­chenden eindeu­tigen Formu­lie­rung beschriftet sein.

Die Schalt­fläche muss den Verbrau­cher unmit­telbar zu einer Bestä­tigungs­seite führen, wo er die entspre­chenden Angaben zur Kündi­gung eingeben und diese dann direkt absenden kann. Inter­essant ist folgende Vorgabe im Gesetz: "Die Schalt­flä­chen und die Bestä­tigungs­seite müssen ständig verfügbar sowie unmit­telbar und leicht zugäng­lich sein".

Der Unter­nehmer hat dem Verbrau­cher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündi­gungs­erklä­rung sowie den Zeit­punkt, zu dem das Vertrags­ver­hältnis durch die Kündi­gung beendet werden soll, sofort auf elek­tro­nischem Wege in Text­form zu bestä­tigen. Der Gesetz­geber setzt voraus, dass eine durch das Betä­tigen der Bestä­tigungs­schalt­fläche abge­gebene Kündi­gungs­erklä­rung dem Unter­nehmer unmit­telbar nach ihrer Abgabe zuge­gangen ist.

Wenn der Verbrau­cher bei der Abgabe der Kündi­gungs­erklä­rung keinen Zeit­punkt angibt, zu dem die Kündi­gung das Vertrags­ver­hältnis beenden soll, wirkt die Kündi­gung im Zweifel zum frühest­mög­lichen Zeit­punkt. Werden die Schalt­flä­chen und die Bestä­tigungs­seite nicht entspre­chend den Vorgaben zur Verfü­gung gestellt, kann ein Verbrau­cher einen Vertrag, für dessen Kündi­gung die Schalt­flä­chen und die Bestä­tigungs­seite zur Verfü­gung zu stellen sind, jeder­zeit und ohne Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist kündigen.

Umset­zung meist als Text-Schalt­fläche

In der Praxis zeigt sich, dass die im Gesetz als Kündi­gungs­schalt­fläche in den Medien wohl etwas irre­füh­rend als "Kündigungs­button" bezeichnet wurde. Nach den Beob­ach­tungen der teltarif.de-Redak­tion wurde in der Regel einfach irgendwo auf der Home­page der Anbieter der Text "Kündigen" oder "Jetzt kündigen" plat­ziert, der dann zum entspre­chenden Formular führt.

Die Forde­rung "gut lesbar" haben die meisten Anbieter damit erfüllt. Beson­ders hervor­ste­chend ist der Text auf den Webseiten aber meist nicht. In der Regel steht er im unteren Bereich der Webseite in derselben Schrift­größe und Schrift­farbe neben Home­page-Elementen wie Impressum, AGB, Anbieter-Infor­mationen oder Infor­mationen zum Vertrags-Widerruf.

Dass die Schalt­fläche in den meisten Fällen nicht als Grafik-Element umge­setzt wurde, hat aber auch einen Vorteil: Wer im Browser STRG-F betä­tigt und im Such­feld "kündigen" eingibt, landet meist direkt bei der Kündi­gungs­schalt­fläche. Die Umsetzung bei der Telekom Die Umsetzung bei der Telekom
Bild: Deutsche Telekom, Screenshot: teltarif.de

Vorsicht: Kündigungs­button außer­halb des Kunden­cen­ters!

Mit der Formu­lie­rung "die Schalt­flä­chen und die Bestä­tigungs­seite müssen ständig verfügbar sowie unmit­telbar und leicht zugäng­lich sein" hat es der Gesetz­geber mögli­cher­weise zwar gut gemeint, den Verbrau­chern aber letzt­end­lich einen Bären­dienst erwiesen. Die Absicht war wohl, dass Verbrau­cher einen Vertrag auch dann kündigen können, wenn sie die Login-Daten fürs Kunden­center gerade nicht zur Hand haben.

Das Ziel wurde mit der jetzigen Lösung auch erreicht. Eine Umfrage unter den teltarif.de-Kollegen ergab aller­dings, dass fast alle zunächst im Kunden­center danach gesucht hatten und dann zurück­gemeldet hatten: "Kündigungs­button nicht gefunden". Doch dieser befindet sich bei den Anbie­tern eben wegen dieser Vorgabe nicht im Kunden­center, sondern auf der Haupt-Home­page.

Der große Nach­teil dieser Lösung ist: Die Verbrau­cher müssen zwar die Login-Daten fürs Kunden­center nicht parat haben, dafür aber andere Daten wie Kunden- oder Vertrags­nummer. Es bleibt abzu­warten, ob einige Anbieter frei­willig ein voraus­gefülltes Formular zur Verfü­gung stellen, wenn man sich zuerst ins Kunden­center einloggt, auf die Home­page zurück­kehrt und dann die Kündi­gungs­schalt­fläche anklickt. Sky macht das beispiels­weise bereits so. In den meisten Fällen müssen aktuell in die Formu­lare alle Daten mühsam von Hand einge­geben werden. Außerdem muss bei einigen Anbie­tern ein Captcha gelöst werden. Ob das so im Sinne des Gesetz­gebers war, müssen die kommenden Wochen und Monate zeigen.

Gege­benen­falls müssen Verbrau­cher im Browser zwei Tabs öffnen: Einen mit dem offi­ziellen Kündi­gungs­for­mular und einen, in dem sie sich ins Kunden­center einloggen. Dann können aus dem Kunden­center Daten wie Kunden­nummer oder Vertrags­nummer händisch herüber­kopiert werden.

Diese Anbieter haben den Button umge­setzt

Eine Kündi­gungs­schalt­fläche auf der Webseite haben die Telekom, Voda­fone und o2. Zum Teil erscheint dann nicht direkt das Eingabe-Formular, sondern es wird zunächst gefragt, ob es sich um einen Mobil­funk-, Fest­netz oder TV-Vertrag handelt. Die Telekom hat den Button auch direkt im Kunden­center.

Auch bei Sky, mobilcom-debitel, klar­mobil, freenet Mobile, cong­star (inkl. ja!mobil und Penny Mobil), 1&1, den Dril­lisch-Marken, netz­club, easy­bell, Blau, otelo, Aldi Talk, fonic (Mobile), fyve, High Mobile und Pyur haben wir den Button beispiels­weise direkt gefunden.

Amazon gehört beispiels­weise zu den Anbie­tern, die den Kündigungs­button auf der Home­page haben, auf der entspre­chenden Seite aber anbieten, sich zunächst einzu­loggen. Erwäh­nens­wert ist, dass auch GMX und Web.de nun einen Kündigungs­button für ihre Premium-Mail-Verträge direkt auf der Webseite haben.

Kein Kündigungs­button gefunden: Tchibo, Lidl & einige Super­markt-Tarife

Keinen Kündigungs­button gefunden haben wir bis Redak­tions­schluss dieser Meldung hingegen zum Beispiel bei Tchibo Mobil, Lidl Connect, sipgate, Lebara, Lyca­mobile, Kevag Telekom, Edeka Smart, Norma Connect, Kauf­land mobil und mobi. Diese Anbieter riskieren also ab dem heutigen Tag eine Abmah­nung.

Proble­matisch scheint die Umset­zung auch bei den Digi­tal­abos der Online-Medien gelöst zu sein: Entweder sie haben den Kündigungs­button gar nicht einge­führt (wie WELT Plus beispiels­weise) oder man muss von der Home­page zunächst auf die Seite der Abo-Verwal­tung wech­seln und findet dann dort die Schalt­fläche.

Update 4. Juli: Kündi­gungs­but­tons bei Tchibo Mobil und Kevag Telekom

In Reak­tion auf den obigen Absatz schreibt uns ein Spre­cher von Tchibo Mobil:

Tchibo Mobil hat die Vorgabe bereits umge­setzt. Da nicht die Tchibo GmbH, sondern Tchibo Mobil Vertrags­partner ist, findet sich die Kündi­gungs­mög­lich­keit aber nicht unter tchibo.de, sondern im Tchibo Mobil Portal unter https://www.tchibo-mobil.de/meine-daten/kuen­digung.
Eine Spre­cherin von Kevag Telekom schreibt:
Netter­weise haben Sie die Kevag Telekom nament­lich in Ihrem Artikel zum Kündigungs­button erwähnt, aber leider inhalt­lich nicht korrekt. Wir haben das Gesetz sehr wohl umge­setzt, und zwar nach unserer Ausle­gung des Gesetzes inner­halb unseres Kunden­cen­ters, wie viele andere Anbieter auch. Eine sichere Vali­die­rung und Schutz vor Miss­brauch ist u.E. auch nur so umsetzbar. Ich bitte Sie daher, Ihren Artikel entspre­chend zu korri­gieren.
Ende des Updates.

Wieder­auf­lage der Kündi­gungs­vor­mer­kung?

Beispiel sim.de von Drillisch: Kündigungsvormerkung prominent über dem Formular Beispiel sim.de von Drillisch: Kündigungsvormerkung prominent über dem Formular
Bild: Drillisch Online GmbH
Wirk­lich frech ist bei einigen Anbie­tern, dass sie die Seite mit dem Kündi­gungs­for­mular explizit dazu nutzen, direkt über den Einga­befel­dern wieder die Schalt­fläche zur "Kündi­gungs­vor­mer­kung" zu plat­zieren. Diese führt dann aber nach wie vor nicht zu einer direkten Kündi­gung, sondern zu einem Tele­fon­anruf, in dem der Kunde zum Bleiben über­redet werden soll.

Auch nach dem Einloggen ins Kunden­center wird bei einigen Anbie­tern nun - teils noch deut­licher als vorher - die Kündi­gungs­vor­mer­kung ange­zeigt, die der Rück­gewin­nung dient, den Kunden aber darüber im Unklaren lässt, ob er nun pünkt­lich und rechts­wirksam gekün­digt hat oder nicht.

Verbrau­cher sollten sich davon aber nicht täuschen lassen, sondern statt­dessen einfach das Kündi­gungs­for­mular ausfüllen und absenden - die Kündi­gung ist damit rechts­wirksam. Das war übri­gens auch schon vor der Einfüh­rung der Kündi­gungs­schalt­fläche bei einer in Text­form (z. B. E-Mail) abge­gebenen Kündi­gung so.

Seit Juli ist der Kündigungs­button zum einfa­chen Kündigen digi­taler Verträge Pflicht. Fast alle Provider haben ihn umge­setzt. Zum Teil ist er aber nur schwer zu finden - und es lauern weitere Fallen, vor denen teltarif.de und Juristen in einem weiteren großen Ratgeber warnen.

Nach langjäh­riger Diskus­sion gibt es in Deutsch­land ein gesetz­lich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereit­stel­lung. So fordern Sie Ihr Recht auf Internet ein.

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