Themenspezial: Verbraucher & Service Umzug

Partner ziehen zusammen: Internet-Kündigung möglich?

Werden bestehende Telefon- und Internet-Verträge einfach aufge­löst, wenn zwei Partner oder eine WG zusam­men­ziehen, sofern die Leis­tung nach wie vor vom Provider erbracht werden kann? Die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen gibt Rat.
Von dpa /

Verbraucher-Hinweise zum TK-Umzug Verbraucher-Hinweise zum TK-Umzug
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Ummelden, auspa­cken, Nach­sen­deauf­trag einrichten: Wer umzieht, muss sich um vieles kümmern. Die gute Nach­richt dann: Telefon- und Inter­net­ver­träge können bei einem Umzug mitge­nommen werden. Darauf weist die Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen hin.

Das heißt: Der jewei­lige Anbieter muss die verein­barte Leis­tung und Lauf­zeit auch am neuen Wohnort erfüllen. Ist ihm das nicht möglich, etwa weil in der neuen Wohnung kein DSL- sondern ausschließ­lich ein Glas­faser­anschluss besteht, können Verbrau­cher ihren Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Fall mit einer Kündi­gungs­frist von einem Monat.

Zusam­men­ziehen kann teuer werden

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Teurer kann es aller­dings für Verbrau­cher werden, die erst­mals zusam­men­ziehen. Denn ihre bestehenden Telefon- und Inter­net­ver­träge werden nicht einfach aufge­löst, sofern die verein­barte Leis­tung nach wie vor vom Anbieter erbracht werden kann.

Selbst wenn der Anschluss etwa durch einen Vertrag einer Mitbe­woh­nerin besetzt ist, werde ein Sonder­kün­digungs­recht mitunter abge­lehnt, so Kathrin Bartsch, Rechts­expertin der Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen. Schlimms­ten­falls müssen dann alle neuen Mitbe­wohner ihren eigenen Vertrag weiter­zahlen, obwohl tatsäch­lich nur eine Leis­tung in Anspruch genommen wird.

Bartsch rät Betrof­fenen aller­dings in jedem Fall mit dem Anbieter zu spre­chen. "Da eine Leitung nur einmal genutzt werden kann, sollten Anbieter hier eine Lösung finden. Gege­benen­falls kann auch eine Sonder­kün­digung verhan­delt oder der Vertrag an Nach­mie­tende über­tragen werden."

Der Umzug eines Fest­netz- bzw. Internet-Anschlusses ist kein leichtes Unter­fangen. Mit unseren Tipps gelingt er trotzdem problemlos. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen und welche Änderungs­möglich­keiten Sie haben.

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