Ratgeber

Schnelle Vertragskündigung per Button: Diese Fallen lauern

Seit Juli ist der Kündi­gungs­button zum einfa­chen Kündigen digi­taler Verträge Pflicht. Fast alle Provider haben ihn umge­setzt. Zum Teil ist er aber nur schwer zu finden - und es lauern weitere Fallen, vor denen teltarif.de und Juristen warnen.
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Nach ersten Beob­ach­tungen der teltarif.de-Redak­tion landet man nicht bei allen Anbie­tern sofort nach dem Klick auf die Kündigungs­schalt­fläche beim Kündi­gungs­for­mular. Bieten Provider wie o2, Voda­fone oder die Telekom beispiels­weise ein breites Produkt­port­folio an Handy­tarifen, Fest­netz-Internet, Fern­sehen und weiteren Diensten an, kann es sein, dass man sich zunächst für den entspre­chenden "Fach­bereich" entscheiden muss und dann erst nach einem weiteren Klick beim entspre­chenden Formular landet.

Wie bereits gesagt: Der Gesetz­geber legt bei der Kündigungs­schalt­fläche Wert darauf, dass dem Kunden bei der Kündi­gung keine über­mäßigen Hürden in den Weg gelegt werden. Aller­dings gibt es gleich­zeitig weitere Vorgaben die einzu­halten sind. Beispiels­weise muss es eindeutig klar sein, dass es sich auch wirk­lich um den Kunden handelt, der gerade die Kündi­gung schickt. Drillisch: Zwei getrennte Schaltflächen für DSL und Mobilfunk Drillisch: Zwei getrennte Schaltflächen für DSL und Mobilfunk
Bild: Drillisch Online GmbH, Screenshot: teltarif.de
Ganz ohne Vorbe­rei­tung sind der Kündi­gungs­button und das Kündi­gungs­for­mular also nicht zu benutzen. Denn obwohl (oder gerade weil) mögli­cher­weise kein Einloggen ins Kunden­center erfor­der­lich ist, benö­tigt der Anbieter diverse Angaben. Und dazu zählen nicht nur Name, Adresse und Tele­fon­nummer des Kunden, sondern auch die betref­fende Rufnummer (bei einem Tele­kom­muni­kati­ons­ver­trag), die Kunden- oder Vertrags­nummer und ggf. das Geburts­datum des Kunden, so wie es im Kunden­center hinter­legt ist.

In der Praxis kann es also sinn­voll sein, im Browser zwei Tabs neben­ein­ander zu öffnen: Einen Tab, in dem man über den Kündi­gungs­button das Kündi­gungs­for­mular aufruft und einen Tab, über den man sich ins Kunden­center einloggt. Dann kann man aus dem Kunden­center Daten wie Kunden- oder Vertrags­nummer in das Kündi­gungs­for­mular kopieren. Andern­falls muss man diese gege­benen­falls zuvor aus älteren E-Mails oder Papier-Unter­lagen heraus­suchen, bevor man das Formular absenden kann.

Manche Anbieter verlangen es übri­gens, dass vor dem endgül­tigen Absenden ein Captcha gelöst werden muss.

Rück­mel­dung und Bestä­tigung müssen kommen

Wichtig war es dem Gesetz­geber, dass der Kunde nach seiner Kündi­gung nicht darüber im Unklaren gelassen werden darf, was nun passiert. Grund­sätz­lich muss der Verbrau­cher seine durch das Betä­tigen der Bestä­tigungs­schalt­fläche abge­gebene Kündi­gungs­erklä­rung mit dem Datum und der Uhrzeit der Abgabe "auf einem dauer­haften Daten­träger" so spei­chern können, dass erkennbar ist, dass die Kündi­gungs­erklä­rung durch das Betä­tigen der Bestä­tigungs­schalt­fläche abge­geben wurde.

Der Dienste-Anbieter oder Provider hat dem Verbrau­cher den Inhalt sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündi­gungs­erklä­rung sowie den Zeit­punkt, zu dem das Vertrags­ver­hältnis durch die Kündi­gung beendet werden soll, sofort auf elek­tro­nischem Wege in Text­form zu bestä­tigen. Das wird in den meisten Fällen per E-Mail sein. Der Gesetz­geber vermutet, dass eine durch das Betä­tigen der Bestä­tigungs­schalt­fläche abge­gebene Kündi­gungs­erklä­rung dem Anbieter unmit­telbar nach ihrer Abgabe zuge­gangen ist.

Wenn der Kunde bei der Abgabe der Kündi­gungs­erklä­rung keinen Zeit­punkt angibt, zu dem die Kündi­gung das Vertrags­ver­hältnis beenden soll, wirkt die Kündi­gung im Zweifel zum frühest­mög­lichen Zeit­punkt. In einer ersten Sondie­rung der Lage hat teltarif.de fest­gestellt, dass manche Anbieter in ihre Formu­lare eine Unter­schei­dungs­mög­lich­keit einge­baut haben zwischen einer "ordent­lichen Kündi­gung" zum Lauf­zeit­ende oder einer "außer­ordent­lichen Kündi­gung", zum Beispiel bei einer nicht erbrachten Leis­tung. Für eine nicht erbrachte Leis­tung (zum Beispiel zu lang­samer Internet-Anschluss oder Umzug in ein nicht vom Provider versorgtes Gebiet) muss der Kunde dann die entspre­chenden Nach­weise erbringen. Für eine ordent­liche Kündi­gung darf natür­lich nicht zwin­gend ein Grund abge­fragt werden - höchs­tens frei­willig.

Wieder­auf­leben der Kündi­gungs­vor­mer­kung?

Eine eher trau­rige Beob­ach­tung, die teltarif.de in den ersten Tagen nach Einfüh­rung des Kündi­gungs­but­tons machen musste, ist ein regel­rechtes "Wieder­auf­leben" der Kündi­gungs­vor­mer­kung. Zum Teil werden rund um den offi­ziellen Kündi­gungs­button oder auch noch direkt auf dem Formular für eine wirk­same Kündi­gung auffäl­lige Buttons plat­ziert, auf denen steht "Kündi­gung vormerken".

Dabei handelt es sich aber um nichts weiter als eine fiese Masche der Provider. Wer sich darauf einlässt, riskiert ein Weiter­laufen des Vertrags ohne Kündi­gung. Wer statt das offi­zielle Kündi­gungs­for­mular die Kündi­gungs­vor­mer­kung ausfüllt und absendet, hat keine wirk­same Kündi­gung gesendet, sondern im Prinzip nur einen Rückruf des Provi­ders ange­for­dert. Und in diesem Tele­fonat wird der Provider natür­lich alle Hebel in Bewe­gung setzen und dem Kunden diverse Rabatte verspre­chen, um ihn zum Bleiben zu über­reden. Drillisch: Übergroße Seitenelemente zur Rückgewinnung vor dem offiziellen Formular Drillisch: Übergroße Seitenelemente zur Rückgewinnung vor dem offiziellen Formular
Bild: Drillisch Online GmbH, Screenshot: teltarif.de
Signa­lisiert der Kunde in diesem Tele­fonat auch nur einen Hauch von Inter­esse, führt der Kunden­berater die Kündi­gung nicht aus. Verbrau­cher sollten sich also nicht in die Irre führen lassen, sondern - wenn sie kündigen wollen - konse­quent das Kündi­gungs­for­mular ausfüllen und absenden.

Ein Plus­punkt für den Kunden dabei ist aller­dings: Selbst wenn man irrtüm­lich die Kündi­gungs­vor­mer­kung ausge­füllt hat und der Provider sich nicht meldet: Ein auto­matisch verlän­gerter Vertrag kann immer mit der Frist von einem Monat gekün­digt werden. Hat man sich nach einem Rück­gewin­nungs­anruf zum Bleiben entschieden, muss der Provider eine Vertrags­zusam­men­fas­sung in Text­form schi­cken, der der Kunde in Text­form zustimmen muss. Hat man auch diese schrift­liche Zustim­mung dann nicht gege­benen­falls inner­halb von 14 Tagen wider­rufen, kann es tatsäch­lich passieren, dass man wieder einen 24-Monats-Vertrag an der Backe hat.

Auf der letzten Seite unseres Ratge­bers lassen wir nun Juristen von zwei Verbrau­cher­zen­tralen zu Wort kommen, die die bishe­rige Umset­zung des Kündi­gungs­but­tons in der Praxis für uns beur­teilen.

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