Urteil

VDSL: Wettbewerber dürfen Leerrohre der Telekom nutzen

Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der BNetzA
Von Björn Brodersen

Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt den Eilantrag der Deutschen Telekom gegen die im Juni des vergangenen Jahres von der Bundesnetzagentur (BNetzA) erlassene Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung in den wesentlichen Kernpunkten abgelehnt. Über die von der BNetzA verfügten Zugangsverpflichtungen sollen die Wettbewerber der Deutschen Telekom in die Lage versetzt werden, ebenso eigene Hochgeschwindigkeitsnetze (VDSL) aufbauen zu können, wie es der Bonner Konzern mit dem Ausbau seines VDSL-Netzes derzeit macht.

Im Rahmen der Regulierungsverfügung hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur letzten Meile auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren oder alternativ auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. Darüber hinaus muss die Telekom laut Regulierungsverfügung ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) auch in den Kabelverzweigern gewähren. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag wollte die Deutsche Telekom erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss.

In seiner Entscheidung sei das Verwaltungsgericht Köln jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die verfügten Zugangsverpflichtungen weiter vollziehbar bleiben können, erklärte heute die BNetzA. Lediglich in einem Nebenpunkt - die Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Offenlegung von Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser - habe das Verwaltungsgericht eine Entscheidung vertagt. Damit habe das Gericht die Entscheidung der BNetzA vom vergangenen Sommer nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage weitgehend bestätigt.

Breko forderte Informationspflicht für die Telekom

"Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Es besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen und die sollte genutzt werden", sagte BNetzA-Präsident Kurth.

Auch der Branchenverband Breko sieht die Regulierungsverfügung im wesentlichen positiv. "Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert", sagt Geschäftsführer Rainer Lüddemann. "Leider hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung über die von der Bundesnetzagentur geforderte Informationspflicht zu den vorhandenen Zugangsmöglichkeiten ausgesetzt." Nur mit diesen Informationen sei es aber den Wettbewerbern möglich, sinnvolle Planungen zur eigenen Versorgung der Haushalte mit VDSL zu erstellen. Der Breko hofft nun, dass das Verwaltungsgericht in der Hauptsachenentscheidung auch diesen Punkt zustimmend aufgreift.

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