Ordnungsgelder: Vodafone muss 41.000 Euro zahlen
Immer wieder erreichen uns Berichte, wonach insbesondere wenig erfahrene Kunden in Vodafone-Shops "überberaten" wurden, um es freundlich zu sagen. Auch dreiste Haustürverkäufer, die sich von Vodafone Provisionen erhoffen, lassen sich teils absurde Dinge einfallen, wie den Verkauf von Verträgen an Katzen oder Hunde oder das Fälschen von Briefen mit Absender und Logo der Deutschen Telekom, um die von den Vertriebsbeauftragten geforderten "Zahlen" zu erfüllen.
41.000 Euro Strafe
Die Verbraucherzentralen hatten Urteile gegen Vodafone erwirkt, diese wurden aber nicht beachtet. Das kostet Vodafone 41.000 Euro.
Logos: Vodafone/vzbv, Montage: teltarif.de
Nun muss die Vodafone Deutschland GmbH 41.000 Euro Strafe zahlen, weil sie gegen ein Gerichtsurteil des Landgerichts München I verstoßen hat. Demnach darf Vodafone Verbrauchern keinen Vertragsabschluss über das Produkt "Red Internet & Phone Cable" und/oder das Produkt "Vodafone Sicherheitspaket" bestätigen, wenn diese nicht explizit von ihnen bestellt wurden.
Weil Vodafone diese Unterlassungspflicht mehrmals nachweislich missachtete, hat die Verbraucherzentrale Hamburg Ordnungsgelder beantragt und erfolgreich durchgesetzt (das Urteil des Landgerichts München I ist vom 03.11.2020 und hat das Aktenzeichen 1 HK O 14157/19).
Neun bewiesene Verstöße gegen Auflagen
Insgesamt neunmal konnten die Hamburger Verbraucherschützer Vodafone in den zurückliegenden Monaten Verstöße gegen das schon im Jahr 2020 erlassene Urteil nachweisen. Für alle Fälle hat das Landgericht München I nach Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg Ordnungsgelder von 3.000 beziehungsweise 5.000 Euro pro Zuwiderhandlung verhängt.
"Es ist gut, dass Vodafone seine Vergehen nun auch finanziell zu spüren bekommt", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei weiteren Verstossfällen könnte das Gericht auch höhere Ordnungsgelder verhängen. Die Strafsummen gehen an die Staatskasse.
Rechnungen ohne Vertragsgrundlage
"Immer wieder melden sich Betroffene bei uns, die gegen Rechnungen von Vodafone vorgehen müssen, für die es keine Vertragsgrundlage gibt", berichtet Rehberg. "Wir werden alles daransetzen, dass Vodafone mit dieser Masche nicht durchkommt." Verbraucher, die Probleme mit dem Telekommunikationsunternehmen haben, können ihren Fall der Verbraucherzentrale Hamburg melden. Die Verbraucherschützer sind in den letzten Jahren bereits mehrfach mit Erfolg außergerichtlich und gerichtlich gegen Vodafone vorgegangen.
Informationen zu den verschiedenen Vodafone-Verfahren und ein Beschwerdeformular hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf einer eigenen eigenen Internetseite zusammengefasst.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
In der Branche gibt es einen Insider, der sich bei vielen Unternehmen "unbeliebt" gemacht hat. Täglich verschickt dieser Insider zwei bis drei E-Mails an einen ausgesuchten Verteiler von Verantwortlichen, Betroffenen, Behörden und der Presse, einschliesslich teltarif.de. Sein Tenor: Im Vodafone-Vertrieb gehe es "nicht mit rechten Dingen zu", um es sehr freundlich zu formulieren. Detailliert listet er krasse Einzelfälle auf, bei denen Rentner(innen) oder Personen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen sechs oder mehr Verträge (mit Handy, was sie nie gesehen haben) untergeschoben bekamen und Reklamationen der Betroffenen in einem Dschungel aus Nichtzuständigkeit und Desinteresse untergingen oder erst nach massivem öffentlichen Druck wieder aufgelöst wurden. Fälle, bei denen trickreiche Verkäufer das Unternehmen Vodafone arglistig getäuscht und - so der Insider - um Millionensummen betrogen haben sollen. Beschwerden oder Hinweise an Vodafone, den Fällen nachzugehen, seien offenbar viel zu lange "ignoriert" worden oder irgendwo versandet.
Wer da welche "Schuld" hat, müssen die Gerichte klären. "Schuld" ist ursächlich wohl der barbarische Druck, neue Kunden und viele Verträge auf Teufel komm raus zu präsentieren, damit die Konzernführung in Großbritannien, die wiederum unter einem extrem Druck von Investoren steht, "glücklich" wird. Diese Damen und Herren aus Newbury (Standort der Vodafone Zentrale) sind eingeladen, sich hierzulande in einem Shop "beraten" zu lassen.
Der BGH räumt wohl den Verbraucherschützern ein Klagerecht beim Datenschutz ein.