Fakebrief

Landgericht Düsseldorf: Vodafone haftet für Vertriebspartner

Wenn Briefe mit Telekom-Logo und "Erleben was verbindet"-Slogan einen Wechsel zu Voda­fone empfehlen, ist etwas faul. Das Land­gericht Düssel­dorf sprach ein klares Urteil.
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Im Brief­kasten landen allerlei Werbe­briefe. Nicht schlecht staunten Kunden der Deut­schen Telekom, die zugleich einen Kabel-TV-Anschluss von Voda­fone haben, als sie ein Schreiben mit Telekom-Logo und dem Slogan "Erleben, was verbindet" erhielten.

Vermeint­liche Telekom-Kündi­gung

Wenn Sie Post mit Telekom-Logo bekamen, könnte ein Vodafone-Händler dahinter gesteckt haben, das Landgericht Düsseldorf urteilte klar. Wenn Sie Post mit Telekom-Logo bekamen, könnte ein Vodafone-Händler dahinter gesteckt haben, das Landgericht Düsseldorf urteilte klar.
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In diesem Brief lasen sie, dass der Vertrag des Kunden bei der Telekom nicht unver­ändert weiter­laufen laufen könne. Ja, die Telekom sei verpflichtet, die bishe­rige Tele­fon­nummer des Anschlusses des Kunden zu ändern oder die an jenem Anschluss zuge­buchten Produkte und Leis­tungen zum Ende der Lauf­zeit zu kündigen. Deshalb müsse der Kunde jetzt handeln, bevor die Telekom kündigen müsse. Der Kunde möchte doch bitte schön bei der Voda­fone unter­schreiben und seinen Anschluss dorthin mitnehmen, also "abge­stimmt auf die bishe­rigen Leis­tungen die Voda­fone Komplett­pakete" buchen.

Telekom-Fake-Brief vom Voda­fone-Partner

Das Perfide daran: Der Brief war gar nicht von der Telekom, sondern von einem Voda­fone-Vertriebs­partner, der vollen Zugriff auf die Kunden­daten von Voda­fone hatte und offenbar wusste, wer Voda­fone- und zugleich Telekom-Kunde ist.

Land­gericht Düssel­dorf spricht Urteil

Die Telekom Deutsch­land verstand hier keinen Spaß und die Geschichte landete vor dem Land­gericht Düssel­dorf. Unter dem Akten­zei­chen 38 O 26/22 urteilte das Land­gericht am 4. November 2022, die Beklagte (also Voda­fone Deutsch­land) solle es unter­lassen, Kunden­anschreiben im Namen der Telekom zu versenden und wahr­heits­widrig zu behaupten, der Vertrag des Kunden bei der Telekom Deutsch­land könne nicht unver­ändert weiter­laufen oder dass die Telekom verpflichtet sei, die bishe­rige Tele­fon­nummer des Anschlusses des Kunden zu ändern oder zuge­buchte Produkte und Leis­tungen zum Ende der Lauf­zeit zu kündigen. Ferner dürfe der Kunde nicht unter Druck gesetzt werden, "der Kunde müsse handeln", um eine Kündi­gung zu vermeiden. Die Verwen­dung des "T-Logos" oder der Wort­folge „Erleben, was verbindet“ ohne höchst­offi­zielle Zustim­mung der Telekom gehe schon gar nicht.

250.000 Euro Ordnungs­geld oder Ordnungs­haft

Sollte das nochmal passieren, droht Voda­fone ein Ordnungs­geld von bis zu 250.000 Euro, ersatz­weise Ordnungs­haft bis zu sechs Monaten, die vertre­tungs­berech­tigten Vorstands­mit­glieder müssten dann in Haft.

Voda­fone wurde verur­teilt, über den "Umfang der Geschäfts­tätig­keiten, und zwar jeweils unter Benen­nung der Namen und Anschriften der ange­schrie­benen Kunden", sowie alle aufgrund dieses Fake-Schrei­bens einge­gan­genen Verträge und der dadurch erzielten Umsätze, detail­lierte Auskunft zu geben. Dazu kommen noch verschie­dene Kosten und Scha­dens­ersatz für den entstan­denen Schaden, ferner die Kosten des Gerichts­ver­fah­rens plus Zinsen. Der Streit­wert liegt bei 150.000 Euro.

Voda­fone: Wir wussten von nichts

Im Prozess hatten die Vertreter von Voda­fone Deutsch­land argu­men­tiert, von den Kunden­anschreiben keine Kenntnis gehabt zu haben, die auf dem Brief ange­gebene Rufnummer habe Voda­fone ebenso wie die dort genannte E-Mail-Anschrift weder genutzt noch – soweit ihr bekannt – einer ihrer Vertriebs­partner.

Land­gericht: Voda­fone ist verant­wort­lich

Gilt nicht, stellte das Land­gericht klar fest: Da Voda­fone "ihre Kunden­daten außen­ste­henden Dritten zur Nutzung für den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfü­gung gestellt und Provi­sionen für vermit­telte Vertrags­abschlüsse ausge­lobt hat, hat sie eine von ihr grund­sätz­lich beherrsch­bare Gefah­ren­quelle geschaffen und haftet für das sich daraus erge­bende Risiko eines abre­dewid­rigen und miss­bräuch­lichen Verhal­tens der von ihr unmit­telbar und mittelbar einge­setzten Vertriebs­leute".

Außerdem seien "alle Personen, die von der Beklagten unmit­telbar oder mittelbar Zugang zu ihren Kunden­daten erhalten hatten und die durch die Vermitt­lung von Vertrags­abschlüssen Provi­sionen für sich oder ihren Auftrag­geber erwirt­schaften konnte", in einer "Abhän­gig­keit von der Beklagten (Par.831 BGB)" - also von Voda­fone selbst. Detail­liert listet das Land­gericht unter Bezug auf Entschei­dungen des Bundes­gerichts­hofes auf, wofür Voda­fone verant­wort­lich ist.

Da half es auch nicht, dass das aufgrund des Schrei­bens einrei­chende Unter­nehmen von Neu- oder Wech­sel­ver­trägen ein Unter-Unter­händler sei, den Voda­fone zur direkten Klärung angeb­lich nicht errei­chen konnte. Kurz gefasst: Wenn ein Voda­fone-Partner (oder seine Unter-Partner) so eindeu­tigen Mist bauen, haftet die Voda­fone Deutsch­land, weil sie ihm Kunden­daten gegeben und für neue Verträge Provi­sionen verspro­chen hat.

Kritik schon länger

Schon länger hatte ein Insider auf diese Miss­stände detail­liert hinge­wiesen, fand aber bei den Verant­wort­lichen bei Voda­fone wenig Gehör, dafür umso mehr beim Land­gericht Düssel­dorf, wo er als Haupt­zeuge gehört wurde.

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Voda­fone-Händler, die nur von Provi­sionen leben, haben es in der Vergan­gen­heit gewaltig "über­trieben" - bei Voda­fone selbst wollte man davon die ganze Zeit lieber nichts wissen. Solche "amtlich ausse­hende" Schreiben sind nicht neu. Beim Autor sind sie schon im eigenen Brief­kasten gelandet. Das gefakte "Telekom-Schreiben" an bestimmte Kunden brachte das Fass nun endgültig zum Über­laufen. Nach dem Urteil des Land­gerichts geht das nicht mehr, spätes­tens jetzt hat Voda­fone ein rich­tiges Problem, weil es auf seine Vertriebs­partner noch genauer als bisher aufpassen muss. Andern­falls wird es richtig teuer.

Damit muss (nicht nur) bei Voda­fone der komplette Vertrieb auf den Kopf oder zumin­dest auf den Prüf­stand gestellt werden, was die künf­tigen Kunden- und Vertrags­zahlen sicher­lich nicht in die gewünschten Höhen wachsen lassen wird. Das bishe­rige Provi­sions­modell, dass nur den Abschluss "neuer" Verträge belohnt, sorgt sonst weiterhin bei allen Betei­ligten für Frust.

Voda­fone bietet im Rahmen einer Aktion einen Tarif mit 200 GB Daten­volumen.

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