Internet- und Telefonausfall: Musterbrief für Entschädigung
Musterbrief für Entschädigung bei Ausfall
Bild: Image licensed by Ingram Image
Viele wissen das nicht: Wenn Internet oder Telefon
ausfallen, kann ab dem dritten Tag eine Entschädigung verlangt
werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Allerdings geht das nur unter bestimmten Bedingungen.
Zum einen muss direkt nach dem Ausfall der Anbieter informiert
werden. Liegt es an ihm und behebt er den Schaden nicht innerhalb von
zwei Tagen oder bietet er keine Ersatzversorgung an, besteht ab dem
dritten Ausfalltag ein Entschädigungsanspruch.
Musterbrief für Entschädigung bei Ausfall
Bild: Image licensed by Ingram Image
Vorsicht: Nicht mit weniger abspeisen lassen
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Am dritten und vierten Ausfalltag sind es je fünf Euro oder zehn Prozent der Monatsgebühr - je nachdem, was mehr ist. Ab dem fünften Tag verdoppelt sich der Schadensersatz auf 10 Euro pro Tag.
Anbieter versuchen laut der Verbraucherzentrale bei diesen Störungen oft, Betroffene mit dem Erlass der Grundgebühr abzuspeisen. Mit ihrem Musterbrief geben die Verbraucherschützer etwas für eine Entschädigungsforderung an die Hand. Er kann inklusive Ausfüllhilfe online heruntergeladen werden.
Netzausfälle bei Festnetz, DSL und Handy sind ärgerlich - meist kosten sie Zeit, Geld und Nerven. Wir berichten nicht nur über akute Netzausfälle, sondern klären auch auf, welche Rechte Sie bei einem Netzausfall haben.