Themenspezial: Verbraucher & Service Ärgerlich

Internet- und Telefonausfall: Musterbrief für Entschädigung

Ihr Internet oder Telefon funk­tio­niert nicht mehr - und das womög­lich sogar mehrere Tage? Dann können Sie vom Anbieter Scha­dens­ersatz verlangen. Dafür gibt es einen Muster­brief.
Von dpa /

Musterbrief für Entschädigung bei Ausfall Musterbrief für Entschädigung bei Ausfall
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Viele wissen das nicht: Wenn Internet oder Telefon ausfallen, kann ab dem dritten Tag eine Entschä­digung verlangt werden. Darauf weist die Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz hin. Aller­dings geht das nur unter bestimmten Bedin­gungen.

Zum einen muss direkt nach dem Ausfall der Anbieter infor­miert werden. Liegt es an ihm und behebt er den Schaden nicht inner­halb von zwei Tagen oder bietet er keine Ersatz­ver­sor­gung an, besteht ab dem dritten Ausf­alltag ein Entschä­digungs­anspruch. Musterbrief für Entschädigung bei Ausfall Musterbrief für Entschädigung bei Ausfall
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Vorsicht: Nicht mit weniger abspeisen lassen

Die Höhe der Entschä­digung ist gesetz­lich gere­gelt. Am dritten und vierten Ausf­alltag sind es je fünf Euro oder zehn Prozent der Monats­gebühr - je nachdem, was mehr ist. Ab dem fünften Tag verdop­pelt sich der Scha­dens­ersatz auf 10 Euro pro Tag.

Anbieter versu­chen laut der Verbrau­cher­zen­trale bei diesen Störungen oft, Betrof­fene mit dem Erlass der Grund­gebühr abzu­speisen. Mit ihrem Muster­brief geben die Verbrau­cher­schützer etwas für eine Entschä­digungs­for­derung an die Hand. Er kann inklu­sive Ausfüll­hilfe online herun­ter­geladen werden.

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