Themenspezial: Verbraucher & Service Kostenfalle

Unnötig bezahlt: Online-Services als Kostenfalle

Es grenzt an Betrug: Im Netz gibt es viele zwei­fel­hafte Unter­nehmen, die Dienst­leis­tungen verkaufen, die kein Mensch braucht. So gehen Sie den windigen Geschäf­tema­chern nicht auf den Leim.
Von dpa /

Führungs­zeugnis, Geburts­urkunde, Antrag auf Kinder­zuschlag, Schufa-Auskunft oder Post-Nach­sen­deauf­trag: Viele solcher Doku­mente und Dienst­leis­tungen lassen sich längst online bestellen.

Dabei sollte man aber tunlichst darauf achten, dass man seinen Antrag auch wirk­lich direkt bei der zustän­digen Behörde oder dem jewei­ligen Unter­nehmen stellt, rät die Verbrau­cher­zen­trale Berlin.

Zwei­fel­hafte Ange­bote per Such­maschine

Im Netz gibt es viele zweifelhafte Unternehmen, die Dienstleistungen verkaufen Im Netz gibt es viele zweifelhafte Unternehmen,
die Dienstleistungen verkaufen
Bild: Image licensed by Ingram Image
Denn wer im Netz nach einer bestimmten Online-Dienst­leis­tung sucht, stößt schnell auf zwei­fel­hafte Ange­bote. Wer auf diesen Seiten etwas bestellt, erhält über­teu­erte, unbrauch­bare oder auch gar keine Doku­mente oder Dienst­leis­tungen.

Denn die unnö­tigen Dritt­anbieter leiten die Angaben im besten Fall einfach nur an die zustän­dige Stelle weiter und stellen für ihre "Hilfe" dann Rech­nungen in Höhe von 100 oder fast 200 Euro aus.

Rasanter Anstieg von Beschwerden

Seit Herbst sei ein rasanter Anstieg von Beschwerden über solche frag­wür­digen oder unnö­tigen Services zu verzeichnen, so die Verbrau­cher­schützer. Ihr Rat: Auf Webseiten das Impressum und das Einga­befor­mular genau prüfen, bevor man Daten einträgt und auch auf Preis­angaben als Warn­signal achten.

Im Zweifel weiter­suchen, bis man die Quelle für das jewei­lige Formular oder die jewei­lige Dienst­leis­tung gefunden hat - auch wenn das teils mühsam ist und manche Seiten mit den rich­tigen Formu­laren nur schwer zu finden sind.

Lieber gleich zum Bürgeramt

Für Behörden-Dienst­leis­tungen empfiehlt es sich, zuerst die Seite der eigenen Kommune zu besu­chen, etwa die Service­por­tale der Bürger­ämter. Und eine Schufa-Selbst­aus­kunft zu den Daten, die die Auskunftei zur eigenen Person gespei­chert hat, gibt es beispiels­weise als kosten­lose Daten­kopie - das schreibt die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung vor.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Deutsch­land­ticket in der App für 29,40 Euro startet.

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