Position bezogen

VATM: Bundesnetzagentur bevorzugt Telekom "ohne Grund & Not"

Verband fordert Nachbesserungen bei Entwurf zu VDSL Vectoring
Von Marc Kessler

Jürgen Grützner VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützer fordert Nachbesserungen am VDSL-Vectoring-Konzept der BNetzA
Foto: VATM
Der Verband der Anbieter von Telekom­muni­kations­- und Mehrwert­diensten (VATM) will Änderungen des von der Bundes­netz­agentur (BNetzA) vorgelegten Entscheidungs­entwurfs zum Thema VDSL Vectoring. Der Branchen­verband hat heute erneut Stellung bezogen und entsprechende Nach­besserungs-Vorschläge im Vorfeld der kommenden Woche (24. April) stattfindenden Anhörung bei der Bonner Regu­lierungs­behörde gemacht.

Grützner: BNetzA bevorzugt Deutsche Telekom "ohne Grund und Not"

Jürgen Grützner VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützer fordert Nachbesserungen am VDSL-Vectoring-Konzept der BNetzA
Foto: VATM
"Wir sehen sehr gute Chancen, dass der sehr offen und transparent geführte Dialog der BNetzA im Konsultations­verfahren Raum für die hierfür erforderlichen Optimierungen lässt", gibt sich VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner optimistisch. Allerdings müsse man konstatieren, dass der Entwurf der BNetzA "der Telekom Deutschland aber ohne Grund und Not einen grundsätzlichen Planungsvorteil gewähre", da diese - anders als bislang - Vorrang bei der Planung haben und "sogar nachträglich ein einseitiges Kündigungs­recht bekommen" solle.

Auch VATM will Bestrafung der Telekom bei Nicht-Ausbau trotz Ankündigung

Wie auch der Bundes­verband Breitband­kommunikation (BREKO) spricht sich der VATM für Sanktionen gegen die Deutsche Telekom aus, wenn diese den Ausbau eines Kabel­verzweigers (Kvz) ankündigt, unter Berufung darauf anderen Anbietern den Zugang verweigert, den Kvz dann jedoch doch nicht mit Vectoring erschließt. Auch teltarif.de hatte diese Problematik in einem Editorial thematisiert.

Grützner fordert daher einen "Sanktions­mechanismus bei Nichtausbau / Nicht­bereitstellung des Vorprodukts" innerhalb eines Jahres. Eine mögliche Sanktion könne etwa darin bestehen, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Ausbau innerhalb des jeweiligen Ortsnetz­bereichs dann generell nicht mehr verweigern dürfe.

Deutsche Telekom soll verbindliche Ausbauplanung an die BNetzA übermitteln

In puncto Ausbau­planung hat der VATM zudem einen Vorschlag präsentiert, mit dem verhindert werden soll, dass die Telekom den Ausbau ihrer Konkurrenten verhindert, indem sie selbst einen Ausbau am vom Wettbewerber angefragten Kvz beschließt oder vorschiebt. Hier wünscht sich Grützner die Regelung, dass die Deutsche Telekom ihre verbindliche Ausbauplanung jeweils zu festen Zeitpunkten - etwa zum Quartalsbeginn - an die Bundes­netz­agentur übermittelt. Dadurch drohe dann "keine Markt­platz­reservierung" beziehungsweise "Mehrheits­verhinderung" durch die Telekom, so der Verband.

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