VATM: Bundesnetzagentur bevorzugt Telekom "ohne Grund & Not"
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützer fordert Nachbesserungen am VDSL-Vectoring-Konzept der BNetzA
Foto: VATM
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten
(VATM) will Änderungen des von der Bundesnetzagentur
(BNetzA) vorgelegten Entscheidungsentwurfs zum Thema
VDSL Vectoring. Der Branchenverband hat heute erneut Stellung
bezogen und entsprechende Nachbesserungs-Vorschläge im Vorfeld der kommenden Woche
(24. April) stattfindenden Anhörung bei der Bonner Regulierungsbehörde gemacht.
Grützner: BNetzA bevorzugt Deutsche Telekom "ohne Grund und Not"
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützer fordert Nachbesserungen am VDSL-Vectoring-Konzept der BNetzA
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"Wir sehen sehr gute Chancen, dass der sehr offen und transparent geführte Dialog der BNetzA im
Konsultationsverfahren Raum für die hierfür erforderlichen Optimierungen lässt", gibt sich
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner optimistisch. Allerdings müsse man konstatieren, dass der
Entwurf der BNetzA "der Telekom Deutschland aber ohne Grund und Not einen grundsätzlichen
Planungsvorteil gewähre", da diese - anders als bislang - Vorrang bei der Planung haben und "sogar
nachträglich ein einseitiges Kündigungsrecht bekommen" solle.
Auch VATM will Bestrafung der Telekom bei Nicht-Ausbau trotz Ankündigung
Wie auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) spricht sich der VATM für Sanktionen gegen die Deutsche Telekom aus, wenn diese den Ausbau eines Kabelverzweigers (Kvz) ankündigt, unter Berufung darauf anderen Anbietern den Zugang verweigert, den Kvz dann jedoch doch nicht mit Vectoring erschließt. Auch teltarif.de hatte diese Problematik in einem Editorial thematisiert.
Grützner fordert daher einen "Sanktionsmechanismus bei Nichtausbau / Nichtbereitstellung des Vorprodukts" innerhalb eines Jahres. Eine mögliche Sanktion könne etwa darin bestehen, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Ausbau innerhalb des jeweiligen Ortsnetzbereichs dann generell nicht mehr verweigern dürfe.
Deutsche Telekom soll verbindliche Ausbauplanung an die BNetzA übermitteln
In puncto Ausbauplanung hat der VATM zudem einen Vorschlag präsentiert, mit dem verhindert werden soll, dass die Telekom den Ausbau ihrer Konkurrenten verhindert, indem sie selbst einen Ausbau am vom Wettbewerber angefragten Kvz beschließt oder vorschiebt. Hier wünscht sich Grützner die Regelung, dass die Deutsche Telekom ihre verbindliche Ausbauplanung jeweils zu festen Zeitpunkten - etwa zum Quartalsbeginn - an die Bundesnetzagentur übermittelt. Dadurch drohe dann "keine Marktplatzreservierung" beziehungsweise "Mehrheitsverhinderung" durch die Telekom, so der Verband.