Vorgaben

Mobilfunk-Minderungsrecht: Wird es zu Provider-freundlich?

Aus Sicht von Verbrau­cher­schüt­zern lösen Handy-Provider vertrag­liche Verspre­chen häufig nicht ein. Ein neuer Rechts­anspruch könnte zu einem Druck­mittel werden, damit sich die Lage bessert.
Von dpa /

Sind die Minderungsregeln in Parks und auf dem Land realistisch? Sind die Minderungsregeln in Parks und auf dem Land realistisch?
picture alliance/dpa
Wer mit seinem Smart­phone viel schlech­teres mobiles Internet bekommt als vertrag­lich verein­bart, soll zukünftig weniger zahlen müssen. Ein Eckpunk­tepa­pier, das die Bundes­netz­agentur für die Umset­zung eines Geset­zes­anspruchs vorge­legt hat, bekommt nun aber scharfe Kritik von Verbrau­cher­schüt­zern. Die ange­peilten Regeln für das Minde­rungs­recht seien enttäu­schend, sagte die Vorständin des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bands (vzbv), Ramona Pop, in Berlin.

Das dazu­gehö­rige Messtool sei zwar "in der Theorie eine sehr gute Sache". In der von der Bundes­netz­agentur vorge­schla­genen Form sei es für Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher aber "nahezu unbrauchbar".

Minde­rungs­recht auf den Mobil­funk erwei­tert

Sind die Minderungsregeln in Parks und auf dem Land realistisch? Sind die Minderungsregeln in Parks und auf dem Land realistisch?
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Das Minde­rungs­recht für Inter­net­ver­träge gibt es bereits seit Ende vergan­genen Jahres. Bisher gilt es nur für Fest­netz-Anschlüsse. Wer über das Messtool breitbandmessung.de schwarz auf weiß beschei­nigt bekommt, dass es eine zu große Kluft gibt zwischen vertrag­lichem Verspre­chen und tatsäch­licher Leis­tung, kann die Reduk­tion seiner Monats­zah­lungen durch­setzen.

Nun soll besagtes Minde­rungs­recht auf den Mobil­funk erwei­tert werden. Aller­dings ist das kompli­zierter, da es nicht wie beim Fest­netz einen konkreten Anschluss gibt, sondern die Mobil­funk-Antennen von allen Kunden in der Umge­bung genutzt werden und der Bedarf stark schwankt.

Diese Schwie­rig­keit im Hinter­kopf, schlug die Bundes­netz­agentur mode­rate Vorgaben vor. Laut dem Eckpunk­tepa­pier, das ein Vorläufer ist zur späteren Verfü­gung, müssen in städ­tischen Berei­chen mindes­tens 25 Prozent des geschätzten Über­tra­gungs-Maxi­mal­werts erreicht werden, in halb­städ­tischen Berei­chen 15 Prozent und auf dem Land zehn Prozent. Wer also durch die Innen­stadt einer Groß­stadt flaniert und laut Produkt­infor­mati­ons­blatt seines Handy­ver­trags ein Down­load-Maxi­mal­speed von 100 Megabit pro Sekunde zuge­sichert bekommen hat, muss eine Daten­über­tra­gung von mindes­tens 25 Megabit pro Sekunde haben.

Mess­kam­pagne: Durch­hal­tever­mögen erfor­der­lich

Aller­dings ist Durch­hal­tever­mögen erfor­der­lich, damit der Verbrau­cher den Minde­rungs­anspruch bestä­tigt bekommt: Er muss mit dem Messtool der Netz­agentur insge­samt 30 Messungen an fünf Kalen­der­tagen vornehmen. Pro Tag müssen es je sechs Messungen sein, wobei zwischen der dritten und vierten Messung mindes­tens drei Stunden Pause liegen müssen und zwischen den anderen Messungen jeweils fünf Minuten.

An drei der fünf Mess­tage müssen die Vorgaben mindes­tens einmal einge­halten werden. Tun sie es nicht, greift der Minde­rungs­anspruch. Dass im Umkehr­schluss nur drei von 30 Tests ausrei­chen könnten, damit das Netz als ausrei­chend bewertet wird, hält die Verbrau­cher­zen­trale für "nicht nach­voll­ziehbar". Das Messtool werde "zum zahn­losen Tiger", moniert Pop und weist darauf hin, dass Abwei­chungen zwischen Anspruch und Wirk­lich­keit im Tele­kom­muni­kati­ons­bereich schon seit langem ein Verbrau­cher­ärgernis sind.

Pop fordert, dass bei den Tests nicht nur zu 10 bis 25 Prozent, sondern 90 Prozent der vertrag­lich zuge­sicherten Maxi­mal­band­breite erreicht werden müssen. Zudem ist sie gegen eine Diffe­ren­zie­rung zwischen Stadt und Land, weil dies dem Ansatz einer flächen­deckenden mobilen Inter­net­ver­sor­gung wider­spreche.

VATM warnt vor über­zogenen Vorgaben

Der Internet-Bran­chen­ver­band VATM ist anderer Auffas­sung, er warnt vor über­zogenen Vorgaben. VATM-Geschäfts­führer Jürgen Grützner weist darauf hin, dass der Netz­betreiber auf die Auslas­tung einer Funk­zelle nur sehr beschränkten Einfluss habe. "Von einem tech­nischen Maxi­mal­wert unter opti­malen Bedin­gungen nun einen fach­lich begründ­baren Bezug auf eine indi­vidu­elle Versor­gung herzu­stellen, ist eigent­lich nicht seriös möglich." Den Nutzern sei bei Vertrags­abschluss "durchaus bewusst, dass dieser Maxi­mal­wert nicht überall in jeder Situa­tion, zu jeder Zeit, an jeder Basis­sta­tion und bei jeder Auslas­tung erreicht werden kann".

Der Verbands­ver­treter betont zudem, dass die Mobil­funk-Versor­gung in geschlos­senen Räumen unter­schied­lich sei - ob unterm Dach oder im Keller. Zudem sei es klar, dass auf dem Land Frequenzen genutzt werden, die eine möglichst gute Flächen­abde­ckung mit gerin­geren Band­breiten erreichten. Es gebe "kunden­seitig nicht die Erwar­tungs­hal­tung, dass das Netz die Maxi­mal­band­breite überall gleich­zeitig leisten könnte". Das wäre ohnehin nicht im Sinne des Kunden, weil die Preise dann "enorm steigen müssten".

Nach dem Eckpunk­tepa­pier wird die Bundes­netz­agentur in den nächsten Monaten den Entwurf einer Allge­mein­ver­fügung vorlegen, die nach einer Konsul­tati­ons­phase mit Markt­teil­neh­mern beschlossen wird. Bis Verbrau­cher das Mobil­funk-Messtool für ihren Minde­rungs­anspruch nutzen können, dauert es noch.

Die Wett­bewerber der Telekom zeigen, wie wichtig sie beim Glas­faser-Ausbau sind: Der Bran­chen­ver­band VATM präsen­tiert aktu­elle Zahlen zur Nutzung der Tele­kom­muni­kation - mit inter­essanten Details.

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