iPhone geklaut, SIM-Karte missbraucht: Kundin muss nicht zahlen
Neues iPhone geklaut, SIM-Karte missbraucht:
Die betroffene Kundin traf es gleich doppelt
Foto: Dron - Fotolia.com; Apple; Telekom / Montage: teltarif.de
Eine Mobilfunk-Kundin, deren Rechnung nach dem Diebstahl ihres Apple iPhone
mehr als 7 500 Euro betrug, muss diese nicht zahlen. Das entschied das
Landgericht Berlin
(Az.: 9 O 177/12, Urteil vom 20.11.2012 - noch nicht rechtskräftig), wie die
Kanzlei Hollweck berichtet. Geklagt
hatte die Deutsche Telekom.
Kurz nach Vertragsschluss: iPhone weg, SIM-Karte missbraucht
Im konkreten Fall war die betroffene Mobilfunk-Kundin gleich doppelt bestraft worden: Sie hatte in
einem Berliner Telekom-Shop einen Mobilfunk-Vertrag inklusive Apple iPhone abgeschlossen.
Neues iPhone geklaut, SIM-Karte missbraucht:
Die betroffene Kundin traf es gleich doppelt
Foto: Dron - Fotolia.com; Apple; Telekom / Montage: teltarif.de
Alle Vertragsunterlagen inklusive noch nicht aktivierter SIM-Karte
sowie das Apple-Smartphone befanden sich in einer Plastiktüte. Diese wurde der Nutzerin dann jedoch
auf dem Heimweg gestohlen.
Sperrung war ohne Vertragsdaten nicht möglich
Nachdem sie den Verlust zuhause festgestellt hatte, kontaktierte die frischgebackene Telekom-Mobilfunk-Kundin sofort die Kunden-Hotline, um den Diebstahl zu melden und die Karte sperren zu lassen. Dies war jedoch nicht möglich, da sie dem Support ihre Rufnummer und ihre SIM-Karten-Nummer nicht mitteilen konnte. Damit war es der Beklagten erst am Folgetag möglich, die Karte im besagten Telekom-Shop persönlich sperren zu lassen.
Da war es jedoch bereits zu spät: In der Zwischenzeit hatten Unbekannte die Karte offenbar aktiviert und nach Angaben der Telekom zahlreiche Verbindungen aus Tschechien in ein anderes Nicht-EU-Ausland geführt. Da hierbei kostenpflichtige Service-Rufnummern gewählt und per "Halten"-Funktion zudem mehrere Verbindungen parallel aufgebaut wurden, soll es zu einer Verbindungszeit von insgesamt mehr als 59 Stunden gekommen sein.
Schockrechnung: Fast 7 600 Euro für Zeitraum von nur einem Tag
Die Telekom stellte ihrer Neukundin anschließend eine Mobilfunk-Rechnung über 7 598,29 Euro zu und gewährte gleichzeitig eine Gutschrift in Höhe von 1188,24 Euro. Die Differenz von mehr als 6 400 Euro verlangte sie von ihrer Kundin trotz mehrfach eingelegten Widerspruchs gegen die Forderung indes weiterhin. Schließlich kam es zur Klage der Telekom gegen die Kundin vor dem Berliner Landgericht.
Landgericht Berlin verneint Anspruch der Telekom auf Bezahlung
Dort unterlag der Bonner Konzern jedoch: Bei ihrer Urteilsbegründung ging die zuständige Richterin allerdings nicht auf die Unmöglichkeit der zeitnahen Kartensperrung durch die Kundin ein. Vielmehr hielt das Gericht die Klage schon deshalb für unbegründet, weil die Telekom nicht habe belegen können, "wann und wie die SIM-Karte der Beklagten aktiviert worden wäre".
Zudem habe die Deutsche Telekom "in keiner Weise dargetan, dass und wie es zu den lediglich von der Beklagten durch Einzelverbindungsnachweis näher dargetanen Verbindungen gekommen sein soll. Vor dem Hintergrund des Bestreitens wäre es jedoch Sache der Klägerin gewesen, insoweit über den schlichten Einzelverbindungsnachweis, der schlichtweg ein Stück Papier ist, darzutun, dass und ggf. wie es zu den Verbindungen gekommen ist und dass die aufgeführten Verbindungen tatsächlich die Verbindungen widerspiegeln, die in Realität ausgeführt wurden."