Landgericht Kiel: SIM-Karten-Pfand bei Talkline ist unzulässig
Das LG Kiel hielt das von Talkline verlangte SIM-Karten-Pfand von 9,97 Euro für unzulässig
Montage: teltarif.de
Der Mobilfunk-Anbieter mobilcom-debitel darf keine
Nichtnutzungsgebühr von seinen Kunden verlangen, wenn diese in drei aufeinander folgenden Monaten
nicht telefonieren oder Kurznachrichten versenden - zumindest dann nicht, wenn zusätzlich auch die
reguläre Grundgebühr des Postpaid-Vertrags fällig wird. Das entschied das
Landgericht Kiel
[Link entfernt]
nach einer
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Mobilfunksparte der freenet AG
(Az.: 2 O 136/11, Urteil vom 29.11.2011 ist noch nicht rechtskräftig).
Talkline wollte 9,97 Euro SIM-Karten-Pfand
Das LG Kiel hielt das von Talkline verlangte SIM-Karten-Pfand von 9,97 Euro für unzulässig
Montage: teltarif.de
Daneben darf der Anbieter - in beiden Fällen ging es um dessen Mobilfunk-Marke
Talkline - kein SIM-Karten-Pfand in Höhe von 9,97 Euro vom Kunden
verlangen, entschieden die Richter des Landgerichts. In der Preisliste des Postpaid-Tarifs
"Vario 50" hieß es: "Die Pfandgebühr wird fällig, soweit
Sie uns die zur Verfügung gestellte SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende
zurücksenden."
Bei der Nichtnutzungsgebühr wollte Talkline - zusätzlich zur regulären monatlichen Grundgebühr von 14,95 Euro - weitere knapp 5 Euro pro Monat: "Wird in drei aufeinander folgenden Monaten kein Anruf getätigt bzw. keine SMS versendet, wird dem Kunden eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 Euro monatlich in Rechnung gestellt."
Nichtnutzungsgebühr: Entgelt ohne Gegenleistung
Das Kieler Landgericht hielt diese Nichtnutzungs-Klausel jedoch für unzulässig, weil sie den Kunden "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt". Talkline erbringe für die Zusatzgebühr keine Leistung, kritisierten die Richter. "Der Kunde soll vielmehr für eine 'Nichtleistung', nämlich für die Nichtinanspruchnahme des Mobilfunknetzes ein Entgelt erbringen." Die einzige Leistung von Talkline bestehe jedoch "allenfalls in der Bereithaltung des Anschlusses"; "die dafür anfallenden Kosten sind jedoch bereits mit dem monatlichen Paketpreis in Höhe von 14,95 Euro abgegolten".
Die Richter kamen zu dem Schluss: "(...) Das Bereitstellen eines Anschlusses ist grundsätzlich auch dann ohne zusätzliche Gebühr zu leisten, wenn dieser über eine längere Zeit nicht genutzt wird." Daher benachteilige die Klausel die Kunden des Unternehmens unangemessen.
Richter: SIM-Karten-Pfand ist unzulässige Schadenersatz-Pauschale
Auch beim von Talkline verlangten SIM-Karten-Pfand kamen die Richter des Kieler Landgerichts zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Klauseln unwirksam seien - alleine schon deshalb, "weil sie eine unzulässige Pauschalisierung eines Schadenersatzanspruchs beinhalten". Dem Kunden werde "nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale".
Karte nach Vertragsende "in aller Regel völlig wertlos"
Das von mobilcom-debitel vorgebrachte Argument, das Pfand werde dem Kunden auch bei Überschreitung der 14-tägigen Frist noch erstattet, ließ man ebenfalls nicht gelten. Einen Hinweis darauf gebe es nirgends, monierten die Richter. Zudem spreche viel dafür, "dass die SIM-Karte nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in aller Regel völlig wertlos ist, so dass ein Betrag von 9,97 Euro den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden erheblich übersteigen dürfte". Und: "Auch die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der SIM-Karte dürfte es nicht rechtfertigen, den Kunden nach Vertragsende mit solchen Kosten zu belasten."