Urteil

Arbeitnehmer muss teure Daten-Roaming-Rechnung übernehmen

Urlauber surfte in Kroatien mit der deutschen Daten-Flatrate im Internet
Von Björn Brodersen

Wieder einmal hat ein deutscher Notebook-Nutzer einen horrenden Rechnungsbetrag durch mobiles Internetsurfen per GPRS oder UMTS im Ausland verursacht. Über 48 000 Euro belief sich die Rechnung, nachdem sich der Urlauber in Kroatien mit der SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters in der UMTS-Laptop-Karte ins Internet eingewählt hatte. Dem Nutzer war offenbar nicht bewusst, dass die gebuchte Daten-Flatrate für die mobile Internetnutzung lediglich für die Nutzung in deutschen, nicht aber in Mobilfunknetzen im Ausland gilt. Da der Urlauber mit seinem Dienst-Laptop und Firmentarif im Internet surfte, muss er jetzt mehr als 31 000 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen.

Wie der Nachrichtendienst beck-aktuell jetzt berichtet, hatte der damalige Arbeitgeber des Urlaubers, ein Fitnessgeräte-Hersteller, diesen Betrag von seinem mittlerweise aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Angestellten eingeklagt. Auf diesen Betrag hatte sich das Unternehmen mit Verhandlungen des nicht benannten Mobilfunkanbieters geeinigt. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verurteilte den mobilen Internetsurfer zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der rund 31 000 Euro an das Unternehmen (AZ.: 1 Ca 1139/09). Nach Ansicht der Richter hätte sich der Angestellte vorab über mögliche zusätzliche Kosten bei der Nutzung des Dienst-Laptops im Ausland informieren müssen.

Als unerheblich sahen die Richter dem Bericht zufolge den Umstand an, dass der Arbeitgeber seinem Angestellten die private Nutzung des Notebooks nicht ausrücklich untersagt hatte. Der Arbeitnehmer habe auch nicht nachweisen können, dass die mobile Internet-Nutzung im Urlaub eine Art dienstlichen Bezugs besessen habe.

"Problemfälle" Kroatien, Norwegen, Schweiz und Türkei

Gerade die Handy- oder Notebook-Nutzung mit deutscher SIM-Karte in Kroatien führt immer wieder zu höheren Kosten für den Mobilfunkkunden als erwartet. Ebenso wie die Schweiz, die Türkei oder Norwegen ist Kroatien kein Mitgliedsstaat der EU und fällt damit nicht automatisch unter den regulierten Euro-Tarif. Das ist jedoch vielen Nutzern nicht bekannt.

Teilweise berechnen Mobilfunkanbieter zwar ihren Kunden, die sich in Kroatien aufhalten, dieselben Entgelte wie Nutzern in anderen EU-Staaten, doch ist dies nicht bei jedem Anbieter oder in jedem Tarif der Fall. Beispielsweise hatte wie berichtet erst im vergangenen Juni o2 für Kunden mit einem Laufzeitvertrag die Schweiz und Kroatien aus der günstigeren Tarifzone 1 für Handy-Telefonate aus dem Ausland entfernt.

Bis die EU gesetzliche Vorgaben für Höchstpreise für die mobile Datennutzung im Ausland durchgesetzt hat oder die Mobilfunker von sich aus die Preise senken, bleibt Daten-Roaming eine mögliche erhebliche Kostenfalle. Wichtig für Einsteiger in die mobilen Datendienste ist es, dass sie sich zunächst sorgfältig über die Tarifbestimmungen ihres Mobilfunkvertrags informieren und die Nutzungspreise kennen. Wie die speziellen Daten-Roaming-Tarife der Mobilfunknetzbetreiber aussehen, erfahren Sie auf unserer entsprechenden Überblicksseite.

Mobilfunkanbieter stellen im Einzelfall Kulanz in Aussicht

Wer im Ausland durch das mobile Internetsurfen eine sehr hohe Rechnung verursacht, kann nach Aussage der Mobilfunkunternehmen im Einzelfall darauf hoffen, von einer Kulanzregelung zu profitieren (wir berichteten). Im oben beschriebenen Fall des Kroatien-Urlaubers zeigte der Mobilfunkanbieter die in Aussicht gestellte Kulanz nur ansatzweise. Eine kostensparende Alternative zum Surfen üder das Mobilfunknetz im Ausland sind der Gang in ein Internetcafé oder das Surfen an kostenlos zugänglichen WLAN-Hotspots, die sich manchmal in Hotels, an Bahnhöfen, oder auf Flughäfen finden.

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Artikel aus dem Themenspecial "Reise und Roaming"