Per Zwang

Rösler will Telekom zur Netzneutralität zwingen [Update]

Ministerium bestätigt Spiegel-Bericht - generelle Regelung geplant
Von Marc Kessler

Rösler Wirtschafts­minister Rösler will die Telekom offenbar juristisch zur Netzneutralität verpflichten
Foto: dpa
Bundes­wirtschafts­minister Philipp Rösler (FDP) will die Deutsche Telekom mit einer Verordnung zur Einhaltung der Netzneutralität zwingen. Das berichtet das Magazin Der Spiegel in einer Vorab­meldung und beruft sich dabei auf "interne Papiere des Ministeriums".

Der Entwurf der Verordnung "zur Gewährung der Netzneutralität" sei erarbeitet worden, weil das Wirtschafts­ministerium unzufrieden mit den bisherigen Zugeständnissen des Bonner Ex-Monopolisten sei. Nach dem Bericht des Magazins soll die neunseitige Verordnung unter anderem vorsehen, "dass Netzbetreiber eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern (gegen Entgelt) grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln" dürfen.

Entertain dürfte demnach von der Drosselung nicht ausgenommen werden

Rösler Wirtschafts­minister Rösler will die Telekom offenbar juristisch zur Netzneutralität verpflichten
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Dies würde auch den Telekom-eigenen IPTV-Dienst Entertain betreffen, den der Konzern von der geplanten Drosselung der Übertragungs­geschwindigkeit (teltarif.de berichtete) ausnehmen will. Rösler verlangt demnach, dass alle Internetdienste diskrimi­nierungs­frei und mit gleicher Qualität durch das Telekom-Netz transportiert werden sollen.

Die Deutsche Telekom wollte sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Verordnung äußern. "Wir kennen den Entwurf nicht, verfolgen das Ganze aber mit großem Interesse", sagte ein Sprecher.

TKG sieht Möglichkeit einer solchen Verordnung vor

Mit der Verordnung will Rösler offenbar von der Möglichkeit des Paragraph 41a [Link entfernt] Telekom­muni­kations­gesetz (TKG) Gebrauch machen. Dieser sieht vor: "Die Bundes­regierung wird ermächtigt, in einer Rechts­verordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekom­munikations­netze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskrimi­nierungsfreie Daten­übermittlung und den diskriminierungs­freien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlang­samung des Daten­verkehrs in den Netzen zu verhindern."

Telekom hatte Zugeständnisse bei Drosselungs­geschwindigkeit gemacht

In der vergangenen Woche hatte die Telekom in puncto Drossel zumindest teilweise eingelenkt und angekündigt, sie wolle die Geschwindig­keit der von ihr angebotenen Internet-Anschlüsse nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Übertragungs­volumens ab 2016 nicht auf 384 kBit/s im Downstream drosseln, sondern zumindest noch eine Bandbreite von 2 MBit/s ermöglichen. Auch der Upstream soll noch mit 2 MBit/s möglich sein.

Wie stark die Netzneutralität schon heute verletzt wird, haben wir in einem eigenen teltarif.de-Editorial thematisiert.

Update [16.06.2013, 15:00 Uhr]: Ministerium will Netzneutralität generell regeln

Ein Ministeriums­sprecher bestätigte am Nachmittag der Nachrichten­agentur dpa, dass dem Kabinett noch vor der Bundes­tagswahl in drei Monaten ein entsprechendes Papier vorgelegt werden solle. "Das Internet in seiner jetzigen Art und Form soll erhalten bleiben."

Allerdings sei die geplante rechtliche Garantie der sogenannten Netzneutralität "unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Geschäftsmodell der Telekom". Netzneutralität bedeute, dass alle Inhalte im Netz gleich behandelt beziehungsweise gleich schnell übertragen werden.

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