Rösler will Telekom zur Netzneutralität zwingen [Update]
Wirtschaftsminister Rösler will die Telekom offenbar juristisch zur Netzneutralität verpflichten
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Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will die Deutsche Telekom
mit einer Verordnung zur Einhaltung der Netzneutralität zwingen. Das berichtet
das Magazin Der Spiegel in einer Vorabmeldung und beruft sich dabei auf "interne Papiere des Ministeriums".
Der Entwurf der Verordnung "zur Gewährung der Netzneutralität" sei erarbeitet worden, weil das Wirtschaftsministerium unzufrieden mit den bisherigen Zugeständnissen des Bonner Ex-Monopolisten sei. Nach dem Bericht des Magazins soll die neunseitige Verordnung unter anderem vorsehen, "dass Netzbetreiber eigene Inhalte oder Anwendungen von bestimmten Drittanbietern (gegen Entgelt) grundsätzlich nicht bevorzugt übermitteln" dürfen.
Entertain dürfte demnach von der Drosselung nicht ausgenommen werden
Wirtschaftsminister Rösler will die Telekom offenbar juristisch zur Netzneutralität verpflichten
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Dies würde auch den Telekom-eigenen IPTV-Dienst Entertain betreffen, den der Konzern von der geplanten Drosselung
der Übertragungsgeschwindigkeit (teltarif.de berichtete) ausnehmen will. Rösler verlangt demnach, dass alle
Internetdienste diskriminierungsfrei und mit gleicher Qualität durch das Telekom-Netz transportiert werden sollen.
Die Deutsche Telekom wollte sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Verordnung äußern. "Wir kennen den Entwurf nicht, verfolgen das Ganze aber mit großem Interesse", sagte ein Sprecher.
TKG sieht Möglichkeit einer solchen Verordnung vor
Mit der Verordnung will Rösler offenbar von der Möglichkeit des Paragraph 41a [Link entfernt] Telekommunikationsgesetz (TKG) Gebrauch machen. Dieser sieht vor: "Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern."
Telekom hatte Zugeständnisse bei Drosselungsgeschwindigkeit gemacht
In der vergangenen Woche hatte die Telekom in puncto Drossel zumindest teilweise eingelenkt und angekündigt, sie wolle die Geschwindigkeit der von ihr angebotenen Internet-Anschlüsse nach Erreichen eines bestimmten monatlichen Übertragungsvolumens ab 2016 nicht auf 384 kBit/s im Downstream drosseln, sondern zumindest noch eine Bandbreite von 2 MBit/s ermöglichen. Auch der Upstream soll noch mit 2 MBit/s möglich sein.
Wie stark die Netzneutralität schon heute verletzt wird, haben wir in einem eigenen teltarif.de-Editorial thematisiert.
Update [16.06.2013, 15:00 Uhr]: Ministerium will Netzneutralität generell regeln
Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Nachmittag der Nachrichtenagentur dpa, dass dem Kabinett noch vor der Bundestagswahl in drei Monaten ein entsprechendes Papier vorgelegt werden solle. "Das Internet in seiner jetzigen Art und Form soll erhalten bleiben."
Allerdings sei die geplante rechtliche Garantie der sogenannten Netzneutralität "unabhängig von der aktuellen Diskussion über das Geschäftsmodell der Telekom". Netzneutralität bedeute, dass alle Inhalte im Netz gleich behandelt beziehungsweise gleich schnell übertragen werden.